Norm
ABGB §404Rechtssatz
Haben zwei Liegenschaftseigentümer an dem auf ihrer Liegenschaft errichteten Wohnhaus Wohnungseigentum begründet und wir dieses Wohnhaus durch Zubau auf Kosten eines Eigentümers vergrößert, so muß der Ausbau als Zuwachs an der gemeinschaftlichen Liegenschaft behandelt werden. Über die Aufteilung der Erträgnisse des Zuwachses konnten die Teilhaber Vereinbarungen treffen, die auch nach der Nov zum WEG verbindlich bleiben.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0030886Dokumentnummer
JJR_19770929_OGH0002_0020OB00549_7700000_001