Norm
UWG §7 CRechtssatz
Die Behauptung, ein Mitbewerber verliere Leser, ist geeignet, dessen Betrieb zu schädigen (§ 7 Abs 1 UWG), beeinträchtigt doch eine solche Behauptung seinen Ruf; sie kann nämlich Leser, noch mehr aber Inserenten dazu veranlassen, sich von den Zeitungen dieses Mitbewerbers abzuwenden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0088938Dokumentnummer
JJR_19950919_OGH0002_0040OB00071_9500000_002