RS OGH 1988/9/6 5Ob61/88

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 06.09.1988
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Norm

MRG §16 Abs2
MRG §16 Abs3
MRG §25

Rechtssatz

Es würde der Wertung des Gesetzgebers widersprechen, wollte man Instandhaltungsarbeiten und/oder Verbesserungsarbeiten des Vermieters in der Wohnung, die ohne Einfluß auf die Kategorieeinordnung der Wohnung bleiben, durch Zubilligung eines angemessenen Entgelts im Sinne des § 25 MRG berücksichtigen und dadurch die Überschreitung der gesetzlich festgesetzten Höchstgrenze des für die Zurverfügungstellung dieser Wohnung zulässigen Entgelts ermöglichen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0069891

Dokumentnummer

JJR_19880906_OGH0002_0050OB00061_8800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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