RS Vwgh 1994/10/6 94/16/0101

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Veröffentlicht am 06.10.1994
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken

Norm

ABGB §1002;
ABGB §1009;
ABGB §1016;
GebG 1957 §18 Abs1;

Rechtssatz

Voraussetzung einer wirksamen direkten Stellvertretung ist die Offenlegung des Vertretungsverhältnisses, die Geschäftsfähigkeit der handelnden Vertreter und das Vorliegen von Vertretungsmacht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994160101.X05

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

18.12.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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