Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden und die Hofrätinnen Dr. Hurch und Dr. Lovrek sowie die Hofräte Dr. Höllwerth und Dr. Roch als weitere Richter in der Grundbuchssache der Antragsteller 1. Werner G*****, 2. Karin G*****, und 3. Paula C*****, alle vertreten durch Proksch & Partner Rechtsanwälte OG in Wien, wegen Grundbuchseintragungen in der EZ *****, über den außerordentlichen Revisionsrekurs der Antragsteller ... mehr lesen...
Begründung: Die beklagte Wohnbauvereinigung erwarb die Liegenschaft EZ 621 GB ***** zu Bauzwecken. Sie erhielt mit Bescheid vom 17. 7. 1998 die Baubewilligung für die Errichtung der Wohnanlage „K*****“ auf dem Grundstück Nr 188 dieser Liegenschaft. Dort errichtete die Beklagte in der Folge die „Reihenhausanlage K*****“ (Liegenschaftsadresse *****). Es handelt sich dabei um 2 reihenhausartige Gebäudegruppen zu je 3 Wohneinheiten. Jede Wohneinheit weist eine Wohnnutzfläche von rund 88... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 21. 2. 2003 kam es auf der Ettenauer Landesstraße in Oberösterreich zu einer Frontalkollision zwischen einem von Michael H***** gelenkten PKW und einem vom Erstbeklagten gelenkten, vom Zweitbeklagten gehaltenen und bei einem deutschen Versicherungsunternehmen haftpflichtversicherten LKW. Michael H***** wurde bei dem Unfall getötet. Das überwiegende Verschulden im Ausmaß von zwei Drittel trifft den Erstbeklagten. In diesem Umfang haben die beklagten Parteien f... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden und die Hofrätinnen Dr. Hurch und Dr. Lovrek sowie die Hofräte Dr. Höllwerth und Dr. Roch als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden und gefährdeten Partei Dr. Peter J*****, vertreten durch Dr. Walter Sarg, Rechtsanwalt in Innsbruck, gegen die beklagte Partei und Gegner der gefährdeten Partei MMag. Thomas P*****, vertreten durch Dr. Christian Prader und Mag. Ulrich Ortne... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien sind Mit- und Wohnungseigentümer. Der Erstantragsteller begehrte mit seinem Sachantrag, die Antragsgegner zu verpflichten, die seitliche Abwandung seines Kfz-Abstellplatzes samt Anbringung eines Sektionaltores an der Stirnseite zu dulden. Das Erstgericht wies den Sachantrag mit der wesentlichen
Begründung: ab, die Drittantragsgegner dürften - sei es aufgrund einer analogen Anwendung des nachbarrechtlichen Rücksichtnahmegebots im Sinn des § 364 Abs 1 ABGB id... mehr lesen...
Begründung: Mit Kaufvertrag vom 24. 1./29. 1. 2008 kauften die Antragsteller die 42/1060-stel Anteile B-LNR 14 der EZ ***** GB *****, mit welchen das Wohnungseigentum an W 5 untrennbar verbunden ist. Die Käufer und Antragsteller erwarben den Kaufgegenstand unter gleichzeitiger
Begründung: des gemeinsamen Wohnungseigentums der Partner. Punkt 8. des Kaufvertrags hat folgenden Inhalt: „8. Wohnrecht Die Käufer räumen sich hiermit wechselseitig das höchstpersönliche Recht ein, die vert... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsgegnerin war im Zeitraum November 2000 bis November 2002 Mieterin der Wohnung F*****. Die Antragstellerin ist ihre Nachmieterin. Während der Dauer ihrer Mietzeit zahlte die Antragsgegnerin 25.041,51 EUR als Finanzierungsbeitrag (Bau- und Grundkostenbeitrag) an die Marktgemeinde P*****, die das Wohnhaus errichtet hatte. Auf die Mietverhältnisse finden die Bestimmungen des WGG Anwendung. Die Antragstellerin zahlte als Nachmieterin der Antragsgegnerin am 3. 1.... mehr lesen...
Begründung: Die Liegenschaft EZ ***** GB ***** steht im Miteigentum der Erst- und Drittantragstellerin. Die Erstantragstellerin ist Miteigentümerin zu 478/1066-Anteilen (B-LNR 2), zu 88/1066-Anteilen (B-LNR 6) sowie zu 2264/1132092-Anteilen (B-LNR 8) und die Drittantragstellerin zu 496/1066-Anteilen (B-LNR 7). Den Gutsbestand der Liegenschaft EZ ***** GB ***** bildet das GST-NR 729/13 mit einer Fläche von 621 m². Ob dieser Liegenschaft ist sub C-LNR 6a (TZ 1310/1996) das „Fruchtg... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrte die Einwilligung der Beklagten in die Löschung der im Grundbuch zu Gunsten der Beklagten eingetragenen Reallasten an den in seinem Eigentum stehenden Anteilen an einer Liegenschaft in Wien. Der Beklagten sei gemäß den Mietverträgen vom 22. 4. 1993 das verbücherte Mietrecht für die Wohnungen Top Nr 7, 8, 9, 10 und 11 eingeräumt worden, ebenso betreffe die verbücherte Mietzinsvorauszahlung nur diese Wohnungen. Die im Wohnungseigentum des Kläg... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind - neben anderen Personen - Miteigentümer der Liegenschaft EZ 83 GB *****. An dieser Liegenschaft wurde mit Kauf- und Wohnungseigentumsvertrag vom 6. 10. 1980 Wohnungseigentum begründet. Der Beklagte ist zu 116/968-Anteilen Miteigentümer der Liegenschaft, verbunden mit dem Wohnungseigentum an der einzigen Dachgeschoßwohnung top W 13, die in Punkt VI. des Vertrags als abgeschlossene Wohneinheit, bestehend aus Diele, Gang, Bad, WC, Abstellraum, Küche... mehr lesen...
Begründung: Erst- und Zweitantragsteller sind nach dem Grundbuchsstand zu je 131/562 Anteilen (verbunden mit Wohnungseigentum an Top 1) und zu je 8/562 Anteilen (verbunden mit Wohnungseigentum am PKW-Abstellplatz Top 1a) Miteigentümer einer Liegenschaft. Zugunsten der L***** GmbH, über deren Vermögen am 13. 2. 2007 der Konkurs eröffnet wurde, sind 133/281 Anteile (verbunden mit Wohnungseigentum an Top 2) und 9/281 Anteile (verbunden mit Wohnungseigentum am PKW-Abstellplatz Top 2a)... mehr lesen...
Begründung: Verfahrensgegenstand ist die Verteilung des Meistbots von 56.633 EUR aus der Zwangsversteigerung der drei Liegenschaftsanteile (im Folgenden nur Anteile) B-LNr 30, 34 und 35 einer näher genannten Liegenschaft in Wien. Auf diesen Anteilen ist ua für eine Hausverwertungsgesellschaft mbH die Zusage der Einräumung des Wohnungseigentumsrechts gemäß (damals) § 24a WEG 1975 angemerkt: Ob dem Anteil B-LNr 30 an den Wohnungen Top 20 bis 21, 35 bis 36 und den Geschäftsräumlichk... mehr lesen...
Begründung: Der Erblasser und seine Gattin waren Wohnungseigentümer der Wohnung top 3. Aufgrund eines Sachbeschlusses vom 3. 5. 1995 war eine PKW-Garage mit drei Stellplätzen dieser Wohnung als Zubehör zugeordnet. Dieses Zubehörwohnungseigentum wurde nicht im Grundbuch eingetragen. Bei der Abhandlungstagsatzung am 5. 6. 2007 schlossen die Revisionsrekurswerber und Testamentserben (erblasserischer Sohn und dessen Gattin) mit der erblasserischen Witwe und dem zweiten erblasserischen... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist aufgrund des insofern unbekämpften erstinstanzlichen Beschlusses Eigentümer der (neu eröffneten) EZ 1076 GB *****. Diese EZ wurde durch Unterteilung, Vereinigung, Ab- und Zuschreibungen aus Grundstücksteilen der EZ 237 und EZ 239, beide GB *****, gebildet. An letzteren Liegenschaften ist für sämtliche Wohnungseigentümer der EZ 98 die Dienstbarkeit der Nichtverbauung bücherlich einverleibt. In einem vom Erstgericht durchgeführten Aufforderungsverfah... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Floßmann als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hurch, Dr. Veith, Dr. Höllwerth und Dr. Grohmann als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Ing. Günter S*****, vertreten durch Dr. Lothar Stix, Rechtsanwalt in Innsbruck, gegen die beklagte Partei Sabine H*****, vertreten durch Dr. Bernd Schmidinger, Rechtsanwalt in Innsbruck, ... mehr lesen...
Begründung: Nach Versteigerung von mehreren Wohnungseigentumsanteilen an der Liegenschaft ... EZ 50 wurden die Meistbote mit gesonderten Beschlüssen verteilt. Das Revisionsrekursverfahren betrifft die Zuweisungen aus den Anteilen B-LNr 4 und 5 (verbunden gemäß § 12 Abs 1 WEG 1975; Eigentum des Zweit- und der Drittverpflichteten), B-LNr 6 (Eigentum der Siebentverpflichteten) und B-LNr 7 (Eigentum der Fünftverpflichteten). Nach Versteigerung von mehreren Wohnungseigentumsanteilen an ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Niederreiter als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Tittel, Dr. Baumann, Hon. Prof. Dr. Danzl und Dr. Veith als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Renate K*****, vertreten durch Dr. Gerhard Halbreiner, Rechtsanwalt in Graz, gegen die beklagten Parteien 1. Maria W*****, und 2. H***** AG, ***** vertreten durch Dr. P... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller haben am 1. 5. 2002 von der Antragsgegnerin die Genossenschaftswohnung top 11 im Haus P***** übernommen. Sie leisteten einen Finanzierungskostenbeitrag an die Genossenschaft in Höhe von EUR 23.373,25 und zahlten außerdem an die Antragsgegnerin EUR 52.905,82 für die in der Wohnung zurückgelassenen Einrichtungsgegenstände und Investitionen. Die Ablöse wurde in zwei Raten beglichen, und zwar am 14. 4. 2002 durch eine Barzahlung von EUR 18.170,-- und am 1... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind gemeinsam Miteigentümer von 11/26-stel Anteilen, der Antragsgegner ist Miteigentümer von 15/26-stel Anteilen einer Liegenschaft in Velm. Den Antragstellern steht "die alleinige Nutzung von Parzellen am Ostufer" eines Badeteichs auf dieser Liegenschaft zu. Diese Parzellen waren bis 1994 oder 1995 durch eine Wasserleitung mit einem öffentlichen Netz und durch einen Kanal mit einer Kläranlage des Antragsgegners verbunden. 1994 oder 1995 wurden diese... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §1WEG 1975 §3 Abs1
Rechtssatz: Schon nach der Rechtslage vor Inkrafttreten des WEG2002 konnte schlichtes Miteigentum an einer Liegenschaft neben Wohnungseigentum nur bestehen, wenn auf der Liegenschaft Objekte mit eigenem Nutzwert vorhanden waren, an denen kein Wohnungseigentum bestand. Entscheidungstexte 5 Ob 109/03w Entscheidungstext OGH 09.12.2003 5 Ob 109/03w ... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ ***** mit dem Zweifamilienhaus H*****. Der Klägerin gehört die im ersten Obergeschoß des Hauses gelegene Wohnung top 2 mit einem von der Nordseite des Hauses aus begehbaren Garten, dem Beklagten die Erdgeschoß-Wohnung top 1 mit einem Garten, der unmittelbar von der Wohnung aus zugänglich ist. Das Wohnungseigentum an der verfahrensgegenständlichen Liegenschaft wurde im Jahr 1958 von Rechtsvorgängern de... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Langer als Vorsitzende sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Floßmann, Dr. Baumann und die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofes Dr. Hurch und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Parteien 1.) Mag. Gertraud E*****, 2.) Erika P*****, und 3.) Amalie R*****, alle vertreten durch Kurz & Götsch, Rechtsanwälte in Inns... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 21. 3. 2003 bewilligte das Erstgericht das Gesuch der Antragsteller auf Einverleibung ihres Eigentumsrechtes sowie des Wohnungseigentums und Ersichtlichmachung der Errichtung einer Gemeinschaftsordnung und wies das Begehren um Anmerkung einer Benützungsregelung gemäß § 17 WEG 2002 im Umfang des § 8 des Wohnungseigentumsvertrages ab. Die Anmerkung einer Benützungsregelung gemäß § 17 WEG sei nur dann zulässig, wenn die Regelung allgemeine Teile der Lie... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 26. 3. 2003 bewilligte das Erstgericht zwar die Einverleibung des Eigentumsrechts und des des Wohnungseigentums für die Erstantragstellerin und den Zweitantragsteller sowie dazu noch die Einverleibung eines Vorkaufsrechtes für die Erstantragstellerin und die Ersichtlichmachung der Errichtung einer Gemeinschaftsordnung, wies jedoch das Begehren um Anmerkung einer Benützungsregelung gemäß § 17 WEG 2002 im Umfang des § 8 des Wohnungseigentumsvertrages a... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile sind je zur Hälfte Eigentümerinnen der Liegenschaft EZ ***** GB *****, bestehend aus dem Grundstück 337/5. Die Rechtsvorgänger der Streitteile habe am 11. 12. 1958 im Verfahren C 119/58 des Bezirksgerichtes Mondsee folgenden Vergleich abgeschlossen: 1.) Die Klägerin und die beiden Beklagten sind Eigentümer der Liegenschaft EZ ***** KG *****, zu deren Gutsbestand das Waldgrundstück 330/3 gehört, auf dem das Haus Nr 189 errichtet ist. Die Beklagten... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss des Erstgerichtes vom 23. 6. 1994 wurden der Erstantragstellerin in einem Zwangsversteigerungsverfahren die dem Verpflichteten gehörenden Miteigentumsanteile der Liegenschaft EZ ***** GB ***** (BLNr 22 und 23) als der Meistbietenden aufgrund der Versteigerungsbedingungen um das Meistbot von S 1,281.000 zugeschlagen. Mit Beschluss vom 27. 7. 1994 wurde der Erstantragstellerin aufgrund der Erteilung des Zuschlages und der Berichtigung des gesamten Meistbots m... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin hat von den Miteigentümern P***** das Reihenhaus***** (EZ ***** GB*****) in ***** gemietet und zwar das gesamte Gebäude, bestehend aus Gastlokal "H***** H*****" und die im Obergeschoß gelegene Wohnung. Die Antragstellerin betreibt seit März 1998 an dieser Adresse das Gastlokal "H***** H*****" als Kaffeehaus. Mit Kaufvertrag vom 7. 3. 1998 hatte sie vom Antragsgegner, der der Vormieter des Lokales war, Investitionen und Einrichtungsgegenstände zu einem... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte ist Miteigentümer der Liegenschaft EZ ***** KG *****. Seine Anteile sind wie folgt im Grundbuch einverleibt: 95/4847-Anteil verbunden mit Wohnungseigentum an der Wohnung top A 6 (B-LNr 27), 68/4847-Anteil verbunden mit der Wohnung top Nr A 7 und dem Autoeinstellplatz 22 (B-LNr 141), 68/4847-Anteil verbunden mit Wohnungseigentum an der Wohnung top A 8 und Autoeinstellplatz 12 (B-LNr 146) und 5/4847-Anteile verbunden mit dem Autoeinstellplatz 24... mehr lesen...
Begründung: Frau Herta S***** ist Miteigentümerin der Liegenschaft EZ 4940 Grundbuch ***** und zwar zu 14014/20238tel Anteilen. Mit Kaufvertrag vom 8. 10. 1999 verkaufte sie an die Antragstellerin 1380/20238tel Anteile und sagte ihr die
Begründung: von Wohnungseigentum ob der bereits bestehenden Wohnung top W 17 im Haus ***** in *****zu. Unter Vorlage dieses Kaufvertrages begehrte die Antragstellerin die Anmerkung der Einräumung von Wohnungseigentum betreffend die Wohnung top W... mehr lesen...
Begründung: Der Ehegatte der Klägerin wurde bei einem vom Erstbeklagten als Lenker eines Kraftfahrzeuges allein verschuldeten Verkehrsunfall tödlich verletzt. Die Zweitbeklagte ist Halterin dieses Fahrzeuges, die drittbeklagte Partei die Haftpflichtversicherung. Die Haftung der beklagten Parteien ist unstrittig. Zum Todeszeitpunkt bewohnte der Verstorbene mit seiner Ehefrau und zwei Kindern eine Mietwohnung. Zur Befriedigung seines Wohnbedürfnisses und jenem seiner Familie hatte e... mehr lesen...