Entscheidungen zu § 49 Abs. 2 MRG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 31-31 von 31

RS OGH 1984/11/14 1Ob678/84, 4Ob517/92

Norm: MRG §49 Abs2
Rechtssatz: Die Bestimmung gilt nur für Mietobjekte, die nach dem 31.12.1967 durch Neubauten, Umbauten, Aufbauten, Einbauten und Zubauten geschaffen wurden und die gemäß § 1 Abs 2 Z 1 in Verbindung mit Abs 3 Z 1 MG den Kündigungsbestimmungen des MG nicht unterworfen waren, wohl aber von den Kündigungsschutzbestimmungen des MRG erfaßt wären. Entscheidungstexte 1 Ob 678/84 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 14.11.1984

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