Entscheidungen zu § 6 Abs. 1 GebG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-13 von 13

TE Vwgh Erkenntnis 1993/10/7 93/16/0018

In den dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegten Akten befindet sich die Kopie eines Protokolls über die am 15. Mai 1991 abgehaltene Hauptversammlung der S. AG. Daran wird zunächst festgehalten, daß die "im angeschlossenen Teilnehmerverzeichnis, Beilage./A," angeführten Vertreter der beschwerdeführenden GmbH, der einzigen Aktionärin der S. AG, anwesend waren. Unter Punkt 1. der Tagesordnung (Vorlage des Geschäftsberichtes des Vorstandes ...) wird unter anderem wörtlich ausgeführt: "D... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 07.10.1993

RS Vwgh 1993/10/7 93/16/0018

Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §14 TP7 Z4 lita;GebG 1957 §5 Abs2;GebG 1957 §5 Abs3;GebG 1957 §6 Abs1; Beachte Besprechung in AnwBl 1994/4, S 293-295
Rechtssatz: Zur Ermittlung der Anzahl der weiteren Bogen iSd § 6 Abs 1 GebG ist von einer Einheit der einer festen Gebühr (hier: nach § 14 TP 7 Z 4 lit a GebG) unterliegenden Schrift einschließlich der einen B... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 07.10.1993

TE Vwgh Erkenntnis 1991/4/22 90/15/0072

In der mit notariellem Protokoll vom 17. September 1988 beurkundeten Generalversammlung der H-GmbH faßten die Gesellschafter (unter anderem der Beschwerdeführer) einstimmige Beschlüsse über die Änderung der Firma und des Unternehmensgegenstandes sowie die Enthebung des bisherigen und die Bestellung eines neuen Geschäftsführers. Sie beschlossen weiters einstimmig, "den Gesellschaftsvertrag dem der Beilage 1 zu diesem Protokoll entsprechenden Inhalt durchgreifend zu ändern und neu zu fa... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 22.04.1991

RS Vwgh 1991/4/22 90/15/0072

Index: 21/03 GesmbH-Recht32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §14 TP7 Abs4 litb;GebG 1957 §6 Abs1;GmbHG §40;GmbHG §49; Beachte Besprechung AnwBl 1991/10, 716
Rechtssatz: Ausf, daß im vorliegenden Fall eine Beilage als wesentlicher Bestandteil einer gebührenpflichtigen Schrift und deshalb als weiterer Bogen iSd § 6 Abs 1 GebG zu werten ist: Der Inhalt einer Beilage zu e... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.04.1991

RS Vwgh 1987/9/3 86/16/0225

Index: 27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GJGebG 1962 §6 Abs1 Z2;
Rechtssatz: § 6 Abs 1 Z 2 GJGebG gilt für alle Tagsatzungen nach der EO, sofern überhaupt ein Protokoll aufgenommen wird. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1986160225.X02 Im RIS seit 03.09.1987 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 03.09.1987

RS Vwgh 1987/9/3 86/16/0084

Index: 27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GJGebG 1962 §6 Abs1 Z2;
Rechtssatz: In gebührenrechtlicher Hinsicht ist der Gegner der gefährdeten Partei dem Verpflichteten im Exekutionsverfahren gleichzusetzen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1986160084.X04 Im RIS seit 03.09.1987 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 03.09.1987

RS Vwgh 1987/5/7 86/16/0031

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)22/02 Zivilprozessordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: ABGB §1380;GJGebG 1962 §6 Abs1 Z6;ZPO §204 Abs1;
Rechtssatz: Der gerichtliche Vergleich ist einerseits ein zivilrechtliches Rechtsgeschäft iSd § 1380 ABGB, also ein Neuerungsvertrag, durch welchen strittige oder zweifelhafte Rechte bestimmt werden, andererseits ist er eine Prozeßha... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 07.05.1987

RS Vwgh 1987/5/7 86/16/0031

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)22/02 Zivilprozessordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: ABGB §1380;GJGebG 1962 §2 Z4;GJGebG 1962 §6 Abs1 Z6;GJGebG 1962 §6 Abs4;ZPO §204 Abs1;
Rechtssatz: Bei Auslegung des Begriffes "vertragschließende Partei" gemäß § 6 Abs 1 Z 6 GJGebG ist davon auszugehen, daß das bezeichnete verbum legale ganz allgemein jene Person bezeichnet, die a... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 07.05.1987

RS Vwgh 1987/5/7 86/16/0031

Index: 27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GJGebG 1962 §6 Abs1 Z6;GJGebG 1962 §6 Abs4;
Rechtssatz: "Vertragschließende Partei" iSd § 6 Abs 1 Z 6 GJGebG und damit als zur ungeteilten Hand zahlungspflichtig zu qualifizieren ist jede am Abschluß des Vergleiches beteiligte Person. Die Vergleichsgebühr von den Leistungen aller am Vergleich beteiligten Personen trifft gemäß § 6 Abs 4 GJGebG sämtliche ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 07.05.1987

RS Vwgh 1987/5/7 86/16/0031

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)22/02 Zivilprozessordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: ABGB §1380;GJGebG 1962 §6 Abs1 Z6;ZPO §204 Abs1;
Rechtssatz: Der gerichtliche Vergleich ist ein vor Gericht geschlossener prozeßrechtlicher Vertrag, durch den die Parteien den Rechtsstreit gütlich beenden oder einzelne Streitpunkte bereinigen. Nach der Lehre von der Doppelnatur ode... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 07.05.1987

RS Vwgh 1987/5/7 86/16/0031

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: ABGB §6;ABGB §7;GJGebG 1962 §6 Abs1 Z6;VwRallg;
Rechtssatz: Eine Legaldefinition des Begriffes "vertragsschließende Parteien" findet sich im GJGebG nicht. Seine Sinnermittlung ist daher Angelegenheit der juristischen Interpretation. Maßgebend für die Auslegung einer Gesetzesv... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 07.05.1987

RS Vwgh 1987/5/7 86/16/0031

Index: 27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GJGebG 1962 §6 Abs1 Z6;
Rechtssatz: Für die Beantwortung der Frage, ob und in welcher Höhe eine gerichtliche Vergleichsgebühr zu entrichten ist, kommt es rechtens nur darauf an, ob ein gerichtlicher Vergleich geschlossen wurde und welche Verpflichtungen die am Vergleich beteiligten Personen eingegangen sind, nicht aber darauf, ob die im Verlgeich überno... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 07.05.1987

RS Vwgh 1986/12/11 86/16/0020

Index: 27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GJGebG 1962 §28;GJGebG 1962 §6 Abs1;
Rechtssatz: § 28 GJGebG stellt gegenüber § 6 Abs 1 GJGebG eine besondere Bestimmung dar (Hinweis E 17.6.1982, 82/15/0021). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1986:1986160020.X02 Im RIS seit 11.12.1986 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.12.1986

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