Begründung: Der hier zu beurteilende Mietvertrag wurde am 16. November 1978 auf unbestimmte Zeit geschlossen; er sollte mit halbjährlicher Kündigungsfrist jeweils zum Ende eines Kalenderhalbjahrs gekündigt werden können, vom Vermieter erstmals zum 31. Dezember 2003. Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht - das abweichend von der ersten Instanz die von den Vermietern zum 31. Dezember 2003 ohne Bezugnahme auf Kündigungsgründe iSd § 30 MRG ausgesproche... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist grundbücherlicher Eigentümer der Liegenschaft EZ ***** im Ausmaß von zumindest 7471 m2. Darauf ist eine 1895,24 m2 große Industriehalle in Massivbauweise errichtet. Diese weist neben einer Produktionshalle und einer Werkstätte auch einen Büro- und Wohntrakt auf. Die Halle wurde in den Jahren 1972 und 1973 von Felix G***** errichtet, dem ein Investitionskredit nach dem Gewerbestrukturverbesserungsgesetz 1969 gewährt wurde. Am 17. 11. 1993 sch... mehr lesen...
Begründung: Am 19. März 1977 schloß der Kläger als Vermieter mit dem Rechtsvorgänger und nunmehrigen Geschäftsführer der beklagten Partei als Mieter einen schriftlichen Bestandvertrag über ein Geschäftslokal und über eine Wohnung im selben Haus. Punkt III. dieses Vertrags lautet: Am 19. März 1977 schloß der Kläger als Vermieter mit dem Rechtsvorgänger und nunmehrigen Geschäftsführer der beklagten Partei als Mieter einen schriftlichen Bestandvertrag über ein Geschäftslokal und übe... mehr lesen...
Norm: MRG §29 Abs1 Z3 litbMRG §29 Abs1 Z3 litcMRG §49 Abs2
Rechtssatz: Daß dem Mietrechtsgesetz ein besonderes Kündigungsrecht des Mieters noch vor Ablauf der an sich bedungenen Vertragslaufzeit nicht fremd ist, folgt aus dessen § 29 Abs 1 Z 3 lit b und c. Ein befristeter Mietvertrag, auf den Befristungsregelungen des Mietrechtsgesetzes anzuwenden sind, geht dieser Rechtsnatur demnach auch dann nicht verlustig, wenn der Mieter von einem vertrag... mehr lesen...
Norm: MRG §49 Abs2
Rechtssatz: Nur solange die Wirkungen anderer vertragstechnischer Mittel vollständig jenen eines befristeten Hauptmietvertrags gleichen, wäre das zusätzliche Verlangen, einen solchen Bestandvertrag anzubieten, ein Vertragsformalismus um seiner selbst willen. Entscheidungstexte 1 Ob 280/98b Entscheidungstext OGH 15.12.1998 1 Ob 280/98b ... mehr lesen...
Begründung: Die Berechtigung des gegenständlichen Mietzinsanhebungsbegehrens des Antragstellers (er macht eine im Herbst 1995 erfolgte Veräußerung des von der vormaligen Mieterin im Mietgegenstandes betriebenen Unternehmens an die nunmehrige Antragsgegnerin geltend) hängt ua davon ab, ob § 12a MRG im Hinblick auf den möglicherweise vorliegenden Ausnahmetatbestand des § 1 Abs 4 Z 1 MRG überhaupt anwendbar ist. Da das Gebäude, in dem der Mietgegenstand gelegen ist, unstrittig auf... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit dem am 4.10.1995 geschlossenen schriftlichen Mietvertrag vermietete die Beklagte ihre Eigentumswohnung an den Kläger. Das Mietverhältnis begann am 1.12.1995, wurde für die Dauer von 3 Jahren geschlossen und sollte vereinbarungsgemäß durch bloßen Ablauf der Zeit ohne Kündigung enden. Eine stillschweigende Erneuerung wurde ausgeschlossen. An der Wohnung wurde nach dem 8.5.1945 und vor Errichtung des Mietvertrages Wohnungseigentum begründet. Der Kläger k... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte ist Alleineigentümerin eines vor dem Jahre 1967 errichteten Hauses. In diesem Haus mietete die klagende Partei mit Vertrag vom 2.10.1995 zwei Räume zu geschäftlichen Zwecken. Im Mietvertrag wurde unter anderem folgendes vereinbart: "Der vorliegende Vertrag beginnt am 1.Oktober 1995 und wird auf die Dauer von fünf Jahren, bei Einhaltung der vorliegenden Vertragsbedingungen von beiden Vertragspartnern unkündbar abgeschlossen. Das Vertragsverhältnis ... mehr lesen...
Norm: MRG §49 Abs2
Rechtssatz: Eine bestimmte "Bestandsdauer" im Sinne des § 49 Abs 2 MRG wird sowohl durch ein befristetes als auch durch ein an sich unbefristetes, aber mit einem Kündigungsverzicht beider Vertragsteile auf bestimmte Zeit verbundenes Mietverhältnis gewährleistet. Entscheidungstexte 1 Ob 2073/96a Entscheidungstext OGH 25.06.1996 1 Ob 2073/96a ... mehr lesen...
Norm: MRG §49 Abs2
Rechtssatz: Für die Vereinbarung einer "Bestandsdauer" im Sinne des Gesetzes ist nicht das von den Parteien des Haupmietvertrags gewählte vertragstechnische Mittel maßgebend. Im Fall eines unbefristeten Mietvertrags mit Kündigungsverzichten beider Vertragsparteien liegt eine über den 1. Jänner 1982 hinaus wirksame Vereinbarung über die Bestandsdauer im Sinne des § 49 Abs 2 MRG allerdings nur dann vor, wenn der sich aus den Kü... mehr lesen...
Norm: ABGB §5MRG §48 Abs1MRG §49 Abs2
Rechtssatz: Kein rückwirkendes Eingreifen der Bestimmungen des MRG in - nach der alten Rechtslage - bereits wirksam erfolgte Aufkündigungen. Selbst in Fällen, die nach den Wortlaut des Gesetzes (hier: § 1 Abs 4 MRG) vom sachlichen Geltungsbereich des § 48 Abs 1 MRG nicht umfaßt sind, ist die Wirksamkeit einer vor dem 1.1.1982 zugestellten Kündigung grundsätzlich nicht nach dem MRG (insbesonders nicht nach §... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Mietvertrag vom 7.3.1978 hat die Klägerin die Stadtbahnbogen Nr *****, der von ihr betriebenen Stadtbahn (nunmehr U 6) ab 1.1.1978 an die Beklagte als Lager- und Büroraum für den Großhandel mit Kosmetikartikeln vermietet. Vom Mietvertrag umfaßt - wenn auch darin nicht ausdrücklich angeführt - war auch die unterhalb der G***** Brücke befindliche Außenwand (mit Blindportal und Ausstellungsvitrine) des Stadtbahnbogens Nr ***** nächst der Verbindungsstraße zwisc... mehr lesen...
Norm: MRG §49 Abs2
Rechtssatz: Aus dem Zweck der Beschränkung der kündigungsrechtlichen Übergangsregelung des § 49 Abs 2 MRG auf Althauptmietverträge über nach dem 31.12.1967 ohne öffentliche Wohnbauförderungsmittel neu geschaffene Mietobjekte folgt aber, daß sie gegenüber sonstigen Altmietverträgen, die wohl vom Kündigungsschutz des MG ausgenommen waren, jetzt aber dem Kündigungsschutz des MRG unterliegen, keine unsachliche Differenzierung bed... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger haben den Beklagten mit Mietvertrag vom 1.11.1981 die nunmehr gekündigte Wohnung auf unbestimmte Zeit unter Vereinbarung einer dreimonatigen Kündigungsfrist vermietet. In der am 25.8.1989 beim Erstgericht eingelangten Kündigung verwiesen sie darauf, daß das gekündigte Bestandverhältnis keinen Kündigungsbeschränkungen unterliege, weil das Bestandobjekt nach dem 31.12.1967 ohne Zuhilfenahme öffentlicher Mittel neu geschaffen und eine Anwendbarkeit der... mehr lesen...
Norm: MRG §29 Abs1 Z3aMRG §49 Abs2
Rechtssatz: Bei einem bloß mündlichen Angebot eines befristeten Hauptmietvertrages im Sinne des § 49 Abs 2 MRG bedarf es der fristgerechten Annahme dieses Angebotes durch den Mieter und sodann des Abschlusses eines schriftlichen Vertrages im Sinne des § 29 Abs 1 Z 3 a MRG. Entscheidungstexte 8 Ob 641/90 Entscheidungstext OGH 27.09.1990 8 Ob 64... mehr lesen...
Norm: MRG §29 Abs1 Z3aMRG §49 Abs2
Rechtssatz: Nur für den Abschluß eines befristeten Hauptmietvertrages gilt auch nach der ausdrücklichen Anordnung des § 29 Abs 1 Z 3 a MRG das Formerfordernis der Schriftlichkeit, für das bloße Anbot eines solchen Abschlusses stellt das Gesetz hingegen kein Formerfordernis auf. Entscheidungstexte 8 Ob 641/90 Entscheidungstext OGH 27.09.1990 8 Ob... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Eigentümer der Liegenschaft EZ 798 KG Linz mit dem Haus Linz, Starhembergstraße 19. Er begehrte vom Beklagten die Räumung dieser Liegenschaft und brachte vor, das damals unbenützbare Einfamilienhaus, eine "Ruine", sei in den Jahren 1975/76 durch Um- und Neubau mit einem Aufwand von "erheblich" über 1 Mill. S in ein zeitgemäßes Bürohaus umgebaut worden. Dem Beklagten sei ein zeitlich beschränktes Benützungsrecht zum Betrieb seiner Wirtschaftstreu... mehr lesen...
Norm: MRG §16 Abs1 Z2MRG §49 Abs2
Rechtssatz: Durch die Entfernung oder Verlegung von Zwischenwänden werden Räume nicht neu geschaffen. Entscheidungstexte 6 Ob 679/89 Entscheidungstext OGH 30.11.1989 6 Ob 679/89 5 Ob 141/08h Entscheidungstext OGH 04.11.2008 5 Ob 141/08h Bem: Hier: § 16 Abs 1 Z 2 2. Fall MRG. (T1) ... mehr lesen...
Norm: MRG §16 Abs1 Z2MRG §49 Abs2
Rechtssatz: Der Begriff der Neuschaffung eines Mietgegenstandes im Sinne dieser Gesetzesstelle ist streng auszulegen. Es muss sich um die Gewinnung neuen und nicht um die bauliche Umgestaltung schon vorhandenen Raumes für Wohnzwecke und Geschäftszwecke handeln. Entscheidungstexte 6 Ob 679/89 Entscheidungstext OGH 30.11.1989 6 Ob 679/89 ... mehr lesen...
Norm: MRG §49 Abs2
Rechtssatz: Bei der Renovierung eines Einfamilienhauses, das mangels Instandhaltung unbenützbar geworden ist, handelt es sich nicht um eine Neuschaffung eines Mietgegenstandes. Entscheidungstexte 6 Ob 679/89 Entscheidungstext OGH 30.11.1989 6 Ob 679/89 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:19... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Vertrag vom 2. Juni 1971 vermietete die E*** Realitätenverwertungsgesellschaft mbH der beklagten Partei das Geschäftslokal Nr 6 in dem von der Vermieterin in Wien-Floridsdorf in der Großfeldsiedlung, Kürschnergasse Nr 9, errichteten Einkaufszentrum. Die Vermieterin verwaltete damals auch die von ihr erbauten Objekte. Erst mit Beschluß der Generalversammlung vom 18. Dezember 1975 wurden ihre Firma in E*** Realitätengesellschaft mbH und der Gegenstand ihres Un... mehr lesen...
Norm: MRG §49 Abs2
Rechtssatz: Mit der Annahme eines dem § 49 Abs 2 MRG entsprechenden Anbotes wird nicht etwa ein neuer Mietvertrag abgeschlossen, sondern der bestehende Vertrag in Ansehung der Bestandzeit einer Novation unterzogen. Dabei wird der Mietvertrag nur soweit umgeändert, als die unbestimmte in eine befristete Bestanddauer umgewandelt wird. Die Gebühren der Vertragsänderung hat der Mieter dann zu tragen, wenn er sie schon nach dem ur... mehr lesen...
Norm: MRG §1 Abs4 Z1MRG §19 Abs1 Z3 litaMRG §49 Abs2
Rechtssatz: Unter den dort genannten öffentlichen Mitteln sind nur Mittel der Wohnbauförderung zu verstehen (Übernahme der Rechtsprechung zu § 1 Abs 3 Z 1 MG). Entscheidungstexte 6 Ob 614/85 Entscheidungstext OGH 04.09.1986 6 Ob 614/85 Veröff: MietSlg XXXVII/32 3 Ob 556/95 ... mehr lesen...
Norm: MRG §49 Abs2
Rechtssatz: Das Angebot darf keine - den Mieter beschwerenden - inhaltlichen Änderungen gegenüber dem bestehenden Hauptmietvertrag aufweisen. Entscheidungstexte 6 Ob 614/85 Entscheidungstext OGH 04.09.1986 6 Ob 614/85 Veröff: MietSlg XXXVIII/32 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger kündigte mit Aufkündigung vom 11. November 1980 der Beklagten das von ihr gemietete Geschäftslokal Nr. 3 im Hause Wien 9, Nußdorferstraße 75, samt den zu diesem Geschäftslokal gehörigen Nebenräumlichkeiten und derzeit im Rahmen des Geschäftsbetriebes "Auge Gottes" sowie "Club Emanuela" benützten Räumlichkeiten im Parterre und Kellergeschoß dieses Hauses sowie den im selben Haus gelegenen Gastgarten samt anschließenden Räumlichkeiten zum 31. Mai 198... mehr lesen...
Begründung: Die Firma D E Immobilienverwertungs Gesellschaft m.b.H. vermietete der klagenden Partei die Etagen 1 bis 15 und 18 im Hochhaus Wien 3., Landstraßer Hauptstraße 2 a (Hotel A). Die klagende Partei gab mit dem Vertrag vom 24.10.1974 und 13.1.1975 im dritten Stock dieses Hauses gelegene Räume dem Beklagten zum Zweck des Betriebes eines Sauna- und Fitneßclubs in Bestand. In der Präambel des Bestandvertrages ist festgehalten, daß die Errichtung von Geschäftslokalen und darin d... mehr lesen...
Norm: MRG §49 Abs2MRG §49 Abs3
Rechtssatz: Auf Untermietverträge, die von den Bestimmungen des MG ausgenommen waren, findet nicht die kündigungsrechtliche Übergangsregelung des § 49 Abs 2 MRG, sondern des § 49 Abs 3 MRG Anwendung. Entscheidungstexte 1 Ob 590/85 Entscheidungstext OGH 10.06.1985 1 Ob 590/85 4 Ob 517/92 Entschei... mehr lesen...
Norm: MRG §29 Abs1 Z3 litaMRG §49 Abs2
Rechtssatz: Die Regelung des § 49 Abs 2 MRG gilt deswegen nicht für befristete Hauptmietverhältnisse mit einer über den 01.01.1982 hinausreichenden Bestandzeit, weil es dem Vermieter in diesen Fällen frei steht, nach Ablauf der Vertragsdauer einen neuen zeitlich befristeten Bestandvertrag abzuschließen oder das Bestandverhältnis zu beenden (§ 29 Abs 1 Z 3 lit a MRG). Dabei kann sich die Befristung aus eine... mehr lesen...