Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer gemäß § 8 Abs. 1 i.V.m. § 7 Abs. 1 und 2 sowie § 9 Abs. 1 und 3 Zivildienstgesetz 1986 - ZDG einer näher bezeichneten Einrichtung zur Leistung des ordentlichen Zivildienstes ab 5. Juni 2000 zugewiesen. Dagegen richtet sich die vorliegende Beschwerde, über die der Verwaltungsgerichtshof - in einem gemäß § 12 Abs. 1 Z. 2 VwGG gebildeten Senat - erwogen hat: Der Beschwerdeführer hält den angefochtenen Bescheid desha... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Kopie des angefochtenen Bescheides ergibt sich, daß der im Jahr 1961 geborene zivildienstpflichtige Beschwerdeführer mit dem angefochtenen Bescheid zur Leistung des ordentlichen Zivildienstes vom 3. Juni 1996 an einer näher genannten Einrichtung zugewiesen wurde. In seiner an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Beschwerde macht der Beschwerdeführer Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften geltend und beantragt... mehr lesen...
Index: 44 Zivildienst
Norm: ZDG 1986 §9 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/04/30 91/11/0035 1 Stammrechtssatz § 9 Abs 3 ZDG ist kein Anhaltspunkt zu entnehmen, daß die Gelegenheit zur Äußerung von Wünschen hinsichtlich der Einrichtung neuerlich zu geben ist, wenn zwischen der Äußerung und der Zuweisung ein bestimmter Zeitraum vergangen ist. Sollte der Zivildiener in der Zuweisung, mit der er ja zu... mehr lesen...
Index: 44 Zivildienst
Norm: ZDG 1986 §9 Abs3;
Rechtssatz: Der Zivildienstpflichtige hat kein subjektives Recht auf Zuweisung zu einer bestimmten gewünschten Einrichtung. Es besteht auch kein subjektives Recht auf Heranziehung zu bestimmten Dienstleistungen, sodaß das Argument des Zivildienstpflichtigen, er würde lieber andere seiner Qualifikation besser entsprechende Tätigkeiten entfalten, keine Verletzung seiner ... mehr lesen...
Mit dem erstangefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde den Antrag des Beschwerdeführers vom 3. Jänner 1994 auf Befreiung von der Zivildienstpflicht gemäß § 13 Abs. 1 Z. 2 des Zivildienstgesetzes 1986 (ZDG) ab. Mit dem zweitangefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde den Beschwerdeführer gemäß § 8 Abs. 1 ZDG mit Wirkung vom 3. Oktober 1994 einer näher genannten Einrichtung zur Leistung des ordentlichen Zivildienstes zu. In seinen Beschwerden an den Verwaltungsgericht... mehr lesen...
Index: 44 Zivildienst
Norm: ZDG 1986 §9 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
94/11/0277 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/04/30 91/11/0035 2 Stammrechtssatz Der Zivildienstpflichtige kann Wünsche in Ansehung der Einrichtung, nicht aber auch in Ansehung von Zeit und Ort der Dienstleistung äußern (Hinweis E 11.3.1988, 88/11/0013; E 21.6.19... mehr lesen...
Der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ist zu entnehmen, daß der Beschwerdeführer am 21. Mai 1987, ergänzt am 6. August 1988, einen Antrag auf Befreiung von der Wehrpflicht aus Gewissensgründen an die Zivildienstkommission gestellt hatte. Darüber wurde bis 31. Dezember 1991 keine rechtskräftige Entscheidung getroffen. Mit dem nun angefochtenen Bescheid vom 30. Oktober 1992 sprach die belangte Behörde aus, daß der genannte Antrag des Be... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof44 Zivildienst
Norm: VwGG §34 Abs1;ZDG 1986 §2 Abs1;ZDG 1986 §5 Abs4 idF 1991/675;ZDG 1986 §7 Abs1;ZDG 1986 §76b Abs1 idF 1991/675;ZDG 1986 §9 Abs1;ZDG 1986 §9 Abs3;ZDGNov 1991;
Rechtssatz: Der Bf hat vor dem 1.1.1992 einen auf Befreiung von der Wehrpflicht aus Gewissensgründen gerichteten Antrag an die Zivildienstkommission gestellt. Bis zum 31.12.1991 lag keine rechtskräftige E... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich, daß der Beschwerdeführer gemäß § 8 Abs. 1 in Verbindung mit § 9 Abs. 1 und 3 ZDG einer näher genannten Einrichtung eines bestimmten Rechtsträgers zur Leistung des Grundzivildienstes vom 3. Februar 1992 an zugewiesen wurde. Bei der Einrichtung habe er "Hilfs- und Sozialdienste" zu erbringen. In seiner an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Beschwerde macht der Beschwerdeführer R... mehr lesen...
Index: 44 Zivildienst
Norm: ZDG 1986 §9 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/04/30 91/11/0035 2 Stammrechtssatz Der Zivildienstpflichtige kann Wünsche in Ansehung der Einrichtung, nicht aber auch in Ansehung von Zeit und Ort der Dienstleistung äußern (Hinweis E 11.3.1988, 88/11/0013; E 21.6.1988, 88/11/0017). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:A... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich, daß der im Jahr 1961 geborene zivildienstpflichtige Beschwerdeführer zur Leistung des Grundzivildienstes vom 3. Juni 1991 bis 31. Jänner 1992 einer näher bezeichneten Einrichtung des Österreichischen Roten Kreuzes, Landesverband Tirol, in Innsbruck zu ebenfalls näher bezeichneten Dienstleistungen zugewiesen wurde. In seiner an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Beschwerde mach... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren44 Zivildienst
Norm: AVG §45 Abs3;ZDG 1986 §9 Abs3;
Rechtssatz: § 9 Abs 3 ZDG ist kein Anhaltspunkt zu entnehmen, daß die Gelegenheit zur Äußerung von Wünschen hinsichtlich der Einrichtung neuerlich zu geben ist, wenn zwischen der Äußerung und der Zuweisung ein bestimmter Zeitraum vergangen ist. Sollte der Zivildiener in der Zuweisung, mit der er ja zu rechnen hat, seinen einmal g... mehr lesen...
Index: 44 Zivildienst
Norm: ZDG 1986 §9 Abs3;
Rechtssatz: Der Zivildienstpflichtige kann Wünsche in Ansehung der Einrichtung, nicht aber auch in Ansehung von Zeit und Ort der Dienstleistung äußern (Hinweis E 11.3.1988, 88/11/0013; E 21.6.1988, 88/11/0017). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1991110035.X02 Im RIS seit 27.11.2000 mehr lesen...
Index: 44 Zivildienst
Norm: ZDG 1986 §9 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/11/0013 E 11. März 1988 RS 2 Stammrechtssatz Das ZivildienstG begründet keinen Anspruch auf Zuweisung an einem bestimmten Ort. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1988110017.X03 Im RIS seit 13.03.2007 mehr lesen...
Index: 44 Zivildienst
Norm: ZDG 1986 §9 Abs3;
Rechtssatz: Das ZivildienstG begründet keinen Anspruch auf Zuweisung an einem bestimmten Ort. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1988110013.X02 Im RIS seit 05.02.2007 mehr lesen...