RS Vwgh 1986/9/15 85/15/0375

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Veröffentlicht am 15.09.1986
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Norm

GebG 1957 §17 Abs2;
GebG 1957 §20 Z5;
GebG 1957 §33 TP18;

Rechtssatz

Als Voraussetzung für die Gewährung der Gebührenfreiheit einer Pfandausdehnungsurkunde genügt es, wenn das ursprünglich begründete Pfandrecht und die ihr zugrundeliegende Pfandbestellungsurkunde alle Voraussetzungen für die Gebührenfreiheit gem § 20 Z 5 GebG aufgewiesen haben.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1985150375.X03

Im RIS seit

15.09.1986

Zuletzt aktualisiert am

29.07.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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