Begründung: Das Erstgericht bestellte mit seinem Sachbeschluss zum Zweck der Durchführung von dem Antragsgegner (Vermieter) in einer Entscheidung der Schlichtungsstelle aufgetragenen Reparaturarbeiten an den (sämtlichen) Fenstern in dem von der Antragstellerin (Mieterin) gemieteten Objekt eine Zwangsverwalterin gemäß § 6 Abs 2 MRG. Das Erstgericht ging in tatsächlicher Hinsicht im Wesentlichen davon aus, dass lediglich das Küchenfenster in einen guten Zustand versetzt worden sei, wä... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Liegenschaft EZ *****, GB *****, samt dem darauf Ende des 19. Jahrhunderts errichteten Mehrparteienhaus befindet sich seit 2007 im Alleineigentum der E***** Gesellschaft mbH. Die beklagte Partei ist dort seit 1986 Mieterin einer ca 52 m² großen Wohnung. Das Objekt befindet sich in einem baufälligen Zustand, ist aber - nach Durchführung von Sofortmaßnahmen - derzeit nicht mehr akut einsturzgefährdet. Die Bauwerkspfahlgründung ist nicht ausreichend standsicher... mehr lesen...
Begründung: Auf der Liegenschaft EZ 108 der ***** mit der Liegenschaftsadresse ***** besteht Stockwerkseigentum. Die 1. bis 7. Antragsgegner sind schlichte Miteigentümer des materiellen Anteils B, wozu auch die Wohnung der Antragstellerin gehört, wobei der 1. Antragsgegnerin an der von der Antragstellerin gemieteten Wohnung das ausschließliche Benützungsrecht zusteht. Die 8. bis 16. Antragsgegner sind Wohnungseigentümer des materiellen Anteils A dieser Liegenschaft. Mietzins wird vo... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin begehrt - soweit im Revisionsrekursverfahren noch relevant - die Feststellung, sie sei gemäß § 12a iVm § 46 Abs 2 MRG berechtigt, für das Bestandobjekt des Antragsgegners ab dem 1. 1. 2008 einen angemessenen monatlichen Nettomietzins von 6.000 EUR, in eventu einen angemessenen monatlichen Nettomietzins, mit dreiprozentiger Sprunggrenze, wertgesichert sowie zuzüglich Betriebskosten und Umsatzsteuer, zu verlangen. Zwar habe der Rechtsvorgänger und Vat... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Bezirksgericht Josefstadt bestellte mit Beschluss vom 12. 10. 2002, GZ 7 Msch 47/00y-22, den Nebenintervenienten gemäß § 6 Abs 2 MRG zum Zwangsverwalter der Liegenschaft. Es trug ihm auf, die in der Entscheidung der Zentralen Schlichtungsstelle vom 29. 4. 1993, MA 16-Schli ZS 1/92/3071, genannten Erhaltungs- und Verbesserungsarbeiten durchzuführen, soweit diese noch nicht durchgeführt bzw abgeschlossen waren. Gleichzeitig wurden dem Zwangsverwalter verschi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte war in der Zeit vom 29. 7. 1990 bis 31. 3. 2005 Mieter einer Wohnung im Haus ***** in *****, das zunächst im Alleineigentum des Klägers stand; ab 1994 bestand an der gemieteten Wohnung Wohnungseigentum des Klägers. Zuletzt begehrte der Kläger vom Beklagten den Betrag von 18.094,29 EUR für rückständige Mietzinse im Zeitraum 2. 9. 1992 bis 2. 4. 1998 mit der Behauptung, der Beklagte habe durch Minderzahlungen die bestehenden Mietzinsverbindlichkeite... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin erwirkte bei der zuständigen Schlichtungsstelle einen Bescheid nach § 6 Abs 1 MRG, worin dem Antragsgegner konkrete Reparaturarbeiten „der Fenster der Wohnung Top 6" aufgetragen wurden. Dieser Bescheid ist in Rechtskraft erwachsen. Im Verfahren nach § 6 Abs 2 MRG hat das Erstgericht den Exekutionsantrag mit der
Begründung: abgewiesen, eine Auslegung des Spruchs des maßgeblichen Bescheids ergebe, dass nur drei konkrete Fenster vom Auftrag umfasst gewe... mehr lesen...
Begründung: Über Antrag der Antragsteller wurde zum Zweck der Durchführung der in einem Verfahren nach den §§ 18 ff MRG im Zuge der Bewilligung der Einhebung eines erhöhten Hauptmietzinses dem Vermieter aufgetragenen Erhaltungsarbeiten ein Zwangsverwalter gemäß § 6 Abs 2 MRG bestellt. Über Antrag der Antragsteller wurde zum Zweck der Durchführung der in einem Verfahren nach den Paragraphen 18, ff MRG im Zuge der Bewilligung der Einhebung eines erhöhten Hauptmietzinses dem Vermiet... mehr lesen...
Norm: EO §109EO §112 Abs1MRG §6 Abs2MRG §18MRG §19 Abs2
Rechtssatz: a) Ein Auftrag zur Durchführung von Erhaltungsarbeiten an den Vermieter in einem Verfahren nach §§ 18 ff MRG bildet einen nach § 6 Abs 2 MRG vollstreckbaren Exekutionstitel. An ihn sind bei nachträglicher
Begründung: von Wohnungseigentum sämtliche Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft gebunden. Sie sind Verpflichtete im Exekutionsverfahren. b) Die Vollstreckung eines Auft... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Floßmann als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Hurch, Dr. Höllwerth, Dr. Grohmann und Dr. E. Solé als weitere Richter in der außerstreitigen Mietrechtssache des Antragstellers Erich K*****, vertreten durch Mag. Helmut Hawranek, Rechtsanwalt in Graz, gegen den Antragsgegner Franz R*****, vertreten durch Dr. Hans Lehofer, Mag. Bernhard Lehofer, Rechtsanwälte in... mehr lesen...
Norm: MRG §6 Abs2
Rechtssatz: Die Vollstreckung eines Auftrags an den Vermieter zur Durchführung von Erhaltungsarbeiten und Verbesserungsarbeiten nach § 6 MRG erfolgt ausschließlich durch Bestellung eines Zwangsverwalters. Die Verwaltung (Zwangsverwaltung) nach § 6 Abs 2 leg. cit. unterscheidet sich von der nach §§ 97 bis 132 EO nicht nur durch ein anderes Verfahren, sondern auch ein anderes Ziel, nämlich die Durchführung der Arbeiten. Dass der... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin (Mieterin) stellte am 22. 10. 2001 beim Erstgericht - ohne Vorschaltung der Schlichtungsstelle - den Antrag auf Erlassung eines Sachbeschlusses, der Antragsgegnerin aufzutragen, binnen einem Monat ab Rechtskraft des Beschlusses folgende Erhaltungsarbeiten am Haus ***** in Salzburg durchzuführen: Gesamte Erneuerung der Dacheindeckung; Erneuerung der vermorschten Dachbodenfenster; Ersatz der fehlenden Verglasung bei den Dachbodenfenstern; Verschließen v... mehr lesen...
Norm: MRG §6 Abs2
Rechtssatz: Wenn mit der alsbaldigen Schaffung einer Sachlage zu rechnen ist, bei der die bewilligte Zwangsverwaltung ohnedies nach § 6 Abs 3 Z 3 MRG bald einzustellen sein würde, kann der Exekutionsantrag ungeachtet der abgelaufenen Frist abgewiesen werden (so bereits MietSlg 40.259). Entscheidungstexte 5 Ob 48/02y Entscheidungstext OGH 26.02.2002 5 Ob 48/02y ... mehr lesen...
Norm: MRG §6 Abs2
Rechtssatz: Der Bestimmung des § 6 Abs 2 MRG ist mit Klarheit zu entnehmen, dass die Bestellung eines Verwalters zur Vollstreckung eines Titels nach § 6 Abs 1 MRG nur voraussetzt, dass trotz Verstreichens der gesetzten Frist die Durchführung der Arbeiten unterblieben ist und der Antrag im Exekutionstitel Deckung findet. Während bei Bewilligung einer Exekution nach den Bestimmungen der Exekutionsordnung vom Exekutionsrichter ni... mehr lesen...
Begründung: Mit Entscheidung der zentralen Schlichtungsstelle vom 14. 9. 1999 wurde den Antragsgegnern als Eigentümern des Hauses ***** in***** die Durchführung diverser Arbeiten nach § 6 Abs 1 MRG aufgetragen. Weil am 23. 4. 2001, somit 1 ¾ Jahre später, die Arbeiten nur teilweise begonnen worden waren, bestellte das Erstgericht über Begehren der antragstellenden Mieter gemäß § 6 Abs 2 MRG einen Zwangsverwalter. Das Rekursgericht bestätigte diese Entscheidung. Es erachtete das Vor... mehr lesen...
Begründung: In einem Verfahren zur vorläufigen Erhöhung der Hauptmietzinse hat die zentrale Schlichtungsstelle zu MA 50-Schli 1/94 - Wien ***** gemäß § 18a und 18 Abs 2 und 3 MRG für die Mietgegenstände des Hauses ***** in ***** für die Zeit vom 1. 1. 1995 bis 31. 12. 1996 eine vorläufige Einhebung monatlich erhöhter Hauptmietzinse für zulässig erklärt, im Weiteren die Arbeiten aufgezählt, für welche die zulässige vorläufige Erhöhung der Hauptmietzinse gerechtfertigt war und in... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerinnen sind Eigentümerinnen des Hauses***** in*****, die Antragsgegner sind Mieter in diesem Haus. Mit dem im Dezember 1993, sohin vor Inkrafttreten des 3. WÄG bei der MA 50-Zentrale Schlichtungsstelle eingebrachten Antrag begehrten die Antragsteller unter gleichzeitiger Inanspruchnahme von Förderungsmitteln nach dem WWFSG 1994, die Erhöhung der Hauptmietzinse im Haus ***** gemäß § 18 MRG zu bewilligen. In der Folge wurde - jedenfalls zumindest vor... mehr lesen...
Norm: MG §8MG §28 Abs2MRG §6 Abs2MRG §18a Abs1MRG §18a Abs2
Rechtssatz: Dass § 18a Abs 2 letzter Satz MRG auf die Bestimmung des § 6 MRG verweist, bedeutet nicht, dass ein nach § 6 Abs 2 MRG vollstreckbarer Exekutionstitel zu schaffen wäre. Der in § 18a Abs 2 letzter Satz MRG enthaltene Verweis auf § 6 MRG bedeutet also nur einen Verweis auf § 6 Abs 1 MRG. In einem solchen Verfahren ist es erst möglich, einen vollstreckbaren Exekutionstitel auf... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Sachbeschluß bestellte das Erstgericht zum Zweck der Durchführung der mit rechtskräftigem Sachbeschluß des Bezirksgerichtes Hietzing vom 3.1.1996, 9 Msch 55/94f-48, in einer Entscheidung nach § 18a Abs 2 MRG aufgetragenen Instandsetzungsarbeiten einen Zwangsverwalter gemäß § 6 Abs 2 MRG. Mit dem angefochtenen Sachbeschluß bestellte das Erstgericht zum Zweck der Durchführung der mit rechtskräftigem Sachbeschluß des Bezirksgerichtes Hietzing vom ... mehr lesen...
Norm: MRG §18a Abs1MRG §6 Abs2MRG §19 Abs2
Rechtssatz: In einer Grundsatzentscheidung nach § 18a Abs 1 und 2 MRG ist ein Auftrag zur Durchführung der Arbeiten innerhalb einer Frist nicht vorgesehen. Ein dennoch unbekämpft erteilter Auftrag ist nach § 6 Abs 2 MRG vollstreckbar. Entscheidungstexte 40 R 56/99b Entscheidungstext LG f_r ZRS Wien 26.04.1999 40 R 56/99b ... mehr lesen...
Begründung: Zur Erzwingung von Erhaltungsarbeiten, die den Antragsgegnern in einem gemäß § 37 Abs 1 Z 2 MRG iVm § 39 MRG bei der Schlichtungsstelle des Magistratischen Bezirksamtes für den 3. Wiener Gemeindebezirk durchgeführten Verfahren aufgetragen worden waren, hat die genannte Behörde am 9.4.1996 gemäß § 6 Abs 2 MRG einen Verwalter für das Haus H***** bestellt. Diese Entscheidung ist durch die fristgerechte Anrufung des Gerichtes seitens der Antragsgegner außer Kraft getret... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluß wies das Erstgericht den Antrag auf Bewilligung der Zwangsverwaltung der der Antragsgegnerin gehörigen Liegenschaft ***** Wien, L*****gasse 8-10 zurück. Dabei ging das Erstgericht davon aus, daß das Verfahren gemäß § 6 Abs 2 MRG nur der Durchsetzung des Auftrages zur Durchführung von Erhaltungsarbeiten diene und mit der Auftragserteilung eine Einheit bilde. Eine selbständige Zuständigkeit des Gerichtes für eine Antragstellung nach § ... mehr lesen...
Norm: MRG §6 Abs2MRG §40 Abs2
Rechtssatz: Ist der Auftrag zur Durchführung von Erhaltungsarbeiten gemäß § 6 Abs 1 MRG durch die Schlichtungsstelle erlassen worden, liegt im an das Gericht gestellten Antrag auf Bewilligung der Zangsverwaltung die Anrufung des Gerichtes. Die Zangsverwaltung aufgrund eines Auftrages der Schlichtungsstelle, dem nicht entsprochen wurde, kann daher auch unmittelbar bei Gericht beantragt werden. En... mehr lesen...
Begründung: Mit Schriftsatz vom 12.10.1996, den sie direkt bei Gericht mit der Bemerkung einbrachten, der Schlichtungsstelle komme für die Vollstreckung eines Auftrags zur Durchführung von Erhaltungsarbeiten keine Zuständigkeit zu, haben die Antragsteller unter Berufung auf § 6 Abs 2 MRG beantragt, zum Zweck der Durchführung der den Antragsgegnern im rechtskräftig gewordenen Bescheid der Schlichtungsstelle für den 8. Wiener Gemeindebezirk, SL/804/95, aufgetragenen Arbeiten ....... mehr lesen...
Begründung: Mit Schriftsatz vom 12.10.1996, den sie direkt bei Gericht mit der Bemerkung einbrachten, der Schlichtungsstelle komme für die Vollstreckung eines Auftrags zur Durchführung von Erhaltungsarbeiten keine Zuständigkeit zu, haben die Antragsteller unter Berufung auf § 6 Abs 2 MRG beantragt, zum Zweck der Durchführung der den Antragsgegnern im rechtskräftig gewordenen Bescheid der Zentralen Schlichtungsstelle der Stadt Wien vom 25.10.1994, 50-Schli 1/92, aufgetragenen Ar... mehr lesen...
Norm: KO §7MRG §6 Abs2MRG §37 Abs1 Z2
Rechtssatz: Die Konkurseröffnung über das Vermögen des Mehrheitseigentümers jenes Hauses, für das gemäß § 6 Abs 2 MRG iVm § 37 Abs 1 Z 2 MRG ein Zwangsverwalter bestellt werden soll, ist kein Grund, das außerstreitige Verfahren zu unterbrechen. Entscheidungstexte 5 Ob 286/97p Entscheidungstext OGH 16.09.1997 5 Ob 286/97p ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung 1.) Daß die (bloße) Nichtdurchführung möglicher Erhaltungsarbeiten keinen Grund für den Widerruf der Mietzinserhöhung (und die Rückforderung der bereits eingehobenen Erhöhungsbeträge) darstellt, entspricht Judikatur und Lehre (WoBl 1993, 134/97; Würth in Rummel2, Rz 11 zu §§ 18-19 MRG). Solange auch nur ein Mieter nach § 6 Abs 2 MRG die Vollstreckung des Auftrags erwirken kann, kommt also ein Vorgehen nach § 19 Abs 2 Sa... mehr lesen...
Norm: EO §97AußStrG §19MRG §6 Abs2MRG §37 Abs3 Z1MRG §37 Abs3 Z17 litc
Rechtssatz: Immer dann, wenn das MRG eine besondere Art der Durchsetzung eines Titels vorsieht, ist ungeachtet der missverständlichen Aussage des § 37 Abs 3 Z 21 MRG, womit in Wahrheit nur eine Exekution nach § 19 AußStrG ausgeschaltet werden sollte, nicht die EO, sondern das Verfahren nach § 37 MRG - mit allen sich daraus ergebenden Besonderheiten - anzuwenden. Das gilt ins... mehr lesen...
Norm: EO §109MRG §6 Abs2
Rechtssatz: Der Zwangsverwalter ist innerhalb der ihm übertragenen Verwaltung berechtigt und verpflichtet, die Verwaltungsrechte des Verpflichteten auszuüben, er ist der amtliche (gesetzliche) Stellvertreter des Verpflichteten (so schon SZ 64/183). Der Zwangsverwalter ist daher sowohl zu Klagen als auch zur Antragstellung im Verfahren außer Streitsachen berechtigt, um Hindernisse in der Ausübung von Dienstbarkeiten und ... mehr lesen...