RS Vwgh 1997/6/26 95/06/0219

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Veröffentlicht am 26.06.1997
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Index

20/05 Wohnrecht Mietrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56;
MRG §27 Abs4;

Rechtssatz

Der Umstand, daß der Mieter zunächst bereit war, offenbar übermäßiges Entgelt zu leisten, ändert nichts an der objektiven Erfüllung des Straftatbestandes des § 27 Abs 4 MRG.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1995060219.X08

Im RIS seit

07.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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