RS Vwgh 1987/9/3 86/16/0225

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.09.1987
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Index

27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren

Norm

GJGebG 1962 §6 Abs1 Z2;

Rechtssatz

§ 6 Abs 1 Z 2 GJGebG gilt für alle Tagsatzungen nach der EO, sofern überhaupt ein Protokoll aufgenommen wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986160225.X02

Im RIS seit

03.09.1987
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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