1. Die Antragsteller sind grundbücherliche Eigentümer mehrerer Grundstücke in der Marktgemeinde Neumarkt an der Ybbs in Niederösterreich, die ganz oder teilweise als "Verkehrsfläche" iSd §18 NÖ Raumordnungsgesetz 1976, LGBl 8000-27, gewidmet sind. Mit Verordnung vom 27. September 2012 änderte der Gemeinderat das örtliche Raumordnungsprogramm der Marktgemeinde Neumarkt an der Ybbs ab, wobei sich in dem Antrag kein Hinweis darauf findet, dass die oben erwähnten Grundstücke von den ... mehr lesen...
Index: L8000 Raumordnung
Norm: B-VG Art139 Abs1 Z3Nö BauO 1996 §11
Leitsatz: Zurückweisung eines Individualantrags auf Aufhebung der Änderung des örtlichen Raumordnungsprogramms der Marktgemeinde Neumarkt an der Ybbs infolge Zumutbarkeit des Verwaltungsrechtsweges im Verfahren zur Bauplatzerklärung
Rechtssatz: Dem Antragsteller steht im Verfahren zur Bauplatzerklärung gemäß §11 Nö BauO 1996, LGBl 8200-23, ... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Mit dem auf Art139 B-VG gestützten Antrag begehrt der Antragsteller die kostenpflichtige Aufhebung der "Verordnung der Marktgemeinde Leopoldsdorf im Marchfelde vom 20.02.2006 über die Änderung des Flächenwidmungsplanes, in Kraft getreten am 22.11.2006, insoweit Teile des in meinem Eigentum stehenden Grundstückes Nr. 599 inneliegend der EZ 18 der Katastralgemeinde Leopoldsdorf im Marchfelde in 'Vorbehaltsfläche Friedhof' umgewidmet wurden, als geset... mehr lesen...
Index: L8 Boden- und VerkehrsrechtL8000 Raumordnung
Norm: B-VG Art139 Abs1 / IndividualantragNö BauO 1996 §11
Leitsatz: Zurückweisung des Individualantrags auf Aufhebung einerFlächenwidmungsplanänderung hinsichtlich der Umwidmung eines imEigentum des Antragstellers stehenden Grundstückes in"Vorbehaltsfläche Friedhof" mangels Legitimation; Zumutbarkeit desVerwaltungsrechtsweges seit Einführung der Bauplatzerklärung inNiederösterreich ... mehr lesen...
Begründung: I. Mit auf Art139 B-VG gestützten Anträgen begehrt die Antragstellerin, "die Verordnungen der Marktgemeinde Wiener Neudorf vom 22.5.2003 'Örtliches Raumordnungsprogramm - Änderung Nr. 2003-1, Zl. 610-1/2003, und Bebauungsplan für den Teilbereich 'südlich der AS Mödling', Zl. 610-1/2003 jeweils zur Gänze, in eventu: letztere zur Gänze mit Ausnahme der Festsetzung der Bauklasse V, geschlossener Bauweise und einer Bebauungsdichte von 70 % für einen Teil der... mehr lesen...
Index: L8 Boden- und VerkehrsrechtL8000 Raumordnung
Norm: B-VG Art139 Abs1 / IndividualantragNö BauO 1996 §11VfGG §57 Abs1
Leitsatz: Zurückweisung der Individualanträge auf Aufhebung der Änderung eines
örtlichen Raumordnungsprogrammes in Folge Zumutbarkeit des
Verwaltungsrechtsweges seit Einführung des Instituts der
Bauplatzerklärung im niederösterreichischen Baurecht sowie auf
Aufhebung eines Bebauungsplanes mangels Darlegung der aktue... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Die Antragsteller beantragen die kostenpflichtige Aufhebung der "Verordnung des Gemeinderates der Marktgemeinde Schwarzenbach vom 23.04.1992 kundgemacht am 01.02.1993, in Kraft getreten am 16.02.1993, und zwar hinsichtlich seines §4, soweit damit die Widmung bzw. Nutzung der Grundstücke Nr. 46 Baufläche mit 535 m² und Nr. 855 LN mit 1722 m², beide inneliegend in EZ. 66 GB 23432 Schwarzenbach, wie in den von Architekt Dipl.-Ing. [...], im September ... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Der Antragsteller begehrt mit seinem auf Art139 Abs1 B-VG gestützten Antrag: "Der Verfassungsgerichtshof wolle a) die Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Rohrbach an der Gölsen über die Erlassung eines örtlichen Raumordnungsprogrammes, das die Erlassung eines neuen Flächenwidmungsplanes umfaßt, beschlossen in den Sitzungen des Gemeinderates am 22. Juli und 19. Dezember 1996, genehmigt mit Bescheid der NÖ Landesregierung vom 7. April 1997... mehr lesen...
Index: L8 Boden- und VerkehrsrechtL8000 Raumordnung
Norm: B-VG Art139 Abs1 / IndividualantragStGG Art5Nö BauO 1996 §69Nö BauO 1996 §11, §12Nö ROG 1976 §18Örtliches Raumordnungsprogramm der Gemeinde Rohrbach an der Gölsen vom 22.07. und 19.12.96
Leitsatz: Zurückweisung eines Individualantrags auf Aufhebung von
Verkehrsflächenwidmungen von Grundstücken des Antragstellers mangels
Vorliegens eines unmittelbaren Eingriffs in das Eigentumsrec... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Der Antragsteller beantragt die kostenpflichtige Aufhebung des Flächenwidmungsplanes der Marktgemeinde Enzesfeld-Lindabrunn (Beschluss des Gemeinderats vom 12. Februar 1996) hinsichtlich der Widmung Bauland-Betriebsgebiet des Grundstückes Nr. 546/32, KG Enzesfeld, als gesetzwidrig. 2. Zur Antragslegitimation wird vorgebracht, dass der Antragsteller Alleineigentümer des Grundstückes Nr. 546/32, KG Enzesfeld, sei und durch die Widmung Bauland-Betriebsgeb... mehr lesen...
Index: L8 Boden- und VerkehrsrechtL8000 Raumordnung
Norm: B-VG Art139 Abs1 / IndividualantragNö BauO 1996 §11
Leitsatz: Zurückweisung des Individualantrags auf Aufhebung des
Flächenwidmungsplanes Enzesfeld-Lindabrunn (NÖ) hinsichtlich der
Widmung eines im Eigentum des Antragstellers stehenden Grundstücks
als Bauland-Betriebsgebiet infolge Zumutbarkeit der Bekämpfung eines
den Antrag auf Bauplatzerklärung abweisenden Bescheides ... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Der Antragsteller begehrt mit seinem auf Art139 B-VG gestützten Antrag, "das örtliche Raumordnungsprogramm 1995 der Marktgemeinde Pyhra vom 30. Mai 1995, genehmigt mit Bescheid der Niederösterreichischen Landesregierung vom 29. November 1995, R/1-R-476/024, kundgemacht durch Anschlag an der Amtstafel der Marktgemeinde Pyrha in der Zeit vom 27. Dezember 1995 bis 10. Jänner 1996, hinsichtlich des als Grünland-Landwirtschaft ausgewiesenen Grundstücks Nummer 355, E... mehr lesen...
Index: L8 Boden- und VerkehrsrechtL8000 Raumordnung
Norm: B-VG Art139 Abs1 / IndividualantragNö BauO 1996 §11
Leitsatz: Zurückweisung eines Individualantrags auf Aufhebung einer Rückwidmung
von Bauland in Grünland in einem örtlichen Raumordnungsprogramm
aufgrund Zumutbarkeit des Verwaltungsrechtsweges seit Einführung des
Instituts der Bauplatzerklärung auch im niederösterreichischen
Baurecht
Rechtssatz: ... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Mit ihrem auf Art139 B-VG gestützten Antrag begehrt die antragstellende Gesellschaft: "die Verordnung des Gemeinderats der Marktgemeinde Wiener Neudorf vom 6.6.2000, Zl 610-3/2000, kundgemacht durch Anschlag an der Amtstafel der Marktgemeinde Wiener Neudorf während einer Dauer von 2 Wochen ab 6.6.2000, in Kraft getreten am 21.6.2000, mit der für Teilbereiche des Gemeindegebietes, die in angeschlossenen Plänen umrandet dargestellt sind, eine Bausperre g... mehr lesen...
Index: L8 Boden- und VerkehrsrechtL8000 Raumordnung
Norm: B-VG Art139 Abs1 / IndividualantragBausperreV der Marktgemeinde Wr Neudorf vom 06.06.00Nö BauO 1996 §11Nö ROG 1976 §22 Abs2Nö ROG 1976 §23 Abs2
Leitsatz: Zurückweisung eines Individualantrages auf teilweise Aufhebung einer
Bausperreverordnung mangels Legitimation infolge Zumutbarkeit des
Verwaltungsrechtsweges im Verfahren zur Bauplatzerklärung Rechtssat... mehr lesen...
Begründung: I.1.1. Die Einschreiter begehren einerseits die Aufhebung des Bescheides des Gemeinderates der Gemeinde Grafenbach-St. Valentin vom 16. Juni 1997, mit dem der Berufung gegen die Abweisung ihres Antrages, ein ihnen gehörendes Grundstück zum Bauplatz zu erklären, keine Folge gegeben wurde. 1.2. Die Einschreiter bringen vor, je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft Punktparzelle .211, inneliegend der EZ 376, KG St. Valentin, Landschach, zu sein. Mit dem von der Niederöst... mehr lesen...
Begründung: I.Mit dem auf Art139 B-VG gestützten Antrag begehrt die antragstellende Gesellschaft die Aufhebung des Punktes 10 der Verordnung der Gemeinde Gedersdorf vom 9. Jänner 1997, mit welchem die Widmung unter anderem der im Eigentum der antragstellenden Gesellschaft stehenden Parzelle 211/4 KG Stratzdorf auf "Grünland-Landwirtschaft" geändert worden sei. Dem Antrag der antragstellenden Gesellschaft, das auf dieser Parzelle befindliche - rechtskräftig bau- und benützungsbewilli... mehr lesen...
Index: L8 Boden- und VerkehrsrechtL8000 Raumordnung
Norm: B-VG Art139 Abs1 / IndividualantragNö BauO §12Nö BauO 1996 §11
Leitsatz: Zurückweisung eines Individualantrags auf Aufhebung einer
Widmungsänderung aufgrund Zumutbarkeit des Verwaltungsrechtsweges
seit Einführung des Instituts der Bauplatzerklärung auch im
niederösterreichischen Baurecht
Rechtssatz: Zurückweisung des Antrags auf Aufhebung des Punk... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art139 Abs1 / IndividualantragB-VG Art144 Abs1 / InstanzenzugserschöpfungNö BauO 1996 §11
Leitsatz: Zurückweisung der Beschwerde gegen einen den Antrag auf
Bauplatzerklärung abweisenden Bescheid des Gemeinderates mangels
Instanzenzugserschöpfung (Zulässigkeit einer Vorstellung gemäß §61
Nö GdO 1973); Zurückweisung des Individualantrags auf... mehr lesen...