RS Vwgh 1988/3/11 88/11/0013

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Veröffentlicht am 11.03.1988
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Index

44 Zivildienst

Norm

ZDG 1986 §9 Abs3;

Rechtssatz

Das ZivildienstG begründet keinen Anspruch auf Zuweisung an einem bestimmten Ort.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988110013.X02

Im RIS seit

05.02.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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