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22/02 ZivilprozessordnungNorm
GJGebG 1962 §18 Abs1;Rechtssatz
Ist eine Festsetzung des Streitwertes nach § 7 RAT nicht erfolgt, dann ist die in der Klagebeantwortung erfolgte Bemängelung des Streitwertes für die Gebührenbemessung ohne wesentliche Bedeutung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986160084.X02Im RIS seit
03.09.1987