Norm: MRG §6MRG §18MRG §37 Abs1 Z2MRG §37 Abs1 Z10
Rechtssatz: Die Anhängigkeit eines Mietzinserhöhungsverfahrens hindert die Stellung eines Sachantrages, dem Vermieter die Durchführung von Erhaltungsarbeiten aufzutragen, im Allgemeinen nicht. Anders ist die Rechtslage, wenn bereits ein rechtskräftiger - mit der Bewilligung der Einhebung eines erhöhten Hauptmietzinses ergangener - Auftrag gemäß § 19 Abs 2 MRG vorliegt, die der Entscheidung über... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin (Mieterin) stellte am 22. 10. 2001 beim Erstgericht - ohne Vorschaltung der Schlichtungsstelle - den Antrag auf Erlassung eines Sachbeschlusses, der Antragsgegnerin aufzutragen, binnen einem Monat ab Rechtskraft des Beschlusses folgende Erhaltungsarbeiten am Haus ***** in Salzburg durchzuführen: Gesamte Erneuerung der Dacheindeckung; Erneuerung der vermorschten Dachbodenfenster; Ersatz der fehlenden Verglasung bei den Dachbodenfenstern; Verschließen v... mehr lesen...
Norm: MRG §18MRG §18a
Rechtssatz: Da das einheitliche Verfahren mit der Rechtskraft der Entscheidung über die Zulässigkeit der Anhebung des Hauptmietzinses nach § 18 MRG beendet ist, ist es nicht mehr möglich, die Richtigkeit einer Zwischenentscheidung zu überprüfen. Eine Zwischenentscheidung ist nur solange selbständig anfechtbar, bis die Entscheidung nach § 18 MRG über die Zulässigkeit der Erhöhung des Hauptmietzinses in Rechtskraft erwachsen... mehr lesen...
Begründung: Im Jahr 1988 brachte die Antragstellerin den Antrag auf Erhöhung der Mietzinse gemäß §§ 18 ff MRG für das Haus ***** bei der Schlichtungsstelle ein. Es ergingen in den dem Antrag zugrundeliegenden Schlichtungsstellenverfahren mehrere Entscheidungen über die vorläufige Erhöhung der Mietzinse in den Zeiträumen 1. 6. 1989 bis 31. 7. 1997. Zu MA 50-Schli 2/95/3817 wurde über die Zulässigkeit der Erhöhung des Hauptmietzinses für den Zeitraum vom 1. 6. 1997 bis 31. 5. 2000 en... mehr lesen...
Norm: MRG §6 Abs1MRG §6 Abs4MRG §18MRG §19
Rechtssatz: Der Vermieter kann unter den Voraussetzungen des § 6 Abs 4 MRG die Erhöhung der Hauptmietzinse unmittelbar bei Gericht - ohne vorherige Einschaltung der im Gerichtssprengel vorhandenen Schlichtungsstelle - beantragen. Diese prozessuale Möglichkeit einer unmittelbaren Antragstellung bei Gericht besteht jedoch nur dann, wenn die Erhöhung der Hauptmietzinse im Sinn des § 6 Abs 4 MRG "erforderl... mehr lesen...
Norm: MRG §6 Abs4MRG §18MRG §20 Abs1 Z2 litf
Rechtssatz: Da die laufenden Aufwendungen für Erhaltungsarbeiten ohnehin das steuerpflichtige Einkommen des Vermieters verringern (also insoweit gar keinen "Überschuss" entstehen lassen), ist es mit der gesetzlichen Vorgabe eines Lastenausgleichs unvereinbar, die in § 20 Abs 1 Z 2 lit f MRG vorgesehene fiktive Ausgabenpost auch außerhalb der eigentlichen Hauptmietzinsabrechnung von jenen zukünftig zu... mehr lesen...
Norm: MRG §6 Abs4MRG §18MRG §20 Abs1 Z2 litf
Rechtssatz: Die in §20 Abs1 Z2 litf MRG vorgesehene Ausgabenpost für die Errechnung der Hauptmietzinsreserve ist ein pauschales Äquivalent für die Einkommensteuerbelastung, die Vermietern durch das Strukturanpassungsgesetz 1996 auferlegt wurde. Das gilt nur für die Zweckwidmung bzw Verwendung der bereits "angesparten" Hauptmietzinsreserve zur Finanzierung von Erhaltungsarbeiten. E... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Mieterin der Wohnung top 16 im Haus ***** das den Antragsgegnern gehört. Das Türblatt ihrer Wohnungstür ist stark verzogen. Hiedurch bildet sich starke Zugluft. Um dieser Zugluft entgegenzuwirken, hat die Antragstellerin Schaumstoffstreifen am oberen Türrahmen angebracht. Weiters sind die Beschläge schwergängig. Der Schließzylinder ist verbogen. Von einem Tischler wurden lediglich provisorisch an der Innen- und Außenseite der Wohnungseingangstüre ... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist Mieter, die Antragsgegnerin Vermieterin der Wohnung Nr 3 im Haus ***** in 1020***** . Der Mietvertragsabschluss erfolgte im Jahr 1989. Im Zeitraum 1. 12. 1996 bis 30. 11. 1999 wurde dem Antragsteller ein Hauptmietzins von monatlich S 1.030 netto vorgeschrieben. Mit rechtskräftigem Sachbeschluss vom 7. 8. 1998 wies das Bezirksgericht Donaustadt im Verfahren zu 28 Msch 29/98x den Antrag des Antragstellers, für den Zeitraum 1. 4. 1995 bis 31. 3. 1998 ... mehr lesen...
Norm: MRG §18MRG §19MRG §37 Abs1 Z10
Rechtssatz: Der Wohnungseigentümer-Vermieter ist nicht legitimiert, gegen seinen Mieter ein Verfahren nach § 18 MRG allgemeine Teile des Hauses betreffend einzuleiten. Allgemeine Teile betreffend ist ein Auftrag an den einzelnen Wohnungseigentümer, die Arbeiten binnen einer bestimmten Frist durchzuführen, wie in § 19 Abs 2 MRG zwingend vorgesehen, auch nicht denkbar. Eine solche Verpflichtung könnte gegenübe... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist Wohnungseigentümer der Wohnung top Nr ***** im Haus*****. Der Antragsgegner Mieter dieser Wohnung. Ein mündlicher Mietvertrag wurde nach
Begründung: von Wohnungseigentum zwischen den Parteien abgeschlossen. Der Mietvertrag ist nicht befristet. Das Mietverhältnis besteht seit mehr als 10 Jahren. Für ein ursprüngliches Haus wurde die Baubewilligung vor dem 8. 5. 1945 erteilt. Nach Bombenschäden im zweiten Weltkrieg wurde mit Mitteln des Wohnhauswieder... mehr lesen...
Norm: MRG §18MRG §18aMRG §19
Rechtssatz: Anders als § 7 Abs 2 MG idF der Novelle 1974 kennt das MRG keine Begrenzung der Erhöhung des Hauptmietzinses. Entscheidungstexte 5 Ob 208/01a Entscheidungstext OGH 09.10.2001 5 Ob 208/01a European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0114498 Dokumentnummer... mehr lesen...
Norm: MRG §18MRG §19
Rechtssatz: Die Kosten privilegierter Erhaltungsarbeiten sind in das Deckungserfordernis einzurechnen. Entscheidungstexte 5 Ob 208/01a Entscheidungstext OGH 09.10.2001 5 Ob 208/01a European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115939 Dokumentnummer JJR_20011009_OGH0002... mehr lesen...
Norm: MRG §18 ff
Rechtssatz: Wenn daher der Vermieter selbst die Durchführung von Erhaltungsarbeiten anstrebt und dafür eine Mietzinserhöhung nach §§18 ff MRG verlangt, ist die Unwirtschaftlichkeit der Erhaltungsarbeiten nicht zu prüfen. Entscheidungstexte 5 Ob 208/01a Entscheidungstext OGH 09.10.2001 5 Ob 208/01a European Case Law ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist seit 1990 Eigentümer des Hauses *****; die Antragsgegner haben darin Wohnungen gemietet, und zwar die Zweitantragsgegnerin seit 1948, der Erstantragsgegner seit 1970. Bei
Begründung: der Mietverhältnisse befanden sich im Haus neben den beiden von den Antragsgegnern bewohnten Wohnungen noch weitere der Vermietung zugängliche Räume im Kellerbereich, die auch tatsächlich vermietet waren. Der Antragsteller hat die Erhöhung der Mietzinse gemäß §§ 18 ff MRG be... mehr lesen...
Begründung: In einem Verfahren zur vorläufigen Erhöhung der Hauptmietzinse hat die zentrale Schlichtungsstelle zu MA 50-Schli 1/94 - Wien ***** gemäß § 18a und 18 Abs 2 und 3 MRG für die Mietgegenstände des Hauses ***** in ***** für die Zeit vom 1. 1. 1995 bis 31. 12. 1996 eine vorläufige Einhebung monatlich erhöhter Hauptmietzinse für zulässig erklärt, im Weiteren die Arbeiten aufgezählt, für welche die zulässige vorläufige Erhöhung der Hauptmietzinse gerechtfertigt war und in... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist Eigentümer des Hauses ***** in*****. Die Antragsgegner waren im maßgeblichen Erhöhungszeitraum (1990 bis 2000) Mieter dieses Hauses. Im Zeitpunkt der Beschlussfassung nach § 18a Abs 1 und 2 MRG (10. 5. 1990) waren von den 12 im Haus befindlichen Wohnungen - alle der Ausstattungskategorie D zuzuordnen - nur mehr fünf vermietet. Sieben weitere Wohnungen standen schon damals leer. Im Zeitpunkt der Beschlussfassung nach Paragraph 18 a, Absatz ein... mehr lesen...
Norm: MRG §18MRG §18aMRG §19
Rechtssatz: Aus der Einheitlichkeit des Verfahrens nach §§ 18a einerseits und 18, 19 MRG lässt sich nicht ableiten, dass im Verfahren über die endgültige Erhöhung nicht noch neues Vorbringen - etwa hinsichtlich der Ausstattungskategorien oder auch der Nutzflächen - erstattet werden dürfte. Entscheidungstexte 5 Ob 12/01b Entscheidungstext OGH 30.01... mehr lesen...
Norm: MRG §3 Abs2 Z1MRG §18MRG §18aMRG §19
Rechtssatz: Eine getrennte Überwälzung des Erhaltungsaufwands für allgemeine Teile des Hauses vor einer unmittelbar heranstehenden Sanierung auch des Inneren des Gebäudes und damit der unvermietbaren Wohnungen kommt nicht in Betracht. Es ist daher angesichts einer vom Antragsteller vorgenommenen Teilung der Arbeiten zu unterstellen, dass die an allgemeinen Teilen des Hauses durchgeführten Arbeiten im E... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Rekursgericht geht von einheitlicher Rechtsprechung (RIS-Justiz RS0069975, zuletzt SZ 71/139) aus, wenn es die nur in einem (Haupt-)Verfahren nach § 18 MRG mögliche Grundsatzentscheidung nach § 18a MRG in untrennbarem Zusammenhang mit diesem sieht und daraus auf ein einheitliches Verfahren schließt. Daraus folgt aber auch, dass bei Inkrafttreten des 3. WÄG am 1. 3. 1994 ein "Verfahren" iSd Art II Abschn II Z 10 anhä... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluss wies das Erstgericht den Rekurs des 30. Antragsgegners gegen den Sachbeschluss vom 20.9.1999, 54 Msch 16/99a-7 zurück. Dabei ging das Erstgericht davon aus, dass der angefochtene Sachbeschluss am 27.9.1999 an die Vertreterin des Rekurswerbers zugestellt und am 29.9.1999 im Hause 1030 Wien, Am Heumarkt 7 angeschlagen worden sei. Im Zeitpunkt der Postaufgabe des Rekurses am 13.3.2000 sei daher die dem Rekurswerber zur Verfügung stehende ... mehr lesen...
Norm: MRG §18MRG §37 Abs3 Z3ZPO §14
Rechtssatz: Keine einheitliche Streitpartei gemäß § 14 ZPO im Bereich des Mehrparteienverfahrens nach § 37 MRG. Es handelt sich im Verfahren nach § 18 MRG um ein Mehrparteienverfahren mit einheitlicher Verfahrensführung und notwendigerweise einheitlicher Entscheidung. Die Verfahrenshandlungen einer Partei wirken nur mittelbar für andere Parteien dadurch, dass ein Beteiligter durch seine Aktivität eine letztli... mehr lesen...
Begründung: Der Zweitbeklagte ist Eigentümer des Grundstücks Nr *****. Auf diesem Grundstück befindet sich eine Quelle, die im Jahr 1958 unter Anlegung eines Quellbassins gefasst wurde, wobei unter anderem eine Wasserleitung zu dem nunmehr im Eigentum des Klägers stehenden landwirtschaftlichen Betrieb angelegt wurde. Die Rechtsvorgänger des Klägers bezogen bereits seit dem Jahr 1951 aus dieser Quelle das Wasser, ohne dass sie von den jeweiligen Eigentümern des dienenden Grundstück... mehr lesen...
Begründung: Mit Sachbeschluss vom 12. Mai 1993 sprach das Erstgericht zu 6 Msch 72/92 aus, dass Arbeiten im Ausmaß von S 2,940.685,71 eine Erhöhung der Hauptmietzinse für die Bestandobjekte im Haus ***** rechtfertigen, trug der Vermieterin auf, diese Arbeiten binnen einem Jahr durchzuführen und erklärte die vorläufige Einhebung eines erhöhten Hauptmietzinses (S 32,-- pro m2) für den Zeitraum vom 1. Juli 1993 bis 30. Juni 1995 für zulässig. Dieser Sachbeschluss erwuchs in Rechtsk... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bestellte für die im Jahr 1913 geborene Betroffene zunächst deren Sohn Dr. Gerhard K***** am 23. 6. 1996 zum einstweiligen Sachwalter (ON 7) und am 4. 12. 1996 zum Sachwalter (ON 13), jeweils zur Besorgung aller Angelegenheiten der Betroffenen. Sodann enthob es am 2. 12. 1997 diesen Sachwalter (wegen verschiedener Interessenkollissionen) und bestellte den Revisionsrekurswerber zum Sachwalter (ON 31). Die Betroffene ist Alleineigentümerin einer Liegen... mehr lesen...
Norm: ABGB §154 Abs3 GMRG §18
Rechtssatz: Die Kreditaufnahme des pflegebefohlenen Hauseigentümers im Zusammenhang mit einer Entscheidung nach § 18 MRG fällt nicht in den ordentlichen Wirtschaftsbetrieb im Sinne des § 154 Abs 3 ABGB. Entscheidungstexte 4 Ob 51/00d Entscheidungstext OGH 14.03.2000 4 Ob 51/00d European Case Law Ident... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist verwaltende Mehrheitseigentümerin der Liegenschaft ***** in *****. Sie bewohnt selbst einen Großteil des Hauses, wobei ihr eine Wohnnutzfläche von 253 m**2 zur Verfügung steht. Im November 1977 bezog sie den ersten Stock des Hauses, ließ dann im Obergeschoß eine Etagenheizung installieren und im Jahr 1985 durch einen Dachbodenausbau dort einen Wohnbereich herstellen. Die beiden Etagen im Obergeschoß und Dachgeschoß bilden eine Wohneinheit. ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerinnen sind Eigentümerinnen des Hauses***** in*****, die Antragsgegner sind Mieter in diesem Haus. Mit dem im Dezember 1993, sohin vor Inkrafttreten des 3. WÄG bei der MA 50-Zentrale Schlichtungsstelle eingebrachten Antrag begehrten die Antragsteller unter gleichzeitiger Inanspruchnahme von Förderungsmitteln nach dem WWFSG 1994, die Erhöhung der Hauptmietzinse im Haus ***** gemäß § 18 MRG zu bewilligen. In der Folge wurde - jedenfalls zumindest vor... mehr lesen...
Begründung: In Frage steht, ob der "anrechenbare monatliche Hauptmietzins" im Sinn des § 18 Abs 1 Z 6 iVm § 18 Abs 2 MRG für die Wohnung der Viertantragsgegnerin mit 75 oder 50 % des Richtwerts zu berechnen ist, wofür die Einordnung der Wohnung in die Ausstattungskategorie B oder C maßgeblich ist. In Frage steht, ob der "anrechenbare monatliche Hauptmietzins" im Sinn des Paragraph 18, Absatz eins, Ziffer 6, in Verbindung mit Paragraph 18, Absatz 2, MRG für die Wohnung der Viert... mehr lesen...
Norm: MRG idF 3.WÄG §15a Abs1MRG §18
Rechtssatz: Die Bedeutung der Ausstattungskategorien, liegt vor allem in ihrer Funktion als Berechnungsgrundlage ua für Erhaltungs- und Verbesserungsbeiträge, aber auch für die erste Stufe der Mietzinserhöhung nach den §§ 18 f MRG und die dort zu berücksichtigenden "anrechenbaren monatlichen Hauptmietzinse". Entscheidungstexte 5 Ob 291/98z Entschei... mehr lesen...