Die Beschwerdeführerin ist eine Gebührenschuldnerin, der die Selbstberechnung gemäß § 3 Abs. 4 GebG bewilligt wurde. Am 16. März 1995 ordnete das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Salzburg (im Folgenden kurz: Finanzamt) eine Buch- und Betriebsprüfung gemäß § 147 Abs. 1 BAO betreffend Gebühren für die Zeit ab 1992 an. Im Prüfungsbericht vom 8. Juni 1995 wurde u.a. festgestellt, dass die Beschwerdeführerin bis April 1993 Kundenanträge schriftlich angenommen, danach ... mehr lesen...
Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §18 Abs1;
Rechtssatz: Die Beisetzung einer nur den Namen und gar nicht die Unterschrift wiedergebenden Stampiglie ist der eigenhändigen Unterschrift gleichzuhalten, weil § 18 Abs 1 GebG die Art der mechanischen Herstellung der Unterschrift nicht näher festlegt (Hinweis Fellner aaO 2 B Abs 4 zu § 18 GebG). Insb ist auch ein durch Druck herges... mehr lesen...
Datiert mit 10. April 1987 wurde eine als "Dissolutionsvertrag" bezeichnete Urkunde errichtet, die einerseits Dr. R sen. und G und andererseits den Beschwerdeführer sowie Mag. Z als Vertragsparteien benennt. Diese Urkunde wurde - was zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens unstrittig ist - wie folgt unterfertigt: "Dr. R sen. und G beide vertreten durch Dr. H" bzw. "Dr. R jun. Mag. Z beide vertreten durch Dr. N", wobei die genannten Vertreter (zwei Rechtsanwälte) ... mehr lesen...
Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §15 Abs1;GebG 1957 §16 Abs1;GebG 1957 §17 Abs1;GebG 1957 §18 Abs1;
Rechtssatz: Nach stRsp des VwGH ist für die Gebührenpflicht ua maßgeblich, ob das beurkundete Geschäft rechtsgültig zustande gekommen ist (Hinweis E 17.2.1992, 91/15/0087, 0088; E 14.10.1991, 90/15/0101; E 10.6.1991, 90/15/0019). European Case Law Iden... mehr lesen...
Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §18 Abs1;
Rechtssatz: § 18 Abs 1 GebG regelt nur die Frage der Form der gebührenrechtlich maßgeblichen Unterfertigung (Hinweis E 18.6.1979, 2755/77, VwSlg 5389 F/1979). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994160101.X03 Im RIS seit 20.11.2000 Z... mehr lesen...
Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §18 Abs1;
Rechtssatz: Was gemäß § 18 Abs 1 letzter Fall GebG für den Aussteller gilt, hat naturgemäß auch für den Fall zu gelten, daß Stellvertreter dazwischengeschaltet sind. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994160101.X02 Im RIS seit 20.11.2000 ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: ABGB §1002;ABGB §1009;ABGB §1016;GebG 1957 §18 Abs1;
Rechtssatz: Voraussetzung einer wirksamen direkten Stellvertretung ist die Offenlegung des Vertretungsverhältnisses, die Geschäftsfähigkeit der handelnden Vertreter und das Vorliegen von Vertretungsmacht. European Case Law Ident... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin vermietet Stellplätze an Campinggäste. Unbestritten ist, daß sie mit Dauercampern jeweils schriftliche Vereinbarungen durch Ausfüllen und Unterfertigen von Formularen schloß; diese Formblätter wurden mit Durchschlägen hergestellt, wobei das Original dem Kunden übergeben, der erste Durchschlag zur Buchhaltung der Beschwerdeführerin genommen und der zweite Durchschlag der Gemeinde vorgelegt und in der Folge gesammelt im Betrieb der Beschwerdeführerin verwahrt wur... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: ABGB §886;GebG 1957 §18 Abs1; Beachte Besprechung in:AnwBl 1994/8 S 621-624;
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 886 dritter Satz ABGB unterscheidet sich von der des § 18 Abs 1 GebG wesentlich: § 886 dritter Satz ABGB sieht vor, daß - bei gesetzlicher oder gewillkürter Schriftform - eine Nac... mehr lesen...
Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §18 Abs1; Beachte Besprechung in:AnwBl 1994/8 S 621-624;
Rechtssatz: § 18 Abs 1 GebG geht davon aus, daß die Unterschrift ANDERS als eigenhändig gesetzt wird, weshalb nicht auf die EINZIGE Unterschrift abgestellt werden kann. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1992160091... mehr lesen...
Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §14 TP1;GebG 1957 §18 Abs1;GebG 1957 §25 Abs12; Beachte Besprechung in:AnwBl 1994/8 S 621-624;
Rechtssatz: Abschriften gemäß § 14 TP 1 GebG stimmen zwar mit der Urschrift überein und unterscheiden sich daher nicht von Gleichschriften; zum Unterschied von diesen und von neuerlichen Beurkundungen des Rechtsgeschäftes sind sie j... mehr lesen...
Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §18 Abs1;GebG 1957 §25 Abs2; Beachte Besprechung in:AnwBl 1994/8 S 621-624;
Rechtssatz: Eine Gleichschrift ist eine Ausfertigung der Vertragsurkunde (Urschrift), die dieser Urschrift im Inhalt völlig gleicht und von den Vertragsteilen ebenfalls eigenhändig unterfertigt worden ist (Hinweis: Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern... mehr lesen...
Index: 27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GJGebG 1962 §18 Abs1;GJGebG 1962 §18 Abs2 Z6;
Rechtssatz: Nach der Ausnahmebestimmung des § 18 Abs 2 Z 6 GJGebG ist ein Abgehen von der ursprünglichen Gebührenbemessungsgrundlage im Rechtsmittelverfahren an zwei Voraussetzungen geknüpft. Die erste besteht darin, daß das Rechtsmittelverfahren nur einen Teil des ursprünglichen Streitgegenstandes betrifft.... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung27/01 Rechtsanwälte27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GJGebG 1962 §18 Abs1;GJGebG 1962 §18 Abs2;RAT §7;ZivVerfNov 1983 Art10 Z5 lita;
Rechtssatz: Ist eine Festsetzung des Streitwertes nach § 7 RAT nicht erfolgt, dann ist die in der Klagebeantwortung erfolgte Bemängelung des Streitwertes für die Gebührenbemessung ohne wesentliche Bedeutung. ... mehr lesen...
Die belangte Behörde hat mit den angefochtenen im Instanzenzug ergangenen Bescheiden den Berufungen der Beschwerdeführer gegen die Bescheide des Finanzamtes, für Gebühren und Verkehrsteuern in Graz vom 27. Juli 1964, BAP 27.230/64/18 a, und vom 27. Juli 1964, BAP 27.231/64/18 b, teilweise Folge gegeben, beide Rechtsmittel aber in der Frage, ob über ein mündlich abgeschlossenes Rechtsgeschäft (Darlehensvertrag) eine gebührenpflichtige Urkunde (Gedenkprotokoll) errichtet wurde, abgewies... mehr lesen...