Norm
MRG §16 Abs2 Z3Rechtssatz
Liegen sowohl die Wasserentnahmestelle als auch das Klosett außerhalb der Wohnung, so kann das Fehlen beider kategoriebestimmenden Merkmale der Ausstattungskategorie C durch das Vorhandensein einer zentralen Wärmeversorgungsanlage nicht ersetzt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0070109Dokumentnummer
JJR_19950328_OGH0002_0050OB00052_9500000_002