RS OGH 2002/2/26 5Ob48/02y, 5Ob60/15g, 5Ob39/21b

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Veröffentlicht am 26.02.2002
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Norm

MRG §6 Abs2

Rechtssatz

Wenn mit der alsbaldigen Schaffung einer Sachlage zu rechnen ist, bei der die bewilligte Zwangsverwaltung ohnedies nach § 6 Abs 3 Z 3 MRG bald einzustellen sein würde, kann der Exekutionsantrag ungeachtet der abgelaufenen Frist abgewiesen werden (so bereits MietSlg 40.259).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0116301

Im RIS seit

28.03.2002

Zuletzt aktualisiert am

26.07.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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