Norm: UWG §24
Rechtssatz: Die Aufnahme eines nicht zu umgehenden Sachverständigenbeweises ist im Provisorialverfahren in der Regel unzulässig. Entgegenstehende Behauptungen der Parteien, deren Prüfung einen umständlichen und nur durch Sachverständige möglichen Beweis erfordern, schließen daher auch in der Regel eine einstweilige Verfügung aus. Entscheidungstexte 4 Ob 363/59 Entscheidun... mehr lesen...
Norm: ABGB §181aAußStrG §9 B1JWG §14JWG §17JWG §24
Rechtssatz: Die Bezirksverwaltungsbehörde ist an einem Verfahren zur Entscheidung über die Bestätigung und pflegschaftsbehördliche Genehmigung eines vom ehelichen Vater des Wahlkindes mit dem Wahlvater geschlossenen Adoptionsvertrages nicht beteiligt; sie hat auch kein Rekursrecht. Entscheidungstexte 2 Ob 548/59 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: EO §381 BUWG §24
Rechtssatz: Einstweilige Verfügungen zur Sicherung von Unterlassungsansprüchen nach dem UWG können auch ohne die Voraussetzungen des § 381 EO (Gefahrbescheinigung) bewilligt werden. Entscheidungstexte 4 Ob 307/59 Entscheidungstext OGH 07.04.1959 4 Ob 307/59 4 Ob 322/77 Entscheidungstext OGH 22.03.1977 4 Ob 322/77 ... mehr lesen...
Norm: EO §389 VAEO §389 VCUWG §24ZPO §274
Rechtssatz: Bei der Glaubhaftmachung ist der Gegenbeweis ausgeschlossen. Bescheinigt die gefährdete Partei ihren Anspruch durch das Gutachten eines Sachverständigen, so ist zunächst von diesem Bescheinigungsmittel auszugehen. Der Gegner hat keinen Gegenbeweis anzubieten und zu erbringen. Es kann sich bei Vorlage gegenteiliger Sachverständigengutachten nur darum handeln, darzutun, daß die im gegnerischen... mehr lesen...
Norm: JWG §24
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 24 JWG stellt keine Kannvorschrift, sondern eine Mußvorschrift dar. Entscheidungstexte 1 Ob 166/57 Entscheidungstext OGH 20.03.1957 1 Ob 166/57 6 Ob 156/66 Entscheidungstext OGH 13.05.1966 6 Ob 156/66 4 Ob 574/71 Entscheidungstex... mehr lesen...
Norm: UWG §24
Rechtssatz: Zur Bescheinigung nach § 24 UWG gehört, daß der Gegner eine gegen das UWG verstoßende Handlung begangen habe, dh also wahrheitswidrige Tatsachen behaupte oder verbreite. Es muß also vom Antragsteller glaubhaft gemacht werden, daß die inkriminierte Behauptung des Antragsgegners nicht wahr ist. Die bloße Bescheinigung, daß der gefährdeten Partei ein Patenteingriff vorgeworfen wird, genügt nicht. Entsc... mehr lesen...
Norm: RabG §12UWG §24
Rechtssatz: Auch bei einem Verstoß gegen das RabG kann in analoger Anwendung von § 24 UWG eine einstweilige Verfügung ohne Bescheinigung einer Gefährdung erlassen werden. (so auch SZ 29/54) Entscheidungstexte 3 Ob 403/55 Entscheidungstext OGH 26.10.1955 3 Ob 403/55 Veröff: ÖBl 1956,1 4 Ob 366/60 Entscheidun... mehr lesen...
Mit der vom Erstgericht angeordneten einstweiligen Verfügung wurde zur Sicherung des Unterbleibens der Verwendung des Wortes "Matador" in Verbindung mit Staubsaugern im geschäftlichen Verkehr durch die Antragsgegnerin, worauf der Unterlassungsanspruch der gefährdeten Partei gerichtet ist, der Antragsgegnerin verboten, das Wort "Matador", sei es auch als Bestandteil des Firmenwortlautes, in Verbindung mit Staubsaugern im geschäftlichen Verkehr zu verwenden. Das Erstgericht führte hie... mehr lesen...
Norm: UWG §24
Rechtssatz: Die Anordnung der Löschung einer Firma im Handelsregister ist als vorläufige Maßnahme als unzulässig zu erachten, denn sie wirkt endgültig, da die im Register gelöschte Firma ohne neuen Rechtsgrund nicht wieder eingetragen werden kann. Entscheidungstexte 3 Ob 727/54 Entscheidungstext OGH 15.12.1954 3 Ob 727/54 Veröff: SZ 27/317 = JBl 1955,252 = ÖBl 1955,1... mehr lesen...
Die gefährdeten Parteien haben zur Sicherung ihres mittels Klage gegen die Antragsgegnerin geltend gemachten Unterlassungsanspruches des Inhalts, die Beklagte sei verpflichtet, den Gebrauch ihres Firmenwortlautes "All-Bau" Ges. m. b. H. im geschäftlichen Verkehr ab sofort zu unterlassen, die Erlassung einer gleichlautenden einstweiligen Verfügung beantragt. Das Erstgericht wies die beantragte einstweilige Verfügung ab. Infolge Rekurses der klagenden Parteien änderte das Rekursgeri... mehr lesen...
Norm: EO §65 EUWG §24ZPO §526 C
Rechtssatz: Dem Rekursgericht steht das Recht zu, bei Überprüfung einer einstweiligen Verfügung in unlauteren Wettbewerbssachen die Verwechslungsfähigkeit vorgelegter Augenscheinsgegenstände selbständig zu beurteilen. Entscheidungstexte 3 Ob 278/54 Entscheidungstext OGH 14.07.1954 3 Ob 278/54 ÖBl 1954,54 = SZ 27/204 ... mehr lesen...
Das Erstgericht hat antragsgemäß mit Beschluß vom 4. März 1954 zur Sicherung des Anspruches der gefährdeten Partei auf Unterlassung, Schadenersatz und Beseitigung eines gesetzwidrigen Zustandes dem Gegner der gefährdeten Partei verboten, den von ihm erzeugten Raumlufterhitzer, der derzeit unter dem Namen "Heim-Klima" in den Verkehr gesetzt wird, weiter anzukundigen, feilzubieten oder in den Verkehr zu bringen. Es wurde weiter an den Gegner das Gebot gerichtet, die bereits in den Hande... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BII2eAußStrG §16 BII2gJWG §24
Rechtssatz: Vor der Entscheidung über die vorläufige Fürsorgererziehung gemäß § 53 JWG müssen (ebensowenig wie nach § 51 Abs 2 JWG bei der entgültigen Fürsorgererziehung) Minderjährige, deren Eltern und gesetzliche Vertreter keineswegs gehört werden. Entscheidungstexte 3 Ob 105/53 Entscheidungstext OGH 18.02.1953 3 Ob 105/53 ... mehr lesen...
Norm: EO §382 IUWG §24
Rechtssatz: Einstweilige Verfügung durch Verbot der Verwendung von Fernsprechteilnehmernummern für den Empfang von Telefonanrufen? (Die Gegnerin der gefährdeten Partei vertritt mehrere Auto- und Schreibmaschinenfabriken. Sie war auch Generalrepräsentantin der Autofabrik X. Diese Vertretung wurde von der Firma gekündigt und der gefährdeten Partei übertragen. Im amtlichen Telefonbuch ist noch ein Hinweis auf das Vertretungs... mehr lesen...
Norm: UWG §9 F3UWG §24
Rechtssatz: a) Die Eintragung eines an sich registrierungsunfähigen Zeichens als Marke schafft einen prima - facie - Beweis dafür, daß die Voraussetzungen für die Registrierung gegeben sind. Die Bescheinigung des Gegenteils ist jedoch nicht ausgeschlossen. b) Auf den Einwand, daß dem Antragsgegner eine Löschungsklage nach § 22 a MSchG zustünde, kann im Provisorialverfahren nicht eingegangen werden. E... mehr lesen...
Die gefährdete Partei beantragte die Erlassung einer einstweiligen Verfügung zur Sicherung ihres Unterlassungsanspruches, den sie auf Grund des rechtswidrigen Gebrauches der Wortmarke "Moorschwebstoff" durch die Gegner behauptet, durch das Verbot, die Wortmarke "Moorschwebstoff" zu gebrauchen. Sie behauptete, sie betreibe den Versand von Moorheilmitteln in flüssiger und fester Form, darunter auch den markenrechtlich geschützten Moorschwebstoff. Zur Werbung von Vertretern habe die Zwei... mehr lesen...
Das Erstgericht erkannte mit Teilurteil, daß der Beklagte die Verbreitung von Rundschreiben und sonstigen Mitteilungen des Inhalts unterlassen müsse, es laufe gegen den Kläger ein Verfahren an, welches wahrscheinlich viel weiterreichende Folgen haben werde als er glaube, weiters, der Kläger sei praktisch vollkommen ruiniert, oder ähnlichen Inhalts. Dem Kläger wurde die Befugnis zugesprochen, das Urteil in der "Wiener Zeitung" und in den "Salzburger Nachrichten" auf Kosten des Beklagte... mehr lesen...
Durch den Auszug aus dem Markenregister ist bescheinigt, daß für die gefährdete Partei die Wortmarke "Tiefenstrahler" für elektromedizinische Bestrahlungsgeräte und Teile derselben eingetragen ist. Durch Beilage E ist bescheinigt, daß die Antragsgegnerin ihre gleichartigen Apparate als "Profundus-Tiefenstrahler" bezeichnet. Die gefährdete Partei erhebt Klage auf Unterlassung und begehrt gleichzeitig die Erlassung einer einstweiligen Verfügung. In der gleichzeitig eingebrachten Klage w... mehr lesen...
Norm: EO §389 VAEO §389 VBEO §389 VEUWG §24ZPO §274
Rechtssatz: Hat das Gericht vor Bewilligung einer einstweiligen Verfügung - unrichtigerweise - Zeugen im Rechtshilfeweg vernehmen lassen, so sind die Beweisergebnisse gleichwohl zu berücksichtigen. Entscheidungstexte 1 Ob 55/52 Entscheidungstext OGH 23.01.1952 1 Ob 55/52 SZ 25/18 = JBl 1953,462 = ÖBl 1952,7 ... mehr lesen...
Norm: UWG §7 GUWG §24
Rechtssatz: Eine einstweilige Verfügung kann nicht ganz allgemein zur Sicherung der Unterlassung nachteiliger Äußerungen über die Erzeugnisse der gefährdeten Partei erlassen werden, vielmehr muß das Unterlassungsbegehren konkretisiert sein. Entscheidungstexte 1 Ob 55/52 Entscheidungstext OGH 23.01.1952 1 Ob 55/52 Veröff: SZ 25/18 = ÖBl 1952,7 = JBl 19... mehr lesen...
Der Antragsteller hat gegen den Antragsgegner eine Klage wegen unlauteren Wettbewerbes erhoben und in der Klage eine einstweilige Verfügung beantragt, laut welcher dem Antragsgegner zur Sicherung des Anspruches auf Unterlassung der Behauptung und Verbreitung nachteiliger Äußerungen über die Antragstellerin und deren Erzeugnisse, insbesondere der Behauptung, daß die von der Antragstellerin hergestellten Maschinen in der Qualität nicht entsprächen und nicht solide gebaut seien, daß lauf... mehr lesen...
Norm: UWG §9 C3cUWG §24
Rechtssatz: Verwechslungsfähigkeit der Bezeichnungen "ELBAK" für Maschinen zur Erzeugung von Elektrizität und "ELMAG" für solche zum Aufspeichern von Elektrizität. Der Umstand, daß die Gegnerin der gefährdeten Partei das Wort "ELBAK" im registrierten Firmenwortlaut führt, steht der Erlassung einer einstweiligen Verfügung nicht entgegen. Entscheidungstexte 1 Ob 309/4... mehr lesen...
Der Oberste Gerichtshof bestätigte die Entscheidung des Rekursgerichtes, womit die vom Erstgerichte abgewiesene einstweilige Verfügung bewilligt worden war. Rechtliche Beurteilung Begründung: Nach dem Vorbringen der gefährdeten Partei und ihrer Gegnerin und der
Begründung: der Entscheidungen der Untergerichte geht der Streit - soweit es sich um die einstweilige Verfügung handelt - um den Gebrauch der Bezeichnung "Elbak" im geschäftlichen Verkehr durch die bekl... mehr lesen...
Norm: UWG §24
Rechtssatz: Die Veröffentlichung eines Gerichtsbeschlusses zum Zwecke der Herabsetzung des Mitbewerbers kann mit einstweiliger Verfügung verboten werden. Entscheidungstexte 4 Ob 201/33 Entscheidungstext OGH 26.05.1933 4 Ob 201/33 Veröff: SZ 15/99 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1933:RS0080082... mehr lesen...
Norm: UWG §24
Rechtssatz: Einstweilige Verfügungen, die in die Rechte Dritter eingreifen, können nicht bewilligt werden. Entscheidungstexte 4 Ob 34/31 Entscheidungstext OGH 27.01.1931 4 Ob 34/31 Veröff: SZ 13/62 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1931:RS0080056 Dokumentnummer JJR_193... mehr lesen...
Norm: UWG §24
Rechtssatz: Nach § 24 UWG können einstweilige Verfügungen nur bei Bescheinigung des Unterlassungsanspruches bewilligt werden. Entscheidungstexte 1 Ob 992/27 Entscheidungstext OGH 04.10.1927 1 Ob 992/27 Veröff: SZ 9/150 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1927:RS0080046 Dokumentn... mehr lesen...
Norm: UWG §24
Rechtssatz: Einstweilige Verfügung gemäß § 24 UWG. Entscheidungstexte 1 Ob 275/24 Entscheidungstext OGH 16.04.1924 1 Ob 275/24 Veröff: SZ 6/156 1 Ob 314/24 Entscheidungstext OGH 25.04.1924 1 Ob 314/24 Veröff: SZ 6/163 European Case Law Identifier (ECLI) E... mehr lesen...