Entscheidungsgründe: 1. Die beschwerdeführenden Parteien sind österreichische Staatsangehörige; der Erst- und Zweitbeschwerdeführer leben miteinander in eingetragener Partnerschaft und sind die Eltern des – in dieser Beziehung aufwachsenden – minderjährigen Drittbeschwerdeführers. Gemeinsam beantragten sie am 9. Mai 2015 beim Magistrat der Stadt Wien die Einleitung des Verfahrens zur Ermittlung der Ehefähigkeit, die Zulassung des Erst- und Zweitbeschwerdeführers zur
Begründung: ei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Die beschwerdeführenden Parteien sind österreichische Staatsangehörige; die Erst- und Zweitbeschwerdeführerin führen miteinander eine Lebensgemeinschaft und sind die Eltern des – in dieser Beziehung aufwachsenden – minderjährigen Drittbeschwerdeführers. Gemeinsam beantragten sie am 9. Mai 2015 beim Magistrat der Stadt Wien die Einleitung des Verfahrens zur Ermittlung der Ehefähigkeit, die Zulassung der Erst- und Zweitbeschwerdeführerin zur
Begründung: einer... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Die beschwerdeführenden Parteien sind österreichische Staatsangehörige; die Erst- und Zweitbeschwerdeführerin leben miteinander in eingetragener Partnerschaft und sind die Eltern der – in dieser Beziehung aufwachsenden – minderjährigen Drittbeschwerdeführerin. Gemeinsam beantragten sie am 9. Mai 2015 beim Standesamtsverband Braunau am Inn die Einleitung des Verfahrens zur Ermittlung der Ehefähigkeit, die Zulassung der Erst- und Zweitbeschwerdeführerin zur ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Die beschwerdeführenden Parteien sind österreichische Staatsangehörige; die Erst- und Zweitbeschwerdeführerin leben seit dem Jahr 2012 miteinander in eingetragener Partnerschaft und sind die Eltern des – in dieser Beziehung aufwachsenden – minderjährigen Drittbeschwerdeführers. Gemeinsam beantragten sie am 9. Mai 2015 beim Magistrat der Stadt Wien die Einleitung des Verfahrens zur Ermittlung der Ehefähigkeit, die Zulassung der Erst- und Zweitbeschwerdeführ... mehr lesen...
Index: 20/02 Familienrecht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / AnlassfallEheG §44VfGG §88
Leitsatz: Aufhebung des angefochtenen Erkenntnisses im Anlassfall; Abweisung der Beschwerde des minderjährigen Drittbeschwerdeführers
Rechtssatz: Anlassfallwirkung der Aufhebung der Wortfolge "verschiedenen Geschlechtes" in §44 ABGB und der Wortfolgen "gleichgeschlechtlicher Paare" in §1, "gleichen Geschlechts" in §2 sowie der Z... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt, Beschwerde und Vorverfahren 1. Mit Schriftsatz vom 1. März 2007 beantragten die Flughafen Wien AG (in der Folge: erstbeschwerdeführende Partei) die Genehmigung für das Vorhaben "Parallelpiste 11R/29L" und das Land Niederösterreich (in der Folge: zweitbeschwerdeführende Partei) die Genehmigung für den Vorhabensbestandteil "Verlegung der Landesstraße B10" gemäß §5 des Bundesgesetzes über die Prüfung der Umweltverträglichkeit (Umweltvertr... mehr lesen...
Index: 92/01 Luft- und Weltraumfahrt
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktBVG UmweltschutzBVG Nachhaltigkeit §3LuftFG §71UVP-G 2000 §17Nö LV 1979 Art4 Z2EU-Grundrechte-Charta Art37VfGG §88
Leitsatz: Verletzung im Gleichheitsrecht durch Versagung der Genehmigung der Errichtung und des Betriebes einer dritten Piste für den Flughafen Wien-Schwechat wegen gehäuften Verkennens der Rechtslage; Einbeziehung des umfassenden Umweltschutzes bei der ... mehr lesen...
Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung einer Beschwerde ablehnen, wenn von der Entscheidung die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage nicht zu erwarten ist (Art144 Abs2 B-VG iVm §6 VwGbk-ÜG). Ein solcher Fall liegt vor, wenn zur Beantwortung der maßgebenden Fragen spezifisch verfassungsrechtliche Überlegungen nicht erforderlich sind. Die vorliegenden Beschwerden wenden sich gegen Bescheide des Unabhängigen Verwaltungssenates Burgenland, mit denen den Berufungen der beschwerdeführ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
Norm: B-VG Art144 Abs1 / AnlassfallB-VG Art144 Abs2VfGG §88
Leitsatz: Ablehnung der Beschwerden im Anlassfall
Rechtssatz: Ablehnung der Beschwerden im Anlassfall zu G30/2014 ua, E v 29.11.2014 (Aufhebung des §83 Abs1 VfGG idF des Art4 des Verwaltungsgerichtsbarkeits-AusführungsG 2013, BGBl I 33). Kostenzuspruch: Die Beschwerden haben die amtswegige P... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt, Beschwerde und Vorverfahren 1. Die beteiligte Partei (ab hier: der Bauwerber) beantragte mit Eingabe vom 15. Juli 2010 die Erteilung einer Baubewilligung für verschiedene Bauvorhaben (im Wesentlichen die Errichtung einer Lärmschutzwand und den Neubau einer Lagerhalle) auf ihrem Betriebsgelände auf den Grundstücken Nr 239/9 und 239/10, KG Unterschlierbach. Die Beschwerdeführer sind Eigentümer des östlich an die Baugrundstücke grenzenden Grundstücks N... mehr lesen...
Index: L8000 RaumordnungL8200 Bauordnung
Norm: Oö RaumOG 1994 §16 Abs2, §22, §36Oö BauO 1994 §31 Abs6Oö BautechnikG §29Flächenwidmungsplan der Gemeinde Schlierbach 2000B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktStGG Art5VfGG §88
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch Abweisung der Vorstellung von Nachbarn gegen die Erteilung einer Baubewilligung zur Errichtung einer Lärmschutzwand und einer Lagerhalle auf einem B... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt, Beschwerde und Vorverfahren 1. Die Beschwerdeführerin ist armenische Staatsangehörige und reiste in Begleitung ihres Gatten und ihres volljährigen Sohnes in das Bundesgebiet ein, wo sie am 2. April 2012 einen Antrag auf internationalen Schutz stellte. Zu ihren Fluchtgründen gab die Beschwerdeführerin im Wesentlichen an, ihr Sohn habe für die Partei "Blühendes Armenien" gearbeitet und im Rahmen dieser Tätigkeit auch illegale Tätigkeiten erbringen müs... mehr lesen...
Index: 41/02 Staatsbürgerschaft, Pass- und Melderecht, Fremdenrecht, Asylrecht
Norm: BVG-Rassendiskriminierung ArtI Abs1AVG §9, §11, §68AsylG 2005 §10AsylGHG §23VfGG §88
Leitsatz: Verletzung im Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander durch Zurückweisung des Antrags auf internationalen Schutz und Ausweisung der unter einer psychischen Erkrankung leidenden Beschwerdeführerin nach Armenien wegen aktenwidriger Bejahung der Prozess... mehr lesen...
1. Der Verfassungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 13. September 2013, B771/2013-15, die Behandlung der Beschwerde der ******** *********** **** gegen den Bescheid der Tiroler Landesregierung vom 17. Mai 2013, Z RoBau-8-1/872/1-2013, abgelehnt. Dieser Beschluss wurde der in diesem Verfahren beteiligten Partei nachweislich am 17. Oktober 2013 zugestellt. Mit Schriftsatz vom 27. Jänner 2014 beantragte die beteiligte Partei wie schon in ihrer Äußerung von 9. August 2013, ihr für ihren Schriftsa... mehr lesen...
Index: 10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
Norm: ZPO §423VfGG §88
Leitsatz: Zurückweisung des als Antrag auf Ergänzung eines Beschlusses gewerteten Antrags der beteiligten Partei auf Kostenersatz als verspätet; kein Kostenzuspruch im Fall der Ablehnung einer Beschwerde
Rechtssatz: Ein Antrag auf Ergänzung ist gemäß §423 Abs2 ZPO iVm §35 Abs1 VfGG binnen 14 Tagen nach Zustellung der Entscheidu... mehr lesen...
1. Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung einer Beschwerde in einer nicht von der Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofes ausgeschlossenen Angelegenheit ablehnen, wenn sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat oder von der Entscheidung die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage nicht zu erwarten ist (Art144 Abs2 B-VG). Eine solche Klärung ist dann nicht zu erwarten, wenn zur Beantwortung der maßgebenden Fragen spezifisch verfassungsrechtliche Überlegungen nicht erforderlic... mehr lesen...
Index: 93/01 Eisenbahn
Norm: B-VG Art144 Abs1 / AnlassfallB-VG Art144 Abs2UVP-G 2000 §24fSchienenverkehrslärm-EmissionsschutzV (SchIV), BGBl 415/1993 §2VfGG §88
Leitsatz: Ablehnung der Beschwerden im Anlassfall nach Aufhebung von Bestimmungen der Schienenverkehrslärm-EmissionsschutzV; Kostenzuspruch
Rechtssatz: Die Aufhebung der Wortfolge ", S 5004 (Ausgabe 1985) und S 5005 (Ausgabe 1992)" in §2 Abs1 sowie... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Der Beschwerdeführer wurde für das Wintersemester 2012/13 als Studierender der Universität Wien zugelassen. Die Universität Wien zählt zu jenen Universitäten, die – nachdem der Verfassungsgerichtshof mit VfSlg 19.448/2011 unter anderem §91 Abs1 bis 3 und Abs8 des Bundesgesetzes über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002 – in der Folge: UG 2002), BGBl I 120/2002 idF BGBl I 134/2008, als verfassungswidrig aufgehoben und der... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Der Beschwerdeführer ist Studierender der Universität Innsbruck. Die Universität Innsbruck zählt zu jenen Universitäten, die – nachdem der Verfassungsgerichtshof mit VfSlg 19.448/2011, unter anderem §91 Abs1 bis 3 und Abs8 des Bundesgesetzes über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002 – in der Folge: UG 2002), BGBl I 120/2002 idF BGBl I 134/2008, als verfassungswidrig aufgehoben und der Gesetzgeber bis zum Ablauf der vom V... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Der Beschwerdeführer ist Studierender der Universität Linz. Die Universität Linz zählt zu jenen Universitäten, die – nachdem der Verfassungsgerichtshof mit VfSlg 19.448/2011 unter anderem §91 Abs1 bis 3 und Abs8 des Bundesgesetzes über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002 – in der Folge: UG 2002), BGBl I 120/2002 idF BGBl I 134/2008, als verfassungswidrig aufgehoben und der Gesetzgeber bis zum Ablauf der vom Verfassungsg... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Die Beschwerdeführerin ist Studierende der Universität Graz. Die Universität Graz zählt zu jenen Universitäten, die – nachdem der Verfassungsgerichtshof mit VfSlg 19.448/2011, unter anderem §91 Abs1 bis 3 und Abs8 des Bundesgesetzes über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002 – in der Folge: UG 2002), BGBl I 120/2002 idF BGBl I 134/2008, als verfassungswidrig aufgehoben und der Gesetzgeber bis zum Ablauf der vom Verfassung... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Der Beschwerdeführer ist Studierender der Technischen Universität Graz. Die Technische Universität Graz zählt zu jenen Universitäten, die – nachdem der Verfassungsgerichtshof mit VfSlg 19.448/2011, unter anderem §91 Abs1 bis 3 und Abs8 des Bundesgesetzes über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002 – in der Folge: UG 2002), BGBl I 120/2002 idF BGBl I 134/2008, als verfassungswidrig aufgehoben und der Gesetzgeber bis zum Abl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Der Beschwerdeführer wurde für das Wintersemester 2012/13 als Studierender der Universität Wien zugelassen. Die Universität Wien zählt zu jenen Universitäten, die – nachdem der Verfassungsgerichtshof mit VfSlg 19.448/2011, unter anderem §91 Abs1 bis 3 und Abs8 des Bundesgesetzes über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002 – in der Folge: UG 2002), BGBl I 120/2002 idF BGBl I 134/2008, als verfassungswidrig aufgehoben und de... mehr lesen...
Index: 72/01 Hochschulorganisation
Norm: B-VG Art144 Abs1 / AnlassfallVfGG §88
Leitsatz: Aufhebung des angefochtenen Bescheides im Anlassfall
Rechtssatz: Anlassfallwirkung der Aufhebung der §§31 und 31a des Satzungsteils "Studienrecht" der Satzung der Technischen Universität Graz idF Mitteilungsblatt der Technischen Universität Graz vom 06.06.2012, 17. Stück, Nr 167, mit E v 23.09.2013, G35/2013 ua, V32/20... mehr lesen...
Index: 72/01 Hochschulorganisation
Norm: B-VG Art144 Abs1 / AnlassfallVfGG §88
Leitsatz: Aufhebung des angefochtenen Bescheides im Anlassfall
Rechtssatz: Anlassfallwirkung der Aufhebung der §§46 und 47 des Satzungsteils "Studienrecht" der Satzung der Universität Linz idF Mitteilungsblatt der Universität Linz vom 29.06.2012, 26. Stück, Pkt 228, mit E v 23.09.2013, G35/2013 ua, V32/2013 ua. Kostenzuspruch:... mehr lesen...
Index: 72/01 Hochschulorganisation
Norm: B-VG Art144 Abs1 / AnlassfallVfGG §88
Leitsatz: Aufhebung des angefochtenen Bescheides im Anlassfall
Rechtssatz: Anlassfallwirkung der Aufhebung des §44 des Satzungsteiles "Studienrechtliche Bestimmungen" der Satzung der Universität Innsbruck, Mitteilungsblatt der Universität Innsbruck vom 03.02.2006, 16. Stück, Nr 90 (Wiederverlautbarung), idF Mitteilungsblatt der ... mehr lesen...
Index: 72/01 Hochschulorganisation
Norm: B-VG Art144 Abs1 / AnlassfallVfGG §88
Leitsatz: Aufhebung des angefochtenen Bescheides im Anlassfall
Rechtssatz: Anlassfallwirkung der Aufhebung der §§23 und 23a des studienrechtlichen Teils der Satzung der Universität Wien idF Mitteilungsblatt der Universität Wien vom 02.05.2012, 22. Stück, Nr 129, mit E v 23.09.2013, G35/2013 ua, V32/2013 ua. Kostenzuspruch: Die... mehr lesen...
Index: 72/01 Hochschulorganisation
Norm: B-VG Art144 Abs1 / AnlassfallVfGG §88
Leitsatz: Aufhebung des angefochtenen Bescheides im Anlassfall
Rechtssatz: Anlassfallwirkung der Aufhebung der §§23 und 23a des studienrechtlichen Teils der Satzung der Universität Wien, idF Mitteilungsblatt der Universität Wien vom 02.05.2012, 22. Stück, Nr 129, mit E v 23.09.2013, G35/2013 ua, V32/2013 ua. Kostenzuspruch: Di... mehr lesen...
Index: 72/01 Hochschulorganisation
Norm: B-VG Art144 Abs1 / AnlassfallVfGG §88
Leitsatz: Aufhebung des angefochtenen Bescheides im Anlassfall
Rechtssatz: Anlassfallwirkung der Aufhebung der §§1 und 2 des Satzungsteils "Studienbeitrag" der Universität Graz idF Mitteilungsblatt der Universität Graz vom 06.06.2012, 35.a Stück, 38. Sondernummer, mit E v 23.09.2013, G35/2013 ua, V32/2013 ua. Kostenzuspruch: Die... mehr lesen...
Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung einer Beschwerde ablehnen, wenn sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat und es sich nicht um einen Fall handelt, der von der Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofes ausgeschlossen ist (Art144 Abs2 B-VG). Die Beschwerden behaupten die Verletzung im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger durch Anwendung des als verfassungswidrig gerügten §607 Abs12 ASVG. Aus Anlass dieser Beschwerden leitete der Verf... mehr lesen...