RS OGH 1977/9/29 2Ob549/77

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.09.1977
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Norm

ABGB §404
ABGB §839
WEG 1948 §4
WEG 1975 §2 Abs2
WEG 1975 §20
WEG 1975 §29

Rechtssatz

Haben zwei Liegenschaftseigentümer an dem auf ihrer Liegenschaft errichteten Wohnhaus Wohnungseigentum begründet und wir dieses Wohnhaus durch Zubau auf Kosten eines Eigentümers vergrößert, so muß der Ausbau als Zuwachs an der gemeinschaftlichen Liegenschaft behandelt werden. Über die Aufteilung der Erträgnisse des Zuwachses konnten die Teilhaber Vereinbarungen treffen, die auch nach der Nov zum WEG verbindlich bleiben.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 549/77
    Entscheidungstext OGH 29.09.1977 2 Ob 549/77

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0030886

Dokumentnummer

JJR_19770929_OGH0002_0020OB00549_7700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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