Entscheidungsgründe: Der am 23. 12. 1951 geborene Kläger ist Arzt für Allgemeinmedizin; seit 1. 1. 1993 ist er Vertragsarzt der Beklagten für eine Ordination in P*****. Der Vertrag ist unbefristet. Am 8. 1. 2009 beantragte der in N***** praktizierende Dr. W***** S***** die Gründung einer Nachfolgepraxis Modell 4 gemäß § 1 Abs 2 des Gruppenpraxisgesamtvertrags. Diese Vertragsarztstelle wurde sodann für das Besetzungsdatum 1. 10. 2009 ausgeschrieben. Daraufhin bewarben sich der Kläger... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Über das Vermögen der nunmehrigen Gemeinschuldnerin, einer Wohnungs- und SiedlungsgesmbH, wurde mit 18. 9. 2007 das Konkursverfahren eröffnet und der Beklagte zum Masseverwalter bestellt. Der Kläger hat mit der Gemeinschuldnerin 2005 einen Mietvertrag über eine Mietwohnung samt zugehörigem PKW-Abstellplatz abgeschlossen. Pkt VI. dieses Mietvertrags lautet wie folgt: „VI. Finanzierungsbeitrag 1. Der Mieter verpflichtet sich spätestens binnen 14 Tagen ab Rechts... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Renate Maria D***** war Hauptmieterin der Wohnung Top 10 im Haus S***** in *****, das von der Beklagten errichtet wurde und in ihrem Eigentum steht. Der am 17. 6. 1981 abgeschlossene Hauptmietvertrag wurde unter Verwendung eines von der Beklagten stammenden Vertragsformblatts abgeschlossen. Die von der Beklagten formulierten Vertragsklauseln wurden im Einzelnen nicht ausgehandelt. In § 8.3 des Mietvertrags heißt es: „Der Mieter ist verpflichtet, für die Instan... mehr lesen...
Norm: KO §16KO §21 Abs4KO §46 Abs1 Z4KO §51: WGG §17
Rechtssatz: Der Rückforderungsanspruch nach § 17 WGG ist bereits vor Konkurseröffnung begründet und daher als Konkursforderung anzusehen. Entscheidungstexte 8 Ob 166/06d Entscheidungstext OGH 30.08.2007 8 Ob 166/06d Beisatz: Hier: Klägerin leistet ihren Finanzierungsbeitrag vor Konkurseröffnung und begehrt nunmehr als im Vertrag... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hatte mit seinem Beschluss vom 10. Jänner 2005 der betreibenden Partei zur Hereinbringung einer Teilforderung aus dem vor dem BGHS Wien abgeschlossenen Vergleich vom 6. September 1994 die Pfändung a) des der Verpflichteten gegenüber einer Wohnungsgenossenschaft zustehenden Finanzierungsbeitrags, mit dem untrennbar das Nutzungsrecht an einer Wohnung verbunden ist und b) des Anspruchs der Verpflichteten auf dasjenige, was ihr im Fall der Beendigung des Nutz... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte mit rechtskräftigem Beschluss vom 15. Oktober 2003 dem betreibenden Gläubiger gegen den Verpflichteten zur Hereinbringung einer Forderung von 62.974,50 EUR sA die Pfändung der Rechte, die dem Verpflichteten gegenüber einer näher bezeichneten Wohnbaugesellschaft als Drittschuldnerin auf Grund des über eine bestimmte Wohnung (Haus) abgeschlossenen Nutzungsvertrags und des einbezahlten Eigenleistungsbeitrags zustehen. In der Tagsatzung über den ... mehr lesen...
Norm: EO §39 Abs1 Z2 IIIBEO §39 Abs1 Z2 IVEEO §331 BEO §333MRG §42 Abs4WGG 1979 §17WGG 1979 §20
Rechtssatz: Bestandrechte nach dem WGG unterliegen der Exekution nach den §§ 331 ff EO wie andere Bestandrechte. Zufolge der Verweisung des § 20 WGG gilt die Exekutionsbeschränkung des § 42 Abs 4 MRG - mit der Rechtsfolge einer Einstellung nach § 39 Abs 1 Z 2 EO - auch hier, allerdings kommt als Verwertungsart auch die Ermächtigung des betreibenden G... mehr lesen...
Begründung: Der betreibenden Gläubigerin wurde die Exekution durch 1.) Pfändung der der Verpflichteten als Mieterin eines Hauses zustehenden Mietrechte und 2.) Pfändung des Anspruchs der Verpflichteten als Mieterin gegenüber der Vermieterin gemäß § 17 WGG auf Rückzahlung der von ihr zur Finanzierung des Bauvorhabens neben dem Entgelt geleisteten Beiträge (Baukostenanteil) bewilligt. Die betreibende Partei beantragte die Verwertung durch Ermächtigung an sie, den unter 2.) beschrie... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist am 17. 11. 1990 geboren. Seine Mutter, die österreichische Staatsbürgerin ist, wandte sich noch im November 1990 an das Jugendamt der beklagten Partei. Am 24. 7. 1991 erteilte sie der beklagten Partei die schriftliche Zustimmung, als Sachwalter für ihr uneheliches Kind zur Feststellung der Vaterschaft und für die Festsetzung und Durchsetzung der Unterhaltsansprüche tätig zu werden. Sie gab an, sie habe im empfängniskritischen Zeitraum (19. 1. 1990 bis ... mehr lesen...
Norm: WGG 1979 §17
Rechtssatz: Die Höhe des im Falle der Auflösung eines Mietvertrages oder sonstigen Nutzungsvertrages von der gemeinnützigen Bauvereinigung zurückzuzahlenden (Teilbetrages) Betrages der vom Mieter oder Nutzungsberechtigten zur Finanzierung des Bauvorhabens geleisteten Beträge ist in § 17 WGG abschließend geregelt. Diese Gesetzesbestimmung kennt jedoch keine Berücksichtigung von Verwaltungskosten, die der gemeinnützigen Bauvere... mehr lesen...
Norm: ABGB §932 IABGB §1090 IIeWGG 1979 §14 Abs1WGG 1979 §17WGG 1979 §18
Rechtssatz: Auf das durch einen mit einer gemeinnützigen Baugenossenschaft abgeschlossenen Nutzungsvertrag begründete Rechtsverhältnis sind weitestgehend die Bestimmungen über den Bestandvertrag anzuwenden. Der "Erwerb" einer Genossenschaftswohnung (hier: durch Bezahlung eines Nutzungsentgeltes und eines einmaligen Finanzierungsbeitrages) umfaßt aber nicht Elemente eines K... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei, eine gemeinnützige Bauvereinigung, hat als Wohnungseigentumsorganisator (Generalunternehmer) unter Zuhilfenahme öffentlicher Mittel der Wohnbauförderung die aus 29 Wohnhäusern bestehende Reihenhaussiedlung in K*****, A*****weg, errichtet und die zur
Begründung: von Wohnungseigentum notwendigen Mindestanteile an die beklagten Parteien sowie eine nicht am Verfahren beteiligte Person verkauft. Die diesbezüglichen Anwartschaftsverträge enthalten über da... mehr lesen...
Norm: WGG 1979 §17
Rechtssatz: Echte Mietzinsvorauszahlungen - so sie überhaupt rechtswirksam vereinbart werden konnten - sind von der Regelung der § 17 WGG nicht erfaßt. Sie verschaffen dem vorzeitig ausscheidenden Mieter oder Nutzungsberechtigten allenfalls einen Bereicherungsanspruch gemäß § 1435 ABGB, nicht jedoch den in § 17 WGG normierten Rückzahlungsanspruch. Entscheidungstexte 5 Ob ... mehr lesen...
Norm: WGG 1979 §17
Rechtssatz: Der Gesetzgeber wollte in § 17 WGG 1979 für alle Eigenmitteln der Mieter oder sonstigen Nutzungsberechtigten zur Finanzierung des Bauvorhabens einer gemeinnützigen Bauvereinigung aufgebrachten Beiträge - unabhängig von ihrer Bezeichnung - einen genau definierten Rückzahlungsanspruch schaffen. Entscheidungstexte 5 Ob 44/92 Entscheidungstext OGH 28.04.... mehr lesen...
Norm: WGG 1979 §13WGG 1979 §14 Abs1WGG 1979 §17
Rechtssatz: Jede Entgeltsvorauszahlung, die sich nicht in die gesetzlich vorgeschriebene Preiskalkulation fügt und damit dem gemeinnützigkeitsrechtlichen Prinzip der Kostendeckung widerspricht, ist als Finanzierungsbeitrag zu behandeln, der unmittelbaren Einfluß auf die Berechnung des laufenden Entgelts nimmt (§ 14 Abs 1 WGG). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: WGG 1979 §17
Rechtssatz: Die vom Mieter oder Nutzungsberechtigten vor Abschluß des Vertrages oder aus diesem Anlaß zur Finanzierung des Bauvorhabens geleisteten Beiträge sind bei der Auflösung des Mietverhältnisses oder Nutzungsverhältnisses nur insoweit zurückzuzahlen, als sie das Entgelt übersteigen, das auch einen solchen Finanzierungsbeitrag zu zahlen gewesen wäre. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: WGG 1979 §17WGG 1979 §39 Abs8
Rechtssatz: § 39 Abs 8 WGG ermöglicht in sehr weitgehendem Maß die rückwirkende Anwendung der neuen Gesetzesbestimmungen; dies gilt auch für Vorschriften über die Entgeltsberechnung sowie § 17 WGG. Nach dem Willen des Gesetzgebers sollte also nicht in Entgeltsvereinbarungen eingegriffen werden, die der alten Rechtslage entsprachen und nur durch eine völlige Neukalkulation der finanzierungsabhängigen Kostenfak... mehr lesen...
Norm: ABGB §1174 Abs2WG §17 C
Rechtssatz: Bewußt zum Nachteil des Wechselschuldners im Sinne des Art 17 WG handelt, wer beim Erwerb weiß, daß dem Wechsel eine Verbindlichkeit für eine bloß eine Naturalobligation begründende Spielschuld zugrunde liegt. Durch die Übernahme einer Wechselverbindlichkeit sind eine Spielschuld nicht klagbar und durch die Indossierung eines Wechsels wird die Spielschuld nicht wirklich entrichtet. ... mehr lesen...
Begründung: Johann S*** war vom 1. Mai 1978 bis 31. August 1986 Mieter der Wohnung top.Nr. 40 in dem der Antragsgegnerin gehörigen Haus Wien 14., Schanzstraße 41. Die Antragsgegnerin ist eine gemeinnützige Bauvereinigung im Sinne des § 1 Abs.1 WGG. Zu Beginn des Mietvertrages leistete der Antragsteller der Antragsgegnerin zur Finanzierung der Baukosten einen Betrag von 114.101,55 S und zur Finanzierung der Grundkosten einen Betrag von 76.402,80 S. Anläßlich dieser Zahlungen wurde ... mehr lesen...
Norm: WGG 1979 §17
Rechtssatz: Die Bestimmungen des § 17 WGG sind einseitig zwingendes Recht, dh es sind Vereinbarungen, die zum Vorteil des Vertragspartners der Bauvereinigung abweichen, rechtswirksam. Entscheidungstexte 5 Ob 58/89 Entscheidungstext OGH 20.02.1990 5 Ob 58/89 Veröff: WoBl 1990,81 = MietSlg XLII/9 European Case... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Mit- und Wohnungseigentümerin der Liegenschaft EZ 81 KG Meidling, auf der die beklagte gemeinnützige Wohnbaugesellschaft m.b.H. in den Jahren 1976 bis 1979 die Wohnungseigentumsanlage 1120 Wien, Meidlinger Hauptstraße 7-9, errichtet hat. Die Klägerin dringt mit der am 18.Oktober 1985 erhobenen Klage auf Legung einer detaillierten Abrechnung der Grund-, Bau- und Finanzierungskosten, die sämtliche Einnahmen und Ausgaben im einzelnen unter Angabe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Elfriede S*** war Alleineigentümerin der Liegenschaft EZ 456 KG Simmering mit dem Haus Simmeringer Hauptstraße 84/Gottschalkgasse 1, einem abbruchreifen bereits geräumten Altgebäude. Mit schriftlichem Kaufvertrag vom 6./30. August 1973 (Beilage 5) verkaufte Elfriede S*** diese Liegenschaft an die beklagte Partei, wobei der vereinbarte Kaufpreis von S 940.000 nicht bar bezahlt, sondern anläßlich der Rückübertragung von Liegenschaftsanteilen an die Verkäuferin g... mehr lesen...
Norm: WGG 1979 §15WGG 1979 §17WGG 1979 §21
Rechtssatz: Aus der zum Nachteil des Vertragspartners der gemeinnützigen Bauvereinigung vertraglich nicht abdingbaren Pflicht, bei der Berechnung des Preises der Eigentumswohnung nach bestimmten Richtlinien vorzugehen, folgt die gleichfalls vertraglich weder zur Gänze noch zum Teil - auch nicht durch Vereinbarung eines nicht abrechenbaren Fixbetrages oder durch die Vereinbarung, daß die vom amtlich bes... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Im Jahr 1982 hat der Eigentümer Dr. Hans Peter S*** in seinem 1904 erbauten Haus Hadikgasse 174 in 1140 Wien mit mehr als zwei selbständigen Wohnungen durch Dachgeschoßausbau unter anderem mit einem frei finanzierten Aufwand von rund S 1,200.000,-- die Wohnungen 13 und 14 mit je einer Nutzfläche von 70,77 m2 bestehend aus Wohnraum, Galerie, begehbarer Garderobe, Küche, Bad, WC und Vorraum neu geschaffen und beide Wohnungen am 21. April 1982 ab dem 1. Juli 1982... mehr lesen...
Norm: MRG §27 Abs2 litaWGG §14 Abs1WGG §17
Rechtssatz: Neben einem den für die Mietzinsbildung maßgebenden Umständen entsprechenden Mietzins dürfen Baukostenbeiträge nur im Falle des § 27 Abs 2 lit a MRG in Verbindung mit § 14 Abs 1 oder § 17 WGG gefordert werden. Entscheidungstexte 5 Ob 552/88 Entscheidungstext OGH 05.07.1988 5 Ob 552/88 Veröff: WoBl 1988,141 (Würth) = Miet... mehr lesen...
Norm: WGG 1979 §17WGG 1979 §18
Rechtssatz: Die Bestimmungen der §§ 17 Abs 6 Satz 1 und 18 Satz 1 WGG stellen sich als Maßnahme des KSchG gegen Lockpreise dar und sollen kostensteigerungsbedingte Nachzahlungen in einem erträglichen Rahmen halten. Entscheidungstexte 5 Ob 53/87 Entscheidungstext OGH 23.06.1987 5 Ob 53/87 Veröff: SZ 60/115 = MietSlg XXXIX/27 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Gemeinnützige oö. Wohn- und Siedlergenossenschaft registrierte Genossenschaft mbH - WSG (im folgenden nur WSG) errichtete als Wohnungseigentumsorganisator in Kremsmünster, Mitterweg 11, eine Wohnhausanlage, an deren Wohnungen Wohnungseigentum begründet werden sollte. Mit Schreiben vom 20. April 1979 wurde von der WSG für den Kläger auf dessen Antrag die Wohnung Nr. 2 im Hause II gegen Bezahlung eines Grundanteiles von S 69.902,-- und eines Baukostenanteiles ... mehr lesen...
Norm: MRG §27 Abs1 Z1MRG §27 Abs1 Z5WGG §17
Rechtssatz: Eine - auch analoge - Anwendung der § 27 (Abs 1 Z 1 oder 5 in Verbindung mit Abs 2 lit a) MRG und § 17 WGG scheidet dann aus, wenn nicht nur Mietrechte oder genossenschaftliche Nutzungsrechte, sondern Eigentumsanwartschaftsrechte an einer Eigentumswohnung aufgegeben werden und damit dem jeweiligen Vertragspartner nicht bloß der Erwerb von Mietrechten oder genossenschaftlichen Nutzungsrecht... mehr lesen...