§ 1 WEG 2002

WEG 2002 - Wohnungseigentumsgesetz 2002

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024

Dieses Bundesgesetz regelt die Rechtsform des Wohnungseigentums, insbesondere die Voraussetzungen, die Begründung, den Erwerb und das Erlöschen von Wohnungseigentum, die Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer und Wohnungseigentumsbewerber, des Wohnungseigentumsorganisators und des Verwalters, die Verwaltung der Liegenschaft, die Eigentümergemeinschaft, die Ausschließung von Wohnungseigentümern, das vorläufige Wohnungseigentum des Alleineigentümers der Liegenschaft und das wohnungseigentumsrechtliche Außerstreitverfahren.

In Kraft seit 01.07.2002 bis 31.12.9999
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Entscheidungen zu § 1 WEG 2002


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Entscheidungen zu § 1 Abs. 1WEG WEG 2002


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82

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Gasleitungsabdichtung von Herbert Tremmel zum § 1 WEG 2002

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Hat für die Kosten der Abdichtung einer Gasleitung innerhalb einer Eigentumswohnung der Wohnungseigentümer dieser Wohnung oder die WEG aufzukommen? mehr lesen...

§ 1 WEG 2002 | 0 Antworten | 1790 Aufrufe | 03.03.11

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