RS Vwgh 1987/9/3 86/16/0084

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Veröffentlicht am 03.09.1987
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Index

22/02 Zivilprozessordnung
27/01 Rechtsanwälte
27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren

Norm

GJGebG 1962 §18 Abs1;
GJGebG 1962 §18 Abs2;
RAT §7;
ZivVerfNov 1983 Art10 Z5 lita;

Rechtssatz

Ist eine Festsetzung des Streitwertes nach § 7 RAT nicht erfolgt, dann ist die in der Klagebeantwortung erfolgte Bemängelung des Streitwertes für die Gebührenbemessung ohne wesentliche Bedeutung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986160084.X02

Im RIS seit

03.09.1987
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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