Norm: ABGB §1120 BaMRG §6 Abs1MRG §6 Abs2MRG §12a Abs8MRG §18MRG §19 Abs2
Rechtssatz: Der Auftrag bestimmte Erhaltungsarbeiten durchzuführen (§ 6 Abs 1 MRG) greift rechtsgestaltend in die bestehenden Mietverträge ein (SZ 58/158) und gilt auch gegenüber künftigen Mietern. Die Geltung gegenüber künftigen Mietern erfordert aber auch die Bindung späterer Vermieter (hier: des Erstehers der Liegenschaft im Zwangsversteigerungsverfahren). Insofern bil... mehr lesen...
Norm: EO §99 Abs2EO §109EO §110EO §132 Z1MRG §6 Abs2
Rechtssatz: Gemäß § 109 Abs 1 EO treten die dem Verwalter zustehenden geschäftlichen Befugnisse und Berechtigungen mit der Übergabe der Liegenschaft an ihn in Kraft. Sowohl deswegen als auch nach der Bestimmung des § 132 Z 1 EO, die ein Rekursrecht gegen Beschlüsse nach § 110 EO ( Aufforderung an Dritte, denen Leistungen an den Verpflichteten obliegen, die rückständigen sowie die bis zur Eins... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Richtig ist, daß die Erhaltungspflicht des Vermieters, die wiederum den Kreis jener Arbeiten umschreibt, für die eine Erhöhung des Hauptmietzinses gemäß §§ 18 ff MRG beansprucht werden kann, in der Unwirtschaftlichkeit der Gebäudeerhaltung ihre Grenze findet (MietSlg 40/27; SZ 62/36 ua). In diesem Rahmen ist allerdings auch die Reparatur von Schäden unter gleichzeitiger Anhebung des Ausstattungszustandes auf den ortsübli... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß des Bezirksgerichtes für ZRS Graz vom 2.Oktober 1985, 6 Msch 20/85-6, wurde den damaligen Eigentümern des Hauses Graz, F*****straße 31, für die Zeit vom 1.9.1985 bis 30.8.1995 die Anhebung der Hauptmietzinse hinsichtlich sämtlicher Mietgegenstände auf im einzelnen angeführte Beträge bewilligt. Gleichzeitig erhielten die Vermieter gemäß § 19 Abs 2 MRG den Auftrag, die im Gutachten des dem Schlichtungsverfahren beigezogenen Sachverständigen angeführten Erhaltu... mehr lesen...
Norm: MRG §6 Abs2MRG §19 Abs2 Satz2MRG §37 Abs1 Z10
Rechtssatz: Die Unterlassung der Durchführung von Arbeiten, die dem Vermieter gemäß § 19 Abs 2 MRG aufgetragen wurden, wegen Uneinigkeit der Liegenschaftsmiteigentümer hinsichtlich der Durchführung der Arbeiten ist nicht als "Undurchführbarkeit" der Arbeiten im Sinne des § 19 Abs 2 2.Satz MRG anzusehen. Entscheidungstexte 5 Ob 96/92 ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Rekurswerberin hat ihre Antrags- und Rekurslegitimation im gegenständlichen Fall mit dem Erwerb des Ehegattenwohnungseigentums und dem damit verbundenen Verlust allfälliger Mietrechte noch vor der Entscheidung der Schlichtungsstelle vom 28.September 1987, die die Einhebung eines erhöhten Hauptmietzinses ab dem 1.Oktober 1987 für zulässig erklärte, verloren; auf den Zeitpunkt der Antragstellung kommt es nicht an. Zur Bede... mehr lesen...
Norm: MRG §6 Abs2
Rechtssatz: Die Entscheidung über den Antrag nach § 6 Abs 2 MRG ist die Sachlage im Zeitpunkt der erstgerichtlichen Entscheidung zugrundezulegen. Entscheidungstexte 5 Ob 30/86 Entscheidungstext OGH 08.04.1986 5 Ob 30/86 5 Ob 2241/96m Entscheidungstext OGH 08.10.1996 5 Ob 2241/96m Vgl auch ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte mit der am 30.4.1984 beim Erstgericht eingelangten Klage die Verurteilung des Beklagten zur Zahlung von 114.493,58 S samt 14 % Zinsen seit 26.4.1984. Sie brachte vor, sie sei Mehrheitseigentümerin des Hauses Wien 3., Baumannstraße 4, und auf Grund eines Bauauftrages zur Durchführung von Erhaltungsarbeiten an diesem Haus verpflichtet. Die Schlichtungsstelle habe mit der (gemäß §§ 18 f.MRG ergangenen) Entscheidung vom 16.1.1984 festgestellt, daß das G... mehr lesen...
Norm: MRG §6 Abs2MRG §18MRG §19
Rechtssatz: Eine nach §§ 18 f MRG ergehende rechtskräftige Entscheidung der Gemeinde oder des Außerstreitrichters, in der dem Vermieter zur Durchführung von bestimmten Erhaltungsarbeiten die Einhebung eines erhöhten Hauptmietzinses bewilligt und der Auftrag zur Vornahme erteilt wird, greift in Ansehung des von den Mietern geschuldeten Hauptmietzinses rechtsgestaltend in die zwischen dem Vermieter bzw den Vermiete... mehr lesen...