Norm
UWG §7 GRechtssatz
Eine einstweilige Verfügung kann nicht ganz allgemein zur Sicherung der Unterlassung nachteiliger Äußerungen über die Erzeugnisse der gefährdeten Partei erlassen werden, vielmehr muß das Unterlassungsbegehren konkretisiert sein.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0078917Dokumentnummer
JJR_19520123_OGH0002_0010OB00055_5200000_002