Norm: WEG 1975 §1WEG 2002 §2 Abs1
Rechtssatz: Das Wohnungseigentum ist die untrennbare Verbindung eines ideellen Miteigentumsanteils mit einem servitutsähnlichen Nutzungsrecht an einem bestimmten Wohnungseigentumsobjekt. Entscheidungstexte 2 Ob 561/95 Entscheidungstext OGH 14.09.1995 2 Ob 561/95 5 Ob 392/97a Entscheidungstext OGH 14... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §1
Rechtssatz: Maßgebend dafür, ob mehrere im Eigentum derselben Person stehende Räume ungeachtet ihrer vollständigen baulichen Trennung ein einheitliches Wohnungseigentumsobjekt bilden (Hier: Hoffläche, die sich aus mehreren Lagerräumen und einem Garagengebäude zusammensetzt), ist jedenfalls die Verkehrsauffassung. Entscheidungstexte 5 Ob 83/95 Entscheidungstext OGH... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §1WEG 1975 §2WEG 1975 §3WEG 1975 §12WEG 1975 §14WEG 1975 §15WEG 1975 §16WEG 1975 §17aWEG 1975 §19WEG 2002 allgWEG 2002 §2WEG 2002 §32
Rechtssatz: Die Regelungen des WEG sind immer auf eine bestimmte - einzige - Liegenschaft abgestellt (vgl §§ 1, 2, 3, 12, 14, 15, 16, 17 und 19 WEG). Dies gilt im besonderen auch für die Rücklage, die als gebundenes Vermögen der jeweiligen Miteigentümer, seit dem 3.WÄG als gebundenes Vermögen der n... mehr lesen...
Norm: MRG §1 Abs4 Z2WEG §1WEG §13 Abs2 Z1
Rechtssatz: Weder baulich abgeschlossen noch deutlich abgegrenzt sind zwei Wohnungsobjekte die mittels einer durch die Geschoßdecke führenden Stiege verbunden werden sollen (mit eingehender Auseinandersetzung zum Wohnungsbegriff Krizizek, System des österreichischen Baurechts I 16; Meinhart, Wohnungseigentumsgesetz 1975, 59; Würth in Rummel, ABGB, Rz 3 zu § 1 WEG; Feil, Wohnungseigentum 46, sowie 7 Ob 5... mehr lesen...
Norm: ABGB §828WEG §1WEG §14 Abs1 Z1WEG §14 Abs1 Z6
Rechtssatz: Die Umgestaltung der gemeinschaftlichen Grünanlage vor dem im Wohnungseigentum stehenden Haus ( hier: Anpflanzen von Sträuchern auf einer bisher frei zugänglichen Grünfläche und damit faktisches Aussperren anderer Mit- und Wohnungseigentümer aus der gemeinsamen Grünanlage ) ist dann keine Maßnahme der ordentlichen Erhaltung iSd § 14 Abs 1 Z 1 WEG, wenn für den gesetzlich vorgeschri... mehr lesen...
Begründung: Gemäß § 510 Abs 3 letzter Satz ZPO kann sich die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 502 Abs 1 ZPO) auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. Den Ausspruch über die Zulässigkeit der ordentlichen Revision begründete das Berufungsgericht mit dem nicht weiter ausgeführten Hinweis auf die "erhebliche Bedeutung der gelösten Rechtsfragen für die Rechtsentwicklung". Gemäß § 508a Abs 1 ZPO ist das Revisi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger waren zu je einem Viertel, die Beklagte zur Hälfte Miteigentümer der Liegenschaft EZ ***** des Grundbuches ***** mit dem Wohnhaus ***** . Mit Übereinkommen vom 23. September 1983 begründeten die Parteien Wohnungseigentum dergestalt, daß der Beklagten die Wohnungen top Nr. 2, 4, 7 und 8, den Klägern (Ehegatten) hingegen die Wohnungen top Nr. 1, 3, 5 und 6 zukamen. Mit Schenkungsvertrag vom gleichen Tag übertrugen die Kläger der Beklagten 4/720 Mite... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Jensik als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Zehetner, Dr. Klinger, Dr. Schwarz und Dr. Floßmann als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Monika T*****, vertreten durch Dr. Norbert Margreiter, Rechtsanwalt in Bezau, wider die beklagte Partei Richard Ernst H*****, vertreten durch Dr. Bertram Grass, Rechtsanwalt in Bregenz, wegen Unterla... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §1WEG 1975 §2WEG 2002 §2 Abs2WEG 2002 §3 Abs1 Z1
Rechtssatz: Das Formerfordernis des § 2 Abs 2 WEG 1975 bezieht sich im Sinne einer zweckorientierten Prüfung bloß auf die für die
Begründung: von Wohnungseigentum wesentlichen Vertragspunkte. Die einvernehmliche Widmung von Räumen oder Flächen der Liegenschaft zu sogenannten allgemeinen Teilen des Hauses bildet keinen vom Zweck des Formgebotes dieser
Norm: umfassten Hauptpunkt des Wo... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile sind zu ideellen Anteilen Miteigentümer der Liegenschaft EZ ***** KG ***** mit der Anschrift Wien *****, und zwar der Kläger zu 165/378 und 1/6-Anteilen, die Erst- und Zweitbeklagten zu je 1/14-Anteilen, die Dritt- und Viertbeklagten zu je 27/378-Anteilen sowie die Fünft- und Sechstbeklagten zu je 1/18-Anteilen. Der Kläger war früher Alleineigentümer der Liegenschaft und ließ auf dieser Liegenschaft ein Wohnhaus mit insgesamt 8 Wohnungen samt Neb... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §1WEG 2002 §2 Abs1
Rechtssatz: Dem WEG kommt im Rahmen seines Alleinverfügungsrechtes auch das Recht zu, seinen Anteil mit Dienstbarkeiten zu belasten. Dies gilt nicht nur für persönliche Dienstbarkeiten, wie zum Beispiel das Wohnrecht, sondern grundsätzlich auch für Realservituten. Gerade bei diesen ist anerkannt, dass herrschendes und dienendes "Grundstück" Wohnungseigentumsrechte derselben Gemeinschaft sein können, die Dienstb... mehr lesen...
Norm: ABGB §472WEG §1WEG §3WEG 2002 §2 Abs1
Rechtssatz: Die Belastung des Mindestanteils mit einer Grunddienstbarkeit ist nur soweit möglich, als sich ihr Ausübungsbereich auf das ausschließliche Nutzungs- und Verfügungsrecht des WE beschränkt. Das bloße Mitbenützungsrecht des Wohnungseigentümers an allgemeinen Teilen das Hauses kann hingegen nicht zum Inhalt einer Dienstbarkeit gemacht werden, die nur auf dem Mindestanteil des Bestellers einve... mehr lesen...
Begründung: Erich S*****, der Alleineigentümer der Liegenschaft EZ ***** KG L***** mit dem Wohnhaus M*****gasse 15, hat dem nunmehrigen Antragsteller 36/102 Anteile dieser Liegenschaft verkauft und mit ihm die
Begründung: von Wohnungseigentum vereinbart: Der Antragsteller soll das ausschließliche Nutzungs- und Verfügungsrecht an dem im Perterre nordseitig gelegenen Geschäftsraum im Ausmaß von 27,6 m2 erhalten, der Verkäufer an allen sonstigen Räumlichkeiten des Hauses einschließlich ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile erwarben in den Jahren 1980 und 1981 vom ehemaligen Alleineigentümer der Liegenschaft EZ 366 Grundbuch Oberdöbling Otto F*** mit gesonderten Kaufverträgen je einen Achtel Miteigentumsanteil. Auf dieser Liegenschaft befindet sich ein Wohnhaus mit mehreren selbständigen Wohnungen. Während der Beklagten der ausschließliche Gebrauch an der im Erdgeschoß liegenden Wohnung Nr.2 mit einer Nutzfläche von 157 m2 sowie die uneingeschränkte gemeinschaftli... mehr lesen...
Begründung: Friedrich Franz B***, geboren am 25.11.1909, der Alleineigentümer der Liegenschaft EZ 2270 Grundbuch 56.531 Maxglan mit dem Haus Girlingstraße 58 war, ist am 21.8.1986 unter Hinterlassung der letztwilligen Verfügung vom 24.5.1974 verstorben. In Punkt 1 seiner letztwilligen Verfügung setzte er seine Kinder, die Erstantragstellerin und den Drittantragsteller, je zur Hälfte zu Erben ein. In Punkt 2 seiner letztwilligen Verfügung ordnete er an: "Hinsichtlich der meinem Soh... mehr lesen...
Norm: ABGB §613WEG §1
Rechtssatz: Die
Begründung: von zeitlich unbeschränktem Wohnungseigentum überschreitet die Rechte des Vorerben jedenfalls. Entscheidungstexte 5 Ob 99/90 Entscheidungstext OGH 27.11.1990 5 Ob 99/90 SZ 63/209 = MietSlg 42/36 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0012552 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Bei einem Verkehrsunfall am 17.8.1984 auf der Drautalbundesstraße 100 bei Km 87.650, an dem Klaus Z***, der Ehegatte der Klägerin, als Lenker des Motorrads mit dem Kennzeichen DAH-LZ-7 (D) und Leo K*** als Halter und Lenker des Motorrads mit dem Kennzeichen K 48.091 beteiligt waren, wurde der Ehegatte der Klägerin getötet. Die Beklagte ist der Haftpflichtversicherer des letztgenannten Kraftfahrzeugs; ihre Ersatzpflicht für die Hälfte des der Klägerin entstande... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Bei einem Verkehrsunfall am 17.8.1984 auf der Drautalbundesstraße 100 bei Km 87.650, an dem Klaus Z***, der Ehegatte der Klägerin, als Lenker des Motorrads mit dem Kennzeichen DAH-LZ-7 (D) und Leo K*** als Halter und Lenker des Motorrads mit dem Kennzeichen K 48.091 beteiligt waren, wurde der Ehegatte der Klägerin getötet. Die Beklagte ist der Haftpflichtversicherer des letztgenannten Kraftfahrzeugs; ihre Ersatzpflicht für die Hälfte des der Klägerin entstande... mehr lesen...
Begründung: Die klagende und widerbeklagte Partei (im folgenden "klagende Partei" genannt) begehrt - nach dem Stand des Verfahrens am Schluß der mündlichen Streitverhandlung - vom Beklagten und Widerkläger (im folgenden "Beklagter" genannt) die Zahlung des der Höhe nach außer Streit gestellten Betrages von S 61.046,40 s.A. (ON 46, AS 164) mit der
Begründung: , sie habe als Generalunternehmer bei Errichtung der Wohnhausanlage in 2320 Schwechat, Reitbahngasse, Leistungen um den Rechnu... mehr lesen...
Norm: ABGB §914 IIIhWEG §1Wr BauO §116 Abs2ZPO §508a
Rechtssatz: Zum Begriff des Wortes "Reihenhaus"; Definition als erhebliche Rechtsfrage im Sinne des § 502 Abs 4 Z 1 ZPO. Entscheidungstexte 5 Ob 591/89 Entscheidungstext OGH 14.07.1989 5 Ob 591/89 Veröff: WBl 1989,348 5 Ob 65/02y Entscheidungstext OGH 14.05.2002 5 Ob 65/02y nur... mehr lesen...