RS Vwgh 1987/9/3 86/16/0084

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.09.1987
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27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren

Norm

GJGebG 1962 §6 Abs1 Z2;

Rechtssatz

In gebührenrechtlicher Hinsicht ist der Gegner der gefährdeten Partei dem Verpflichteten im Exekutionsverfahren gleichzusetzen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986160084.X04

Im RIS seit

03.09.1987
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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