RS OGH 1994/4/27 5Ob523/93, 5Ob17/09z

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.04.1994
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Norm

ABGB §932 I
ABGB §1090 IIe
WGG 1979 §14 Abs1
WGG 1979 §17
WGG 1979 §18

Rechtssatz

Auf das durch einen mit einer gemeinnützigen Baugenossenschaft abgeschlossenen Nutzungsvertrag begründete Rechtsverhältnis sind weitestgehend die Bestimmungen über den Bestandvertrag anzuwenden. Der "Erwerb" einer Genossenschaftswohnung (hier: durch Bezahlung eines Nutzungsentgeltes und eines einmaligen Finanzierungsbeitrages) umfaßt aber nicht Elemente eines Kaufvertrages und führt daher auch nicht zur sinngemäßen Anwendung des § 932 ABGB.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 523/93
    Entscheidungstext OGH 27.04.1994 5 Ob 523/93
  • 5 Ob 17/09z
    Entscheidungstext OGH 24.03.2009 5 Ob 17/09z
    Vgl; Beisatz: Ein genossenschaftlicher Nutzungsvertrag ist entgeltliche Gebrauchsüberlassung durch eine gemeinnützige Genossenschaft an ihre Mitglieder und daher dem Wesen nach ein Bestandvertrag. (T1); Veröff: SZ 2009/33

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0018638

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

31.08.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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