Norm: MRG §10MRG §10 Abs6MRG §16 Abs3MRG idF 3.WÄG §15a Abs2
Rechtssatz: Voll amortisierte Aufwendungen des Vormieters sind im Verhältnis des Vermieters zum neuen Mieter bei der Mietzinsbildung nicht außer acht zu lassen, sodass die Ausstattungskategorie nicht herabzustufen ist. Entscheidungstexte 5 Ob 2376/96i Entscheidungstext OGH 26.11.1996 5 Ob 2376/96i ... mehr lesen...
Norm: MRG §16 Abs2 Z3MRG §16 Abs3
Rechtssatz: Liegen sowohl die Wasserentnahmestelle als auch das Klosett außerhalb der Wohnung, so kann das Fehlen beider kategoriebestimmenden Merkmale der Ausstattungskategorie C durch das Vorhandensein einer zentralen Wärmeversorgungsanlage nicht ersetzt werden. Entscheidungstexte 5 Ob 52/95 Entscheidungstext OGH 28.03.1995 5 Ob 52/95 ... mehr lesen...
Norm: MRG §16 Abs3MRG §45
Rechtssatz: In der verwaltungsbehördlichen Zuweisung einer Wohnung kann ein Mietvertragsabschluß nicht erblickt werden, weil damit ein rein öffentlich-rechtliches Benützungsverhältnis begründet wird; da privatrechtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Eingewiesenen und dem über das Zuweisungsobjekt Verfügungsberechtigten durch den Zuweisungsbescheid nicht begründet werden. Darum kommt es bei der Ermittlung des fiktiven ... mehr lesen...
Norm: MRG §16 Abs3
Rechtssatz: Der Vermieter hat nicht die Möglichkeit, durch nachträgliche Schaffung kategorieerhöhender Merkmale ohne Einvernehmen mit dem Mieter die Beurteilung der Zulässigkeit des vereinbarten Mietzinses auf Grundlage der so geschaffenen höheren Ausstattungskategorie zu bewirken. Entscheidungstexte 5 Ob 1063/93 Entscheidungstext OGH 14.09.1993 5 Ob 1063/93 ... mehr lesen...
Norm: MRG §13 Abs3 Satz2MRG §15a Abs2MRG §16 Abs3MRG §46 Abs2
Rechtssatz: Gemäß § 16 Abs 3 MRG richtet sich die Ausstattungskategorie einer Wohnung nach deren Ausstattungszustand im Zeitpunkt des Abschlusses des Mietvertrages. Dieser Urkategorie ändert sich durch bloße Renovierungsmaßnahmen während der Dauer dieses Mietverhältnisses nicht, würde also nach rechtsdogmatischen Grundsätzen auch dann weitergelten, wenn ein Mieter kraft Gesetzes oder... mehr lesen...
Norm: MRG §13MRG §16 Abs3
Rechtssatz: Bei Vorliegen eins Wohnungstausches (gegenständlich aber nicht näher geprüft) dürfte die gesetzeskonform erklärte Zustimmung des Vermieters nicht dazu führen, ihm (aber auch den anderen Hauptmietern des Hauses) die Berufung auf die im Zeitpunkt des Tausches vorhandene Ausstattungskategorie zu versagen. Andernfalls bliebe immer noch zu berücksichtigen, daß das Mietverhältnis durch den gänzlichen Austausch de... mehr lesen...
Norm: MRG idF 3. WÄG §15a Abs1MRG §15a Abs2MRG §16 Abs1 Z4MRG §16 Abs2MRG §16 Abs3
Rechtssatz: Schon der Gesetzeswortlaut verlangt, dass in allen Fällen, in denen es auf die im § 16 Abs 2 MRG umschriebenen Ausstattungskategorien ankommt, sich die Beurteilung nach dem Zeitpunkt des Abschlusses des Mietvertrages richtet, daher auch im Falle der Vermietung im Sinne des § 16 Abs 1 Z 4 MRG. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: MRG §16 Abs3 Satz1
Rechtssatz: Es trifft zwar zu, dass als Zustand einer Wohnung im Zeitpunkt des Mietvertragsabschlusses (§ 16 Abs 3 3 MRG) auch jener anzusehen ist, den der Vermieter nach dem Inhalt des Mietvertrages auf seine Kosten erst herstellen musste, doch wird dabei regelmäßig vorausgesetzt, dass der Vermieter den vereinbarungsgemäß herzustellenden Zustand der Wohnung auch tatsächlich geschaffen hat. Entscheid... mehr lesen...
Norm: MRG §16 Abs3
Rechtssatz: Die mangelnde Brauchbarkeit einer Wohnung kann nicht durch andere wertbestimmende Faktoren ausgeglichen werden. Entscheidungstexte 5 Ob 123/91 Entscheidungstext OGH 12.11.1991 5 Ob 123/91 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0070277 Dokumentnummer J... mehr lesen...
Norm: MRG §16 Abs3
Rechtssatz: Der Zeitpunkt der tatsächlichen Übergabe der Wohnung ist keineswegs der letzte Zeitpunkt, bis zu dem der nach dem Mietvertrag herzustellende Ausstattungszustand auch tatsächlich ausgeführt sein muß. Es genügt vielmehr, daß in einen entsprechend den durchzuführenden Arbeiten angemessenen Zeitraum Mietvertragsabschluß (und damit meist im unmittelbaren Zusammenhang die Übergabe der Wohnung) einerseits und die Ausführ... mehr lesen...
Norm: MRG §16 Abs3MRG §45 Abs1 Z2
Rechtssatz: Der Berechnung des Erhaltungsbeitrages und Verbesserungsbeitrages für sonstige Mietgegenstände ist, wenn es auf den angemessenen Hauptmietzins ankommt, der Ausstattungszustand und Erhaltungszustand des Mietgegenstandes im Zeitpunkt der Anmietung zugrundezulegen; hinsichtlich der sonstigen für den angemessenen Hauptmietzins wertbestimmenden Faktoren ist auf den Zeitpunkt der Vorschreibung des Erhaltu... mehr lesen...
Norm: ABGB §1096 A1MRG §16 Abs2MRG §16 Abs3
Rechtssatz: Nach § 1096 Abs 1 ABGB richtet sich die Brauchbarkeit einer Bestandsache nach dem Vertragszweck und muss damit eine Verwendung zulassen, wie sie gewöhnlich nach dem Vertragszweck erforderlich ist und nach der Verkehrssitte erfolgt. Mangels anderer Vereinbarungen ist eine mittlere (durchschnittliche) Brauchbarkeit anzunehmen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1096 A1MRG §16 Abs2MRG §16 Abs3
Rechtssatz: Bei Beurteilung der Brauchbarkeit einer Wohnung nach § 16 Abs 2 und 3 MRG im Sinne der Erläße zur Regierungsvorlage des MRG - ist die Rechtsprechung zu § 1096 ABGB zu berücksichtigen. Entscheidungstexte 5 Ob 8/89 Entscheidungstext OGH 07.02.1989 5 Ob 8/89 Veröff: WoBl 1989,95 ... mehr lesen...
Norm: MRG §16 Abs3
Rechtssatz: Daß sich der Mieter zur Zeit des Beginns des Mietverhältnisses rechtswirksam dazu verpflichten konnte, Adaptierungsarbeiten sowie Herstellung eines Bades und WCs im Bestandobjekt vornehmen zu lassen, muß vom Vermieter behauptet und nachgewiesen werden. Entscheidungstexte 5 Ob 91/88 Entscheidungstext OGH 22.11.1988 5 Ob 91/88 ... mehr lesen...
Norm: MRG §16 Abs2MRG §16 Abs3MRG §16 Abs4MRG §58 Abs4StadtErnG §33 Abs4WWG §15 Abs4
Rechtssatz: Der zulässige Hauptmietzins nach § 16 MRG trat - im Falle von nach dem Inkrafttreten der novellierten Bestimmung des § 33 Abs 4 StadtErnG erfolgten Wiedervermietungen - nicht erst ab diesem Zeitpunkt anstelle des im § 15 Abs 14 WWG genannten höheren Mietzinses nach § 2 Abs 1 lit a MG. Durch die novellierte Bestimmung des § 33 Abs 4 StadtErnG sollte ... mehr lesen...
Norm: MRG §16 Abs2MRG §16 Abs3MRG §25
Rechtssatz: Es würde der Wertung des Gesetzgebers widersprechen, wollte man Instandhaltungsarbeiten und/oder Verbesserungsarbeiten des Vermieters in der Wohnung, die ohne Einfluß auf die Kategorieeinordnung der Wohnung bleiben, durch Zubilligung eines angemessenen Entgelts im Sinne des § 25 MRG berücksichtigen und dadurch die Überschreitung der gesetzlich festgesetzten Höchstgrenze des für die Zurverfügungs... mehr lesen...
Norm: MRG §16 Abs3
Rechtssatz: Eine nicht dem zeitgemäßen Standard entsprechende Badegelegenheit ist nicht geeignet, zum Ausgleich für ein fehlendes Ausstattungsmerkmal einer niedrigeren Ausstattungskategorie herangezogen zu werden. Entscheidungstexte 5 Ob 33/88 Entscheidungstext OGH 19.04.1988 5 Ob 33/88 5 Ob 175/13s Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: MRG §16 Abs3MRG §37 Abs3
Rechtssatz: Scheidet ein Mietmieter im allseitigem Einverständnis aus und setzt der Verbleibende das Bestandverhältnis allein fort, so gilt zur Beurteilung der Ausstattungskategorie der Ausstattungszustand im Zeitpunkt des Abschlusses des - weitergeltenden - ursprünglichen Mietvertrages. Daran ändert auch die Beurkundung dieses Vorganges durch einen neuen Mietvertrag nichts. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: MRG §16 Abs3MRG §37 Abs3
Rechtssatz: Ist ein Dritter Mitmieter geworden, so erfährt die Rechtsstellung des ursprünglichen Alleinmieters durch den Beitritt des weiteren Mieters eine so entscheidende Veränderung, daß ein neues Vertragsverhältnis beginnt, insbesondere, wenn beiden Mitmietern erhebliche (neue) Rechte eingeräumt werden. Damit gilt für die Beurteilung der Ausstattungskategorie der Bestandvertrag erst im Zeitpunkt des Beitritts ... mehr lesen...
Norm: MRG §16 Abs3MRG §44 Abs2 Z2
Rechtssatz: Für die Einordnung der Wohnung in eine der Ausstattungskategorien ist der im Mietvertrag vereinbarte und ausgeführte Ausstattungszustand im Zeitpunkt des Beginnes des Mietverhältnisses bei der Übergabe der Wohnung maßgebend (MietSlg 35328/32, 36334). War die Vereinbarung über die Höhe des für den Gebrauch des Bestandobjektes zu leistenden Mietzinses keinen anderen als den allgemein im Vertragsrecht ... mehr lesen...
Norm: MRG §16 Abs3MRG §44 Abs2MRG §44 Abs3
Rechtssatz: Bei freier Mietzinsvereinbarung ist für die Kategorieeinordnung der Wohnungszustand maßgeblich, den der Mieter vereinbarungsgemäß auf eigene Kosten herzustellen übernimmt (so schon 5 Ob 54/86). Entscheidungstexte 5 Ob 39/87 Entscheidungstext OGH 07.04.1987 5 Ob 39/87 Europea... mehr lesen...
Norm: MRG §16 Abs3MRG §45 Abs1 Z1
Rechtssatz: Wenn Vermieter und Mieter eine (die Kategoriezugehörigkeit berührende) Änderung des Umfanges des Mietgegenstandes sowie eine Änderung der Höhe des Hauptmietzinses vereinbaren, so ist diese Vereinbarung als der im Sinne des § 16 Abs 3 Satz maßgebliche Mietvertragsabschluß anzusehen. Entscheidungstexte 5 Ob 54/85 Entscheidungstext OGH 01... mehr lesen...
Norm: MRG §15a Abs2MRG §16 Abs2MRG §16 Abs3 Satz1MRG §45 Abs1 Z1MRG §46 Abs2
Rechtssatz: Aus der in § 45 Abs 1 Z 1 MRG enthaltenen Verweisung auf die Berechnungsvorschriften des § 16 Abs 2 bis 4 MRG folgt, dass sich gemäß § 16 Abs 3 Satz 1 MRG die Ausstattungskategorie nach § 16 Abs 2 MRG ausnahmslos nach dem Ausstattungszustand der Wohnung im Zeitpunkt des Abschlusses des Mietvertrages richtet; eine nach diesem Zeitpunkt auf Kosten des Mieters... mehr lesen...
Norm: MRG §16 Abs2 Z1MRG §16 Abs2 Z2MRG §16 Abs3
Rechtssatz: Der zeitgemäße Standard einer Badegelegenheit erfordert grundsätzlich deren Lage innerhalb der Wohnung. Der OGH teilt nicht die Auffassung Rieders in "Die Bundesregierung informiert: Mietrechtsgesetz" (Seite 21), daß eine Wohnung mit WC und Bad außerhalb des Wohnungsverbandes schlechthin nicht als D-Wohnung, sondern als C-Wohnung gelte. Im Einzelfall kann ein "Aufwiegen" des fehlenden... mehr lesen...
Norm: MRG §16 Abs2 Z1MRG §16 Abs3
Rechtssatz: Der im Bad vorhandene Warmwasseranschluß stellt das Kategorie-A-Merkmal der Warmwasseraufbereitung nicht her. Entscheidungstexte 5 Ob 80/84 Entscheidungstext OGH 20.11.1984 5 Ob 80/84 Veröff: MietSlg XXXVI/43 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0070054 ... mehr lesen...
Norm: MRG §15a Abs2MRG §16 Abs3MRG §44 Abs2 Z2
Rechtssatz: Die Verknüpfung der Zustandsbeurteilung für die Ausstattungskategorie mit dem Vertragsabschluss entspricht zwar dem Regelfall, entscheidend muss aber nach Inhalt des Vertrages vom Vermieter herzustellende und tatsächlich geschaffene Zustand der Wohnung sein. Entscheidungstexte 5 Ob 69/84 Entscheidungstext OGH 02.10.1984 5 Ob 69... mehr lesen...
Norm: MRG §16 Abs3
Rechtssatz: Ein nach der Aufzählung des § 16 Abs 2 MRG zu den jeweiligen Mindesterfordernissen einer bestimmten Wohnungskategorie gehörendes, im Einzelfall aber fehlendes Ausstattungsmerkmal - nicht jedoch eine Badegelegenheit - kann nur durch ein oder mehrere Ausstattungsmerkmale einer höheren Ausstattungskategorie, nicht aber durch sonstige wertbestimmende Faktoren im Sinne des § 16 Abs 1 MRG aufgewogen werden. ... mehr lesen...