RS Vwgh 1997/6/26 95/06/0219

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Veröffentlicht am 26.06.1997
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Index

20/05 Wohnrecht Mietrecht

Norm

MRG §27 Abs4;

Rechtssatz

Bei der Beurteilung der Zulässigkeit einer Zahlung im Lichte des § 27 Abs 4 MRG ist es nicht entscheidend, daß nach dem Willen der Vertragsparteien die Zahlung eines bestimmten (den objektiven Wert der Gegenleistung womöglich übersteigenden) Geldbetrages als Gegenleistung für die vom Vermittler, Vormieter oder Vermieter zu erbringenden Leistungen gelten soll, wäre doch auf diese Weise eine Feststellung der Unzulässigkeit der Zahlung und damit einer allfälligen Strafbarkeit nach Abs 4 definitionsgemäß ausgeschlossen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1995060219.X03

Im RIS seit

07.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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