Norm
MRG §16 Abs3Rechtssatz
Eine nicht dem zeitgemäßen Standard entsprechende Badegelegenheit ist nicht geeignet, zum Ausgleich für ein fehlendes Ausstattungsmerkmal einer niedrigeren Ausstattungskategorie herangezogen zu werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0070278Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
07.02.2014