Norm
MRG §18a Abs1Rechtssatz
In einer Grundsatzentscheidung nach § 18a Abs 1 und 2 MRG ist ein Auftrag zur Durchführung der Arbeiten innerhalb einer Frist nicht vorgesehen. Ein dennoch unbekämpft erteilter Auftrag ist nach § 6 Abs 2 MRG vollstreckbar.
Entscheidungstexte
Schlagworte
vorläufige Erhöhung; Vollstreckung; Ausführung der Arbeiten; FristsetzungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LG00003:1999:RWZ0000049Dokumentnummer
JJR_19990426_LG00003_04000R00056_99B0000_003