RS Vwgh 1997/6/26 95/06/0219

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.06.1997
beobachten
merken

Index

20/05 Wohnrecht Mietrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56;
MRG §27 Abs4;

Rechtssatz

Der Wert der "Gegenleistung" iSd § 27 MRG ist nach den zum Zeitpunkt der Übergabe des Geldes bereits geleisteten oder vertraglich zugesicherten Leistungen zu beurteilen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1995060219.X04

Im RIS seit

07.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten