Norm
MRG §6 Abs2Rechtssatz
Wenn mit der alsbaldigen Schaffung einer Sachlage zu rechnen ist, bei der die bewilligte Zwangsverwaltung ohnedies nach § 6 Abs 3 Z 3 MRG bald einzustellen sein würde, kann der Exekutionsantrag ungeachtet der abgelaufenen Frist abgewiesen werden (so bereits MietSlg 40.259).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0116301Im RIS seit
28.03.2002Zuletzt aktualisiert am
26.07.2021