RS OGH 1988/4/19 5Ob33/88, 5Ob175/13s

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Veröffentlicht am 19.04.1988
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Norm

MRG §16 Abs3

Rechtssatz

Eine nicht dem zeitgemäßen Standard entsprechende Badegelegenheit ist nicht geeignet, zum Ausgleich für ein fehlendes Ausstattungsmerkmal einer niedrigeren Ausstattungskategorie herangezogen zu werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0070278

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

07.02.2014
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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