Norm
ECG §22Rechtssatz
Unter dem Gesichtspunkt des Verbraucherschutzes besteht im Rahmen des § 22 Z 5 ECG eine Ausnahme vom Herkunftslandprinzip auch im Zusammenhang mit wettbewerbsrechtlichen Sachverhalten, weshalb eine Irreführung inländischer Verbraucher im Rahmen von dem ECG unterliegenden Sachverhalten nach § 2 UWG zu beurteilen ist.
Entscheidungstexte
Schlagworte
InternetwerbungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0119000Zuletzt aktualisiert am
18.08.2009