RS OGH 1988/11/22 5Ob91/88

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.11.1988
beobachten
merken

Norm

MRG §16 Abs3

Rechtssatz

Daß sich der Mieter zur Zeit des Beginns des Mietverhältnisses rechtswirksam dazu verpflichten konnte, Adaptierungsarbeiten sowie Herstellung eines Bades und WCs im Bestandobjekt vornehmen zu lassen, muß vom Vermieter behauptet und nachgewiesen werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0070194

Dokumentnummer

JJR_19881122_OGH0002_0050OB00091_8800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten