Mit dem hier angefochtenen Spruchpunkt I. des Bescheides vom 20. Jänner 2005 stellte die belangte Behörde fest, dass die beschwerdeführende Partei am 1. Oktober 2004 im Fernsehprogramm ORF 1 gegen das ORF-G verstoßen habe, und zwar einerseits durch die Vermischung von Werbung mit der Ankündigung eines Fußball-Länderspiels gegen die Kennzeichnungsverpflichtung des § 13 Abs. 3 ORF-G (Spruchpunkt I.a) und andererseits durch die Ausstrahlung von konkreten Inhalten der Zeitschrift "N"... mehr lesen...
Index: 16/02 Rundfunk
Norm: ORF-G 2001 §13 Abs3;
Rechtssatz: Der Bundeskommunikationssenat stellte fest, dass der ORF im Fernsehprogramm ORF 1 gegen das ORF-G, und zwar durch die Vermischung von Werbung mit der Ankündigung eines Fußball-Länderspiels gegen die Kennzeichnungsverpflichtung des § 13 Abs. 3 ORF-G verstoßen habe. Der ORF habe eine Ankündigung für das Fußball-Länderspiel Österreich gegen Polen gesendet u... mehr lesen...
Index: 16/02 Rundfunk
Norm: ORF-G 2001 §13 Abs3;ORF-G 2001 §17 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Mit ihrem Hauptargument, gegenständlich sei schon durch die Schwarzblende eine eindeutige Trennung zwischen dem Werbeblock und dem anschließenden Programmteil erfolgt, ist die beschwerdeführende Partei gemäß § 43 Abs. 2 VwGG auf das hg. Erkenntnis vom 12. Dezember 2007, Zl. 2005/04/0243, zu verweisen. Im vorliegenden Fall war aber ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde - soweit hier relevant - festgestellt, die beschwerdeführende Partei habe am 1. Oktober 2004 gegen § 13 Abs. 3 ORF-G verstoßen, weil sie es unterlassen habe, die in ORF 1 ausgestrahlten Werbespots durch eindeutige optische oder akustische Mittel vom nachfolgenden Sponsorhinweis für die Sendung "Die Millionenshow" zu trennen (Spruchteil I.). Gleichzeitig wurde der beschwerdeführenden Partei aufgetragen, diese Entscheidung in ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid stellte die belangte Behörde (soweit hier relevant) fest, die beschwerdeführende Partei habe es am 10. Jänner 2005 im Programm ORF1 unterlassen, die ausgestrahlte Werbung von den anderen Programmteilen eindeutig optisch oder akustisch zu trennen, und zwar : unter Spruchpunkt I. : durch die um ca. 22.00 Uhr erfolgte Ausstrahlung der Sendung "M" unmittelbar nach mehreren Werbespots, unter Spruchpunkt II.: durch die um ca. 22.42 Uhr erfolgte ... mehr lesen...
Index: 16/02 Rundfunk
Norm: ORF-G 2001 §13 Abs3;
Rechtssatz: Nach dem hg. Erkenntnis vom 14. November 2007, Zl. 2005/04/0152, stellen einerseits die Erkennbarkeit der Werbung und andererseits die Trennung der Werbung von anderen Programmteilen zwei kumulativ zu erfüllende Tatbetsandsvoraussetzungen des § 13 Abs. 3 ORF-G dar. Es kommt daher nicht nur auf die Erkennbarkeit der Werbung an, sondern auch auf die eindeu... mehr lesen...
Index: 16/02 Rundfunk
Norm: ORF-G 2001 §13 Abs3;
Rechtssatz: Die vom Gesetz geforderte Trennung durch optische oder akustische Mittel kann nicht durch den besonderen Inhalt und die Aufmachung einer Sendung ersetzt werden (vgl. das hg. Erkenntnis vom 14. November 2007, Zl. 2005/04/0152). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2007:2005040243.X01 Im RIS s... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)16/02 Rundfunk
Norm: B-VG Art140;KOG 2001 §11;ORF-G 2001 §13 Abs3;ORF-G 2001 §36 Abs5;ORF-G 2001 §37 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2005/04/0153 E 26. Juli 2007 RS 5
(Hier: Der ORF wurde gemäß § 37 Abs. 4 ORF-G in näher bezeichneter
Weise zur Veröffentlichung der Entscheidung über die Verletzung
des ORF-G und gemäß § 36 Abs. 5 leg. cit. zur Erbringung eines
Nachweises in Form von Aufz... mehr lesen...
Index: 16/02 Rundfunk
Norm: ORF-G 2001 §13 Abs3;
Rechtssatz: Mit einem Schriftzug (bloß) am Bildrand wird den Vorgaben des § 13 Abs. 3 ORF-G nicht entsprochen (vgl. das hg. Erkenntnis vom 26. Juli 2007, Zl. 2005/04/0153). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2007:2005040243.X02 Im RIS seit 04.02.2008 mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid stellte die belangte Behörde - soweit hier relevant - fest, dass die beschwerdeführende Partei am 7. September 2004 um ca. 18.59 Uhr in ORF 2 im Programm des Landesstudios Vorarlberg durch die Unterlassung der eindeutigen Kennzeichnung der Patronanzsendung "Mein Garten" an ihrem Beginn durch eine Ansage (Namen oder Firmenemblem des Auftraggebers) § 17 Abs. 2 Z. 2 ORF-G verletzt habe (Spruchpunkt IV.). Gleichzeitig stellte die belangte Behörde fest, dass ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid stellte die belangte Behörde unter Spruchpunkt I. fest, die beschwerdeführende Partei habe es am 14. Jänner 2005 durch die Ausstrahlung einer Werbung für die Zeitschrift "ORF-Nachlese" (Jänner-Ausgabe) um ca. 16.53 Uhr im Radioprogramm Ö2 - Radio Kärnten in der Sendung "Servus-Srecno-Ciao" unterlassen, diese Werbung von den anderen Programmteilen eindeutig akustisch zu trennen und sie habe dadurch § 13 Abs. 3 ORF-Gesetz (ORF-G) verletzt. Unter Spruchpunk... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid stellte die belangte Behörde fest, dass die beschwerdeführende Partei am 14. März 2005 um ca. 19.23 Uhr im Programm ORF1 durch die Ausstrahlung von zwei Werbespots für CDs ohne die erforderliche Trennung vom davor ausgestrahlten redaktionellen Programm gegen § 13 Abs. 3 zweiter Satz ORF-G verstoßen habe (Spruchpunkt I.1.). Weiters wurde festgestellt, dass die beschwerdeführende Partei am 14. März 2005 um 19.53 Uhr im Programm ORF1 in der Sendung "ZIB-Wet... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3L E0620205016/02 Rundfunk
Norm: 31989L0552 Fernsehtätigkeit-RL Ausübung Art10 Abs1;EURallg;ORF-G 2001 §13 Abs3;
Rechtssatz: In der Literatur wird die Frage, ob der ORF Werbespots auch auf andere Weise als durch optische oder akustische Mittel, konkret durch die Gestaltung und Aufmachung einer Werbeeinschaltung, von anderen Programmteilen trennen darf, unter Hinweis auf die kumulati... mehr lesen...
Index: 16/02 Rundfunk
Norm: ORF-G 2001 §13 Abs3;
Rechtssatz: Ist die Werbung nicht durch akustische Mittel (hier: optische Mittel scheiden bei einer Hörfunksendung von vornherein aus) vom vorangehenden Programmteil getrennt, erübrigt sich ein Eingehen darauf, ob alleine durch die jeweilige inhaltliche Gestaltung der Werbung das in § 13 Abs. 3 ORF-G 2001 geforderte weitere Tatbestandselement der "Eindeutigkeit" der... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3L E06202050E5XC E0620205016/02 Rundfunk
Norm: 31989L0552 Fernsehtätigkeit-RL Ausübung Art10 idF 31997L0036;31997L0036 Nov-31989L0552;52004XC0428(01) Fernsehwerbung;EURallg;ORF-G 2001 §13 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2005/04/0153 E 26. Juli 2007 RS 4 Stammrechtssatz In der Mitteilung der Kommission (Amtsblatt vom 28. April 2004, Nr. C 102) zu Auslegungsfragen der Richtlini... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)16/02 Rundfunk
Norm: B-VG Art140;KOG 2001 §11;ORF-G 2001 §13 Abs3;ORF-G 2001 §14 Abs2;ORF-G 2001 §36 Abs5;ORF-G 2001 §37 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2006/04/0204 E 23. Mai 2007 RS 4(hier: Verstoß gegen § 13 Abs. 3 zweiter Satz und § 14 Abs. 2 ORF-G 2001) Stammrechtssatz Der Bundeskommunikationssenat hat der beschwerdeführenden Partei die Erbringung des Nachwei... mehr lesen...
Index: E6J001 Verwaltungsrecht allgemein16/02 Rundfunk
Norm: 62006CJ0195 ORF VORAB;ORF-G 2001 §13 Abs1;ORF-G 2001 §13 Abs3;VwRallg;
Rechtssatz: Bei der Beurteilung, ob Fernsehwerbung vorliegt, sind alle Aspekte der Sendung bzw. des entsprechenden Sendungsteiles und nicht bloß die Form der Äußerung zu berücksichtigen, um festzustellen, ob sie die Absicht zum Ausdruck bringen, über das Fernsehen Werbebotschaften an... mehr lesen...
I. Mit Bescheid des Bundeskommunikationssenates vom 22. Juni 2004 wurde dem Beschwerdeführer zur Last gelegt, er habe als gemäß § 9 Abs. 2 VStG verantwortlicher Beauftragter dadurch, dass der österreichische Rundfunk (ORF) 1.a. am 15.2.2004 um 13.36 Uhr in 1136 Wien, Würzburggasse 30, während der Sendung "Übertragung des zweiten Durchgangs des Herrenweltcup-Slaloms in St. Anton" einen Patronanzhinweis für die Marke "I" gesendet habe, 1.b. am 15.2.2004 um 13.36 Uhr in 1136 Wi... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof16/02 Rundfunk
Norm: ORF-G 2001 §13 Abs1;ORF-G 2001 §13 Abs3;ORF-G 2001 §17 Abs2 Z2;ORF-G 2001 §38 Abs1 Z2;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Gegen das Vorliegen eines Hinweises auf den Auftraggeber im Sinne des § 17 Abs. 2 Z 2 ORF-G spricht im Beschwerdefall, dass dieser offensichtlich nicht vom ORF (fallbezogen: nicht vom Moderator bzw. Kommentator der Sportsendung) stammte. Vielmeh... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid stellte die belangte Behörde fest, dass die beschwerdeführende Partei das ORF-Gesetz (ORF-G) in mehrfacher Weise verletzt habe: Am 6. und 7. September 2004 habe die Beschwerdeführerin gegen § 17 Abs. 2 Z. 2 erster Satz ORF-G verstoßen, weil sie während einer Fernsehsendung einen Sponsorhinweis ausgestrahlt habe, dabei aber eine eindeutige Kennzeichnung dieser Sendung als Patronanzsendung an ihrem Anfang und Ende unterlassen habe (Spruchpunkt I.). Am 7. S... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3L E06202050E5XC E0620205016/02 Rundfunk
Norm: 31989L0552 Fernsehtätigkeit-RL Ausübung Art10 idF 31997L0036;31997L0036 Nov-31989L0552;52004XC0428(01) Fernsehwerbung;EURallg;ORF-G 2001 §13 Abs3; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2005/04/0154 E 28. Jänner 2008
Rechtssatz: In der Mitteilung der Kommission (Amtsblatt vom 28. April 2004, Nr. C 102) zu Auslegungsfr... mehr lesen...