RS Vwgh 1991/4/30 91/11/0035

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Veröffentlicht am 30.04.1991
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Index

44 Zivildienst

Norm

ZDG 1986 §9 Abs3;

Rechtssatz

Der Zivildienstpflichtige kann Wünsche in Ansehung der Einrichtung, nicht aber auch in Ansehung von Zeit und Ort der Dienstleistung äußern (Hinweis E 11.3.1988, 88/11/0013; E 21.6.1988, 88/11/0017).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991110035.X02

Im RIS seit

27.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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