Die Beschwerdeführerin übernahm gemäß § 1405 ABGB mit Erklärung vom 21. Jänner 1991 die Schulden der I. Ges.m.b.H., die jene gegenüber der einer Kreditunternehmung (im Folgenden: Bank) zu erfüllen hatte; die Verpflichtungen der I. Ges.m.b.H beruhten auf einer a) Schuld- und Pfandbestellungsurkunde vom 24. November 1989 über S 2,900.000, b) Schuld- und Pfandbestellungsurkunde vom 12. Juli 1970 über S 2,700.000,-- und c) Schuldübernahme vom 24. Juli 1990 über S 2,900.000,-- ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: ABGB §1405;GebG 1957 §20 Z5;GebG 1957 §33 TP18 Abs1;
Rechtssatz: Die bloße Schuldübernahme kann gebührenrechtlich nicht als Kreditvertrag angesehen werden, weshalb auch ein Sicherungsgeschäft zu einer derartigen bloßen Schuldübernahme, für die selbst keine Gebühr zu entrichten ist, nicht die Gebührenfrei... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: ABGB §1405;GebG 1957 §19 Abs2;GebG 1957 §20 Z5;GebG 1957 §33 TP18 Abs1; Beachte Besprechung in AnwBl 1998/2, S 126-127;
Rechtssatz: Die in § 33 TP 18 Abs 1 GebG genannte Hypothekarverschreibung kann unter den Voraussetzungen von § 19 Abs 2 bzw § 20 Z 5 GebG gebührenfrei beurkundet werden ... mehr lesen...
Mit Zahlungsauftrag vom 21. Jänner 1993, schrieb der Kostenbeamte des Landesgerichtes für ZRS Wien der Beschwerdeführerin betreffend ein streitiges Verfahren insgesamt einen Betrag von S 59.620,-- vor. Dagegen erhob die Beschwerdeführerin fristgerecht einen Berichtigungsantrag, den sie wie folgt begründete: "Eine Ersatzpflicht meinerseits im Sinne des § 20 GJGebGes 1962 in der Höhe des Gebührenbetrages von S 12.267,-- steht noch nicht abschließend fest, da nach wie vor trotz... mehr lesen...
Index: 27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GJGebG 1962 §2 Z3 litc;GJGebG 1962 §20;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994160080.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Die beschwerdeführende Bank stellte am 12. Oktober 1982 ihrem Kreditnehmer Dr. T. in Erledigung eines Krediterhöhungsantrages ein schriftliches, mit 30 Tagen befristetes Anbot, dessen für den Beschwerdefall wesentlicher Text wie folgt lautet: "In Erledigung Ihres Antrages stellen wir Ihnen folgendes Anbot, befristet mit 30 Tagen. Wir sind bereit, den Ihnen gewährten Kredit von ursprünglich S 200.000,--, derzeit ungeachtet der Zinsen mit einem Betrag von S 11.239,-- aushaftend, auf den... mehr lesen...
Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §20 Z5 idF 1981/048;
Rechtssatz: Geringe Zeitdifferenzen, die sich im Zuge der Vertragsgestaltung ergeben, führen insbesondere dann nicht zu einem Verlust der Befreiung nach § 20 Z 5 GebG, wenn zum Zeitpunkt der Beurkundung des Sicherungsgeschäftes der Kreditvertrag schon weitestgehend konkretisiert ist (Hinweis E 26.6. 1989, 88/15/0166). ... mehr lesen...
Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §20 Z5 idF 1981/048;
Rechtssatz: Die Zuerkennung der Gebührenfreiheit nach § 20 Z 5 GebG in der Fassung der Novelle BGBl 1981/48 kommt nur in jenen Fällen in Frage, in welchen die errichteten Urkunden sowohl über den Darlehensvertrag oder Kreditvertrag als auch über das zu diesem abgeschlossene Sicherungsgeschäft eindeutig den Rechtsbezug zu... mehr lesen...
Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §20 Z5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/15/0129 E 27. September 1984 VwSlg 5923 F/1984 RS 1 Stammrechtssatz Die Gebührenfreiheit für Sicherungsgeschäfte nach § 20 Z 5 GebG setzt zwar eine Beurkundung des Kreditvertrages voraus, die dem Abschluß des Sicherungsgeschäftes zeitlich vorangeht oder zumindest gleichzeitig erfolgt (Hinweis E 8.9... mehr lesen...
Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §20 Z5 idF 1981/048;
Rechtssatz: Die Gebührenbefreiung nach § 20 Z 5 GebG ist bei solchen Sicherungsgeschäften nicht gegeben, die sich auch auf künftig abzuschließende Kreditverträge beziehen (Hinweis Frotz-Hügel-Popp, Kommentar zum GebG, § 20 B II 3, Seite 11). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT... mehr lesen...
Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §17 Abs1;GebG 1957 §17 Abs2;GebG 1957 §20 Z5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/15/0123 E 8. September 1983 VwSlg 5800 F/1983; RS 2 Stammrechtssatz Wenn der über eine Hypothekarverschreibung errichteten Urkunde weder zu entnehmen ist, daß ein Sachverhalt iSd § 20 Z 5 GebG vorliegt, noch Umstände beurkundet sind, aus denen sich das Nichtvor... mehr lesen...
Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §20 Z5 idF 1988/407;
Rechtssatz: Nach stRsp des VwGH führen geringe Zeitdifferenzen, die sich im Zuge der Vertragsgestaltung ergeben, insbesondere dann nicht zu einem Verlust der Befreiung nach § 20 Z 5 GebG, wenn zum Zeitpunkt der Beurkundung des Sicherungsgeschäftes der Kreditvertrag schon weitestgehend konkretisiert ist. Die in den vorlie... mehr lesen...
Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §20 Z5 idF 1981/048; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/15/0239 E 1. Dezember 1986 RS 1 Stammrechtssatz Der VwGH vertritt auch zur Fassung des § 20 Z 5 GebG durch die Novelle BGBl 1981/048 weiterhin die Rechtsansicht, daß geringe Zeitdifferenzen, die sich im Zuge der Vertragsgestaltung ergeben, insbesondere dann nicht zu einem Verlust der B... mehr lesen...
Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §20 Z5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/15/0139 E 11. Jänner 1988 RS 1
(hier: 3 Tage) Stammrechtssatz Der VwGH hat in stRsp zu § 20 Z 5 GebG idF vor und nach der Nov BGBl 1981/48 dargetan, daß geringe Zeitdifferenzen, die sich im Zuge der Vetragsgestaltung ergeben, insbesondere dann nicht zu einem Verlust der Befreiung führen dürfen, wen... mehr lesen...
Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §20 Z5;
Rechtssatz: Der VwGH hat in stRsp zu § 20 Z 5 GebG idF vor und nach der Nov BGBl 1981/48 dargetan, daß geringe Zeitdifferenzen, die sich im Zuge der Vetragsgestaltung ergeben, insbesondere dann nicht zu einem Verlust der Befreiung führen dürfen, wenn zum Zeitpunkt der Beurkundung des Sicherungsgeschäftes der Kreditvertrag schon weite... mehr lesen...
Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §20 Z5; Beachte Besprechung in:
AnwBl 1988/6, S 347;
Rechtssatz: Für den Bereich des Gebührenrechtes und insbesondere für die Frage der Gebührenfreiheit des § 20 Z 5 GebG kommt es nur darauf an, welcher Art der Vertrag ist und nicht, welche Rechtswirkungen er entfaltet. European Case Law Identifier (EC... mehr lesen...
Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §15 Abs1;GebG 1957 §17 Abs1;GebG 1957 §20 Z5; Beachte Besprechung in:
AnwBl 1988/6, S 347;
Rechtssatz: Aus dem Zusammenhalt der §§ 15 Abs 1, 17 Abs 1 und 20 Z 5 GebG ergibt sich, daß nur ein an sich gebührenpflichtiges Sicherungsgeschäft, das zu einem gebührenpflichtigen Darlehensvertrag oder Kreditvertrag abgeschlossen worde... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: ABGB §1405;GebG 1957 §20 Z5; Beachte Besprechung in:
AnwBl 1988/6, S 347;
Rechtssatz: Eine bloße Schuldübernahme iSd §§ 1405 ABGB unterliegt im Gegensatz zu einer Vertragsübernahme, die gebührenrechtlich mit der Neugründung der neu übernommenen Kreditschuldverhältnisse gleichgesetzt werde... mehr lesen...
Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §20 Z5 idF 1981/048; Beachte Besprechung in:
AnwBl 1987/4, S 186;
Rechtssatz: Der VwGH vertritt auch zur Fassung des § 20 Z 5 GebG durch die Novelle BGBl 1981/048 weiterhin die Rechtsansicht, daß geringe Zeitdifferenzen, die sich im Zuge der Vertragsgestaltung ergeben, insbesondere dann nicht zu einem Verlust der Befreiung fü... mehr lesen...
Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §17 Abs2;GebG 1957 §20 Z5;GebG 1957 §33 TP18;
Rechtssatz: Als Voraussetzung für die Gewährung der Gebührenfreiheit einer Pfandausdehnungsurkunde genügt es, wenn das ursprünglich begründete Pfandrecht und die ihr zugrundeliegende Pfandbestellungsurkunde alle Voraussetzungen für die Gebührenfreiheit gem § 20 Z 5 GebG aufgewiesen haben. ... mehr lesen...
Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §17 Abs2;GebG 1957 §20 Z5;GebG 1957 §33 TP18; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/15/0123 E 8. September 1983 VwSlg 5800 F/1983; RS 2 Stammrechtssatz Wenn der über eine Hypothekarverschreibung errichteten Urkunde weder zu entnehmen ist, daß ein Sachverhalt iSd § 20 Z 5 GebG vorliegt, noch Umstände beurkundet sind, aus denen sich das Nichtvor... mehr lesen...
Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §17 Abs2;GebG 1957 §20 Z5;GebG 1957 §33 TP18;
Rechtssatz: Wenn aus einer Pfandbestellungsurkunde (Pfandausdehnungsurkunde) weder hervorgeht, daß alle für die in Rede stehende Befreiung von der Gebührenpflicht maßgebenden Tatsachen vorliegen, noch Umstände beurkundet sind, die die Befreiung ausschließen würden, ist eine "Undeutlichkeit des Ur... mehr lesen...
Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §17 Abs2;GebG 1957 §20 Z5;GebG 1957 §33 TP18; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/15/0030 E 8. September 1983 RS 2 Stammrechtssatz Ein Pfandrecht kann auch für bedingte und künftige Forderungen bestellt werden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1986:1985150375.X04 ... mehr lesen...
Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §20 Z5; Beachte yk27595; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH Erkenntnis 1983/09/08 82/15/0030 2 Stammrechtssatz Ein Pfandrecht kann auch für bedingte und künftige Forderungen bestellt werden. * E 8.9.1983, 82/15/0030 #1 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1986:1... mehr lesen...