I. Der Beschwerdeführer ist Geschäftsführer einer Bauträgergesellschaft und erhielt im Jänner 1993 anläßlich der Vermittlung einer Wohnung im fünften Wiener Gemeindebezirk vom neuen Mieter (in der Folge als M. bezeichnet) S 220.000,--. Diesem Betrag standen nach der zwischen dem Beschwerdeführer namens der Bauträgergesellschaft und M. am 22. Jänner 1992 getroffenen Vereinbarung werkvertraglich festgelegte Arbeiten, für die ein Entgelt von S 88.500,-- vereinbart wurde, eine Vermittlung... mehr lesen...
Index: 20/05 Wohnrecht Mietrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;MRG §27 Abs4;
Rechtssatz: Der Wert der "Gegenleistung" iSd § 27 MRG ist nach den zum Zeitpunkt der Übergabe des Geldes bereits geleisteten oder vertraglich zugesicherten Leistungen zu beurteilen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1995060219.X04 Im RIS seit 07.06.2... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)20/05 Wohnrecht Mietrecht
Norm: B-VG Art140 Abs1;MRG §27 Abs4;
Rechtssatz: § 27 Abs 4 MRG idF vor der Nov BGBl 1993/800 ist hinsichtlich der Regelung der Strafhöhe nicht verfassungswidrig (Hinweis E VfGH 4.12.1995, G 276/94). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1995060219.X09 Im RIS seit 07.06... mehr lesen...
Index: 20/05 Wohnrecht Mietrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;MRG §27 Abs4;
Rechtssatz: An der Erfüllung des Straftatbestandes des § 27 Abs 4 MRG ändert sich nichts, wenn nach der Übernahme des Ablösebetrages gerichtliche oder außergerichtliche Vergleiche über weitere Arbeiten geschlossen und über die ursprünglich vereinbarten Arbeiten hinausgehende zusätzliche Leistungen im nachhinein erbracht werden. ... mehr lesen...
Index: 20/05 Wohnrecht Mietrecht
Norm: MRG §27 Abs4;
Rechtssatz: Es fehlt an der für einen Möbelkauf erforderlichen Bestimmtheit, wenn ein Vermittler nicht offenlegt, daß der als Ablöse geforderte Betrag für den Vormieter oder den Vermieter bestimmt ist. Eine nachträgliche teilweise Widmung des geforderten und hingegebenen Ablösebetrages als Möbelkaufpreis unter Bezeichnung des Vormieters als Verkäufers erfordert ... mehr lesen...
Index: 20/05 Wohnrecht Mietrecht
Norm: MRG §27 Abs4;
Rechtssatz: Die Zustimmung des Wohnungswerbers zur Rücknahme eines geringeren als des ursprünglich bezahlten Ablösebetrages läßt nach den Erfahrungen des täglichen Lebens noch nicht zwangsläufig auf das Vorliegen eines ablösefähigen Gegenwertes schließen. Vielmehr kann dies ebenso als Absicht des Wohnungswerbers gesehen werden, eine für ihn weniger günstige auße... mehr lesen...
Index: 20/05 Wohnrecht Mietrecht
Norm: MRG §27 Abs4;
Rechtssatz: Bei der Beurteilung der Zulässigkeit einer Zahlung im Lichte des § 27 Abs 4 MRG ist es nicht entscheidend, daß nach dem Willen der Vertragsparteien die Zahlung eines bestimmten (den objektiven Wert der Gegenleistung womöglich übersteigenden) Geldbetrages als Gegenleistung für die vom Vermittler, Vormieter oder Vermieter zu erbringenden Leistungen gel... mehr lesen...
Index: 20/05 Wohnrecht Mietrecht
Norm: MRG §27 Abs1 Z1;MRG §27 Abs1 Z5;MRG §27 Abs4;
Rechtssatz: Insbesondere nach der Judikatur des OGH zu § 27 Abs 1 Z 1 MRG und § 27 Abs 1 Z 5 MRG hat alles, was dem neuen Mieter abverlangt wird, um die Rechtsstellung eines Mieters zu erlangen, den Anforderungen eines äquivalenten Leistungsaustausches zu entsprechen (Hinweis OGH 29.8.1995, 5 Ob 87/95, 5 Ob 136/95). Nach dieser Ju... mehr lesen...
Index: 20/05 Wohnrecht Mietrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;MRG §27 Abs4;
Rechtssatz: Der Umstand, daß der Mieter zunächst bereit war, offenbar übermäßiges Entgelt zu leisten, ändert nichts an der objektiven Erfüllung des Straftatbestandes des § 27 Abs 4 MRG. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1995060219.X08 Im RIS seit 07.... mehr lesen...
Index: 20/05 Wohnrecht Mietrecht
Norm: MRG §27 Abs4;
Rechtssatz: Abgesehen davon, daß die Zustimmung des Vermittlers einer Wohnung zur Erbringung weiterer Arbeiten als Eingeständnis im Hinblick auf erhaltenes übermäßiges Entgelt gewertet werden kann, wird durch die (nachträglichen) Mehrleistungen die Erfüllung des Straftatbestandes des § 27 Abs 4 MRG nicht berührt. Die nach Entgegennahme des verbotenen Ablösebetra... mehr lesen...
Index: 20/05 Wohnrecht Mietrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: MRG §27 Abs4;VStG §9 Abs1;
Rechtssatz: Die verwaltungsstrafrechtliche Verantwortung nach § 27 MRG trifft auch den Wohnungsvermittler, wenn er für Rechnung des Eigentümers eine verbotswidrige Wohnungsablöse verlangt und (zur Weiterleitung) auch übernommen hat. Ist der Wohnungsvermittler eine GmbH und erfolgt die Übernahme dieses Geldbetrages durch der... mehr lesen...
Index: 20/05 Wohnrecht Mietrecht
Norm: MRG §27 Abs4;
Rechtssatz: Die Erfüllung des Straftatbestandes des § 27 Abs 4 MRG wird durch die Rückerstattung eines einmal vom Wohnungswerber empfangenen verbotenen Ablösebetrages nicht berührt. Die Zustimmung des Wohnungswerbers zur Rücknahme eines geringeren als des ursprünglich bezahlten Ablösebetrages lässt nach den Erfahrungen des täglichen Lebens noch nicht zwangsläufi... mehr lesen...