RS OGH 1992/4/28 5Ob44/92

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.04.1992
beobachten
merken

Norm

WGG 1979 §17

Rechtssatz

Der Gesetzgeber wollte in § 17 WGG 1979 für alle Eigenmitteln der Mieter oder sonstigen Nutzungsberechtigten zur Finanzierung des Bauvorhabens einer gemeinnützigen Bauvereinigung aufgebrachten Beiträge - unabhängig von ihrer Bezeichnung - einen genau definierten Rückzahlungsanspruch schaffen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0083509

Dokumentnummer

JJR_19920428_OGH0002_0050OB00044_9200000_007
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten