Norm
MRG §16 Abs2Rechtssatz
Es würde der Wertung des Gesetzgebers widersprechen, wollte man Instandhaltungsarbeiten und/oder Verbesserungsarbeiten des Vermieters in der Wohnung, die ohne Einfluß auf die Kategorieeinordnung der Wohnung bleiben, durch Zubilligung eines angemessenen Entgelts im Sinne des § 25 MRG berücksichtigen und dadurch die Überschreitung der gesetzlich festgesetzten Höchstgrenze des für die Zurverfügungstellung dieser Wohnung zulässigen Entgelts ermöglichen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0069891Dokumentnummer
JJR_19880906_OGH0002_0050OB00061_8800000_001