Norm
KO §16Rechtssatz
Der Rückforderungsanspruch nach § 17 WGG ist bereits vor Konkurseröffnung begründet und daher als Konkursforderung anzusehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0122690Im RIS seit
29.09.2007Zuletzt aktualisiert am
28.03.2013