Norm
WEG 1975 §1Rechtssatz
Das Wohnungseigentum ist die untrennbare Verbindung eines ideellen Miteigentumsanteils mit einem servitutsähnlichen Nutzungsrecht an einem bestimmten Wohnungseigentumsobjekt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0081766Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
13.12.2021