Norm
EO §381 BRechtssatz
Einstweilige Verfügungen zur Sicherung von Unterlassungsansprüchen nach dem UWG können auch ohne die Voraussetzungen des § 381 EO (Gefahrbescheinigung) bewilligt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0005170Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
25.01.2019