RS Vwgh 1986/9/15 86/15/0375

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.09.1986
beobachten
merken

Index

32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken

Norm

GebG 1957 §20 Z5;

Beachte

yk27595;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH Erkenntnis 1983/09/08 82/15/0030 2

Stammrechtssatz

Ein Pfandrecht kann auch für bedingte und künftige Forderungen bestellt werden.

*

E 8.9.1983, 82/15/0030 #1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986150375.X01

Im RIS seit

15.09.1986
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten