Mit dem angefochtenen Straferkenntnis der belangten Behörde wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe zumindest vom 21.09.2001 bis 25.10.2001 auf mehreren Grundstücken in der KG A eine Bodenaushubdeponie betrieben, ohne dafür eine Bewilligung nach dem AWG zu besitzen. Er habe dadurch § 39 Abs 1 Z 4 iVm § 29 Abs 1 Z 6 a AWG 1990 verletzt und wurde über ihn gemäß ersterer Bestimmung eine Geldstrafe in Höhe von ? 730,--, im Uneinbringlichkeitsfall 12 Stunden Ersatzfreiheitsstrafe, ve... mehr lesen...
Rechtssatz: Eine Bodenaushubdeponie nach § 29 Abs 1 Z 6 AWG 1990 liegt dann vor, wenn der Zweck in der (anlagenmäßigen) Ablagerung von Material aus einem Bodenaushub vorliegt, welches auf andere Weise nicht verwertet werden kann. Eine solche Ablagerung findet nicht statt, wenn der Bodenaushub (Kalkschiefer, phyllitische Schiefer und Kalke), der im Zuge der Erweiterung einer Deponie angefallen war, zur Verbesserung der Bodenbeschaffenheit eines landwirtschaftlich genutzten Grundstückes verw... mehr lesen...
Beachte Beschwerde gegen vorstehende Entscheidung wurde eingestellt; VwGH vom 28.03.2001, Zl.: 2001/04/0033-5 Rechtssatz: Der Oö. Verwaltungssenat geht davon aus, dass im Sinne der allgemeinen Bestimmungen über das Nachprüfungsverfahren gemäß § 58 Abs.1 und § 61 Oö. VergG in der vorzitierten Fassung - im Folgenden Oö. Vergabegesetz genannt - auch ein wie vom BAV P. bezeichnetes Anbot (eine Ausschreibung) im Sinne des 2. Hauptstückes des genannten Gesetzes als Entscheidung zu verstehe... mehr lesen...
Auf Grund des von der gemäß § 51 Abs 1 VStG sachlich und örtlich zuständigen Berufungsbehörde durchgeführten Ermittlungsverfahrens, insbesondere auf Grundlage der in Anwesenheit des Berufungswerbers, seines bevollmächtigten Vertreters sowie eines Vertreters der belangten Behörde am 16.11.1998 vorgenommenen öffentlichen, mündlichen Verhandlung, ergeben sich folgende Feststellungen: Mit dem im Spruch: dieses Bescheides näher bezeichneten Straferkenntnis vom 11.03.1998 war über Herrn Mag. N G ... mehr lesen...
Rechtssatz: Wesentliches Tatbestandsmerkmal einer Übertretung nach § 29 Abs 1 Z 3 i.V.mit § 39 Abs 1 lit a Z 4 AWG, hier der Errichtung einer Anlage zur Behandlung von nicht gefährlichen Abfällen (Restmüllsortieranlage) mit einer Jahreskapazität von mindestens 10.000 Tonnen ohne Genehmigung des Landeshauptmannes, ist die Angabe dieser Jahreskapazität von mindestens 10.000 Tonnen. Diese (Mindest)Jahreskapazität stellt nämlich bei der Behandlung von nicht gefährlichen Abfällen die konkrete ... mehr lesen...
Auf Grundlage des der gemäß § 51 Abs 1 VStG sachlich und örtlich zuständigen Berufungsbehörde vorliegenden Verfahrensaktes der Verwaltungsstrafbehörde erster Instanz in Verbindung mit durch die Berufungsbehörde ergänzend durchgeführten Erhebungen ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit dem im Spruch: dieses Bescheides näher bezeichneten Straferkenntnis vom 04.07.1997 war über Herrn Helmut F eine Geldstrafe von S 100.000,--, im Uneinbringlichkeitsfall eine Ersatzfreiheitsstrafe von 3 Tagen, w... mehr lesen...
Rechtssatz: Wesentliches Tatbestandsmerkmal einer Übertretung nach § 29 Abs 1 Z 6 AWG, betreffend die Genehmigungspflicht von Deponien für nicht gefährliche Abfälle durch den Landeshauptmann, sind Angaben über die Lagermengen von mindestens 100.000 m3. Schlagworte Deponie Abfallbehandlungsanlage Landeshauptmann Lagermengen Tatbestandsmerkmal mehr lesen...
Der Schuldspruch des angefochtenen Straferkenntnisses lautet: Sie haben es als Vorstandsmitglied und somit als zur Vertretung nach außen Berufener der Aktiengesellschaft zur verantworten, daß die genannte Gesellschaft auf dem Grundstück Nr und Nr , KG , von ca Mitte Juli 1995 bis 11 Oktober 1995 entgegen § 29 Abs 1 Bgld Abfallwirtschaftsgesetz 1993, LBGl Nr 10/1994, eine bewilligungspflichtige Abfallbehandlungsanlage - Anlage zur Vermischun... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Herstellung eines Düngemittels aus Erdschlamm und Carbokalk (als Abfallprodukt einer Zuckerfabrik) sowie Klärschlamm, indem der in Teichen eingetrocknete Erdschlamm und Carbokalk mit Maschinen (Radlader, Raupen) aufgebrochen und mit dem zugeführten Klärschlamm vermischt wird, stellt eine nach § 29 Abs 1 Bgld Abfallwirtschaftsgesetz 1993 bewilligungspflichtige Abfallbehandlungsanlage dar. Schlagworte Abfallbehandlung, Abfallbehandlungsanlage mehr lesen...
Rechtssatz: Nach der Übergangsbestimmung des § 45 Abs.7 AWG in der ursprünglichen Fassung BGBl. 325/1990, besteht eine Genehmigungspflicht für Anlagen gem. § 29 Abs.1 Z6 nur für solche nicht genehmigte Anlagen, mit deren Projektierung oder Bau nach dem 1.7.1990 begonnen wird, oder für solche Änderungen bestehender Anlagen, durch die nach dem 1.7.1990 weitere Flächen in Anspruch genommen werden sollen. Daraus wird ersichtlich, daß eine Genehmigungspflicht der vorgenommenen Aufschüttung in d... mehr lesen...
Rechtssatz: Von einem "Errichten" einer Anlage gemäß § 29 Abs. 1 Z. 3 und 6 AWG kann erst dann gesprochen werden, wenn objektive Maßnahmen gesetzt wurden, aus denen das Erreichen der gesetzlich festgelegten Kapazitätsgrenze hervorgeht. Selbst eine subjektive Absicht für das Erreichen dieser Kapazität reicht noch nicht aus, um dieses zum objektiven Tatbild gehörende Tatbestandsmerkmal zu verwirklichen. Stattgabe. mehr lesen...
Mit dem in Anfechtung gezogenen Straferkenntnis hat die Bezirkshauptmannschaft xx über Herrn Ing W****** M**** gestüzt auf §39 Abs1 AWG eine Geldstrafe in Höhe von S 50.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 14 Tage) verhängt und überdies gemäß §64 Abs2 VStG die Verpflichtung zur Tragung der Verfahrenskosten in Höhe von S 5.000,-- ausgeprochen. Angelastet wurde der Umstand, daß es Herr Ing M**** als handelsrechtlicher Geschäftsführer der R***** R********- und A************gesmbH zu verantworten ha... mehr lesen...
Rechtssatz: Unter Errichtung einer Abfallbehandlungsanlage sind alle Maßnahmen bzw Verhaltensweisen zu verstehen, die darauf gerichtet sind, eine betriebsbereite Anlage herzustellen. Durch das Positionieren der einzelnen Anlagenteile einer Brecher- und Siebanlage sowie die Errichtung von Silos am Ort der zukünftigen Verwendung wird die erwähnte Absicht eindeutig verfolgt. Würde man der Rechtsansicht des Berufungswerbers folgen und den festgestellten Zustand lediglich als Lagerung werten,... mehr lesen...
Rechtssatz: Voraussetzung für die Genehmigung der Errichtung oder wesentlichen Änderung sowie die Inbetriebnahme von Deponien für nicht gefährliche Abfälle und damit der verwaltungsstrafrechtlichen Verantwortung bei Nichtvorliegen der Genehmigung, ist ein Gesamtvolumen von mindestens 100.000 m3. Dabei ist von einem Umrechnungsschlüssel von 1,6 Tonnen für 1 m3 auszugehen (teilweise Einstellung des Verfahrens). mehr lesen...
Rechtssatz: Wird dem Berufungswerber lediglich zur Last gelegt, eine Anlage ohne die gemäß § 29 Abs. 1 AWG erforderliche Genehmigung in Betrieb genommen zu haben, so handelt es sich hiebei um ein Herbeiführungsdelikt, das sich in der Herbeiführung des rechtswidrigen Zustandes erschöpft. Demnach bestimmte (bereits und ausschließlich) der Tag der Inbetriebnahme den Beginn der Verfolgungsverjährungsfrist. Nicht pönalisiert ist hingegen der laufende Betrieb der Anlage ohne Genehmigung, weil ei... mehr lesen...
Rechtssatz: Unterliegt ein Deponiegebiet der Bewilligungspflicht des § 29 Abs 1 AWG, ist für die Errichtung von Bauten, die Anlagenteile des Deponieprojektes darstellen, eine gesonderte Bewilligung nach der Bgld Bauordnung nicht erforderlich (s § 29 Abs 13 AWG). Es liegt daher bei konsensloser Errichtung derartiger Anlagenteile auch kein strafbarer Tatbestand nach § 111 Abs 1 Z 1 Bgld Bauordnung, sondern ein Tatbestand nach § 39 Abs 1 lit a Z 3 AWG vor. Schlagworte Konsenslose Erricht... mehr lesen...