Begründung: I. 1. Der Antragsteller erhob beim Verfassungsgerichtshof eine römisch eins. 1. Der Antragsteller erhob beim Verfassungsgerichtshof eine auf Art144 Abs1 B-VG gestützte Beschwerde gegen den Bescheid des Rektorates der Karl-Franzens-Universität Graz vom 21. September 2007, GZ 39/3/38 ex 2005/06. Mit Schreiben vom 28. Jänner 2008 - zugestellt am 29. Jänner 2008 - forderte der Verfassungsgerichtshof den nunmehrigen Antragsteller gemäß §18 VfGG unter H... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Der Antragsteller erhob beim Verfassungsgerichtshof eine römisch eins. 1. Der Antragsteller erhob beim Verfassungsgerichtshof eine auf Art144 Abs1 B-VG gestützte Beschwerde gegen den Bescheid des Rektorates der Karl-Franzens-Universität Graz vom 21. September 2007, GZ 39/3/38 ex 2005/06. Mit Schreiben vom 28. Jänner 2008 - zugestellt am 29. Jänner 2008 - forderte der Verfassungsgerichtshof den nunmehrigen Antragsteller gemäß §18 VfGG unter H... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §18VfGG §33VfGG §82 Abs2 Z5ZPO §146, §148 Abs2, §150 Abs1
Leitsatz: Stattgabe eines Wiedereinsetzungsantrags wegen Versäumung der Fristzur Mängelbehebung; Aufhebung des Beschlusses des VfGH betreffend dieZurückweisung der Beschwerde wegen nicht behobenen Formmangels;Ablehnung der Beschwerde
Rechtssatz: Dem Bevollmäc... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §18VfGG §33VfGG §82 Abs2 Z5ZPO §146, §148 Abs2, §150 Abs1
Leitsatz: Stattgabe eines Wiedereinsetzungsantrags wegen Versäumung der Fristzur Mängelbehebung; Aufhebung des Beschlusses des VfGH betreffend dieZurückweisung der Beschwerde wegen nicht behobenen Formmangels;Ablehnung der Beschwerde
Rechtssatz: Dem Bevollmäc... mehr lesen...
Begründung: Die Beschwerde richtet sich gegen den Bescheid des Rektors der Karl-Franzens-Universität Graz vom 21. September 2007, GZ 39/3/38 ex 2005/06. Mit Schreiben vom 28. Jänner 2008 - zugestellt am 29. Jänner 2008 - forderte der Verfassungsgerichtshof den Beschwerdeführer gemäß §18 VfGG unter Hinweis auf die Säumnisfolgen auf, innerhalb von zehn Tagen hier einlangend den Formmangel, wonach in der Bescheidbeschwerde entgegen §82 Abs2 Z5 VfGG ein dem Art144 ... mehr lesen...
Begründung: Die Beschwerde richtet sich gegen den Bescheid des Rektors der Karl-Franzens-Universität Graz vom 21. September 2007, GZ 39/3/38 ex 2005/06. Mit Schreiben vom 28. Jänner 2008 - zugestellt am 29. Jänner 2008 - forderte der Verfassungsgerichtshof den Beschwerdeführer gemäß §18 VfGG unter Hinweis auf die Säumnisfolgen auf, innerhalb von zehn Tagen hier einlangend den Formmangel, wonach in der Bescheidbeschwerde entgegen §82 Abs2 Z5 VfGG ein dem Art144 ... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 25.9.2002 wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf Erteilung einer Konzession zur Errichtung und zum Betrieb einer neuen öffentlichen Apotheke in L. mit einer näher bezeichneten voraussichtlichen Betriebsstätte und einem näher umschriebenen Standort abgewiesen. Infolge der dagegen vom Konzessionswerber erhobenen Berufung sprach die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen - nach zwischenzeitlich ... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 25.9.2002 wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf Erteilung einer Konzession zur Errichtung und zum Betrieb einer neuen öffentlichen Apotheke in L. mit einer näher bezeichneten voraussichtlichen Betriebsstätte und einem näher umschriebenen Standort abgewiesen. Infolge der dagegen vom Konzessionswerber erhobenen Berufung sprach die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen - nach zwischenzeitlich ... mehr lesen...
Index: 82 Gesundheitsrecht82/04 Apotheken, Arzneimittel
Norm: B-VG Art144 Abs1 / BescheidApothekenG §9, §10, §14, §46VfGG §15 Abs2VfGG §82 Abs2 Z5VfGG §88
Leitsatz: Zurückweisung der Beschwerde gegen die Erteilung einerApothekenkonzession wegen zu engen Anfechtungsumfanges;Aufhebungsbegehren ausschließlich gegen Einschränkung desStandortgebietes gerichtet; keine Teilbarkeit des dieKonzessionserteilung und die Standortbeschränkung betref... mehr lesen...
Index: 82 Gesundheitsrecht82/04 Apotheken, Arzneimittel
Norm: B-VG Art144 Abs1 / BescheidApothekenG §9, §10, §14, §46VfGG §15 Abs2VfGG §82 Abs2 Z5VfGG §88
Leitsatz: Zurückweisung der Beschwerde gegen die Erteilung einerApothekenkonzession wegen zu engen Anfechtungsumfanges;Aufhebungsbegehren ausschließlich gegen Einschränkung desStandortgebietes gerichtet; keine Teilbarkeit des dieKonzessionserteilung und die Standortbeschränkung betref... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Beim Verfassungsgerichtshof ist zu B201/06 das Verfahren über eine auf Art144 B-VG gestützte Beschwerde anhängig, der folgender Sachverhalt zugrunde liegt: 1.1. Die Beschwerdeführer sind Fachärzte mit Sitz in Niederösterreich; sie stehen in einem Einzelvertragsverhältnis mit der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft. In den Jahren 1991 und 1992 bzw. 1994 haben die Beschwerdeführer jeweils Stoffwechsel- und Enzymuntersuchun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Die Vorgeschichte des vorliegenden Beschwerdefalls ergibt sich im Einzelnen aus VfSlg. 15.560/1999 und 16.607/2002. Daraus ist im vorliegenden Verfahren Folgendes von Bedeutung: 1. Die Beschwerdeführer sind Fachärzte mit Sitz in Niederösterreich; sie stehen in einem Einzelvertragsverhältnis mit der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (im Folgenden: SVA). In den Jahren 1991 und 1992 bzw. 1994 haben die Beschwerdeführer jewei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Beim Verfassungsgerichtshof ist zu B201/06 das Verfahren über eine auf Art144 B-VG gestützte Beschwerde anhängig, der folgender Sachverhalt zugrunde liegt: 1.1. Die Beschwerdeführer sind Fachärzte mit Sitz in Niederösterreich; sie stehen in einem Einzelvertragsverhältnis mit der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft. In den Jahren 1991 und 1992 bzw. 1994 haben die Beschwerdeführer jeweils Stoffwechsel- und Enzymuntersuchun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Die Vorgeschichte des vorliegenden Beschwerdefalls ergibt sich im Einzelnen aus VfSlg. 15.560/1999 und 16.607/2002. Daraus ist im vorliegenden Verfahren Folgendes von Bedeutung: 1. Die Beschwerdeführer sind Fachärzte mit Sitz in Niederösterreich; sie stehen in einem Einzelvertragsverhältnis mit der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (im Folgenden: SVA). In den Jahren 1991 und 1992 bzw. 1994 haben die Beschwerdeführer jewei... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art144 Abs1 / AllgEMRK Art6 Abs1 / Verfahrensgarantien, Art13VfGG §82 Abs2 Z5 idF KundmachungsreformG 2004
Leitsatz: Formerfordernis eines ausdrücklichen Begehrens auf Aufhebung des
angefochtenen Bescheides in Beschwerden an den Verfassungsgerichtshof
überschießend und nicht vereinbar mit dem Erfordernis eines
effizienten Rechtsschutzes verfassungs... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art133 Z4B-VG Art140 Abs7B-VG Art144 Abs1 / AnlaßfallEMRK Art6 Abs1 / civil rightsEMRK Art6 Abs1 / VerfahrensgarantienASVG §345VfGG §82 Abs2 Z5 idF KundmachungsreformG 2004
Leitsatz: Feststellung einer Verletzung im Recht auf Entscheidung in
angemessener Frist im Anlassverfahren zur Aufhebung einer Bestimmung
des Verfassungsgerichtshofgesetzes betr... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art144 Abs1 / AllgEMRK Art6 Abs1 / Verfahrensgarantien, Art13VfGG §82 Abs2 Z5 idF KundmachungsreformG 2004
Leitsatz: Formerfordernis eines ausdrücklichen Begehrens auf Aufhebung des
angefochtenen Bescheides in Beschwerden an den Verfassungsgerichtshof
überschießend und nicht vereinbar mit dem Erfordernis eines
effizienten Rechtsschutzes verfassungs... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art133 Z4B-VG Art140 Abs7B-VG Art144 Abs1 / AnlaßfallEMRK Art6 Abs1 / civil rightsEMRK Art6 Abs1 / VerfahrensgarantienASVG §345VfGG §82 Abs2 Z5 idF KundmachungsreformG 2004
Leitsatz: Feststellung einer Verletzung im Recht auf Entscheidung in
angemessener Frist im Anlassverfahren zur Aufhebung einer Bestimmung
des Verfassungsgerichtshofgesetzes betr... mehr lesen...
Begründung: Beim Verfassungsgerichtshof wurden von den Beschwerdeführern zwei Beschwerden, die zu B402/04 und B403/04 protokolliert sind, eingebracht. Die Beschwerden richten sich "gegen den Bescheid der Oberösterreichischen Landesregierung vom 9.2.2004", mit welchem der Vorstellung der Beschwerdeführer gegen die Vorschreibung eines Kanal- und Wasserleitungsaufschließungsbeitrages gemäß §§25 und 26 des Oberösterreichischen Raumordnungsgesetzes 1994 keine Folge gegeben wurd... mehr lesen...
Begründung: Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung einer Beschwerde in einer nicht von der Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofes ausgeschlossenen Angelegenheit ablehnen, wenn sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat oder von der Entscheidung die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage nicht zu erwarten ist (Art144 Abs2 B-VG). Eine solche Klärung ist dann nicht zu erwarten, wenn zur Beantwortung der maßgebenden Fragen spezifisch verfassungsrechtliche ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art144 Abs1 / LegitimationVfGG §19 Abs3 Z2 liteVfGG §82 Abs2 Z1 und Z2, Abs3
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde gegen einen mit einer zweiten
Beschwerde angefochtenen Bescheid mangels Legitimation; keine
Mängelbehebung trotz Divergenz zwischen dem bezeichneten Bescheid und
dem vorgelegten Bescheid aufgrund Konsumierung des Beschwerderechts
ge... mehr lesen...
Begründung: Beim Verfassungsgerichtshof wurden von den Beschwerdeführern zwei Beschwerden, die zu B402/04 und B403/04 protokolliert sind, eingebracht. Die Beschwerden richten sich "gegen den Bescheid der Oberösterreichischen Landesregierung vom 9.2.2004", mit welchem der Vorstellung der Beschwerdeführer gegen die Vorschreibung eines Kanal- und Wasserleitungsaufschließungsbeitrages gemäß §§25 und 26 des Oberösterreichischen Raumordnungsgesetzes 1994 keine Folge gegeben wurd... mehr lesen...
Begründung: Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung einer Beschwerde in einer nicht von der Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofes ausgeschlossenen Angelegenheit ablehnen, wenn sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat oder von der Entscheidung die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage nicht zu erwarten ist (Art144 Abs2 B-VG). Eine solche Klärung ist dann nicht zu erwarten, wenn zur Beantwortung der maßgebenden Fragen spezifisch verfassungsrechtliche ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art144 Abs1 / LegitimationVfGG §19 Abs3 Z2 liteVfGG §82 Abs2 Z1 und Z2, Abs3
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde gegen einen mit einer zweiten
Beschwerde angefochtenen Bescheid mangels Legitimation; keine
Mängelbehebung trotz Divergenz zwischen dem bezeichneten Bescheid und
dem vorgelegten Bescheid aufgrund Konsumierung des Beschwerderechts
ge... mehr lesen...
Begründung: 1. Der anwaltlich vertretene Beschwerdeführer brachte beim Verfassungsgerichtshof einen mit 18. Dezember 2002 datierten, als "Bescheidbeschwerde" bezeichneten Schriftsatz ein, in dem er die Aufhebung des an ihn ergangenen Bescheides der Landesgeschäftsstelle des Arbeitsmarktservices Steiermark vom 30. Oktober 2002 begehrte. 2. §82 Abs2 VfGG normiert, daß eine auf Art144 B-VG gestützte Beschwerde unter anderem anzugeben hat, "ob sich der Beschwerdefüh... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §18VfGG §82 Abs2
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde wegen fehlerhaften Antrages; keine
Behauptung der Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter
Rechte bzw der Anwendung rechtswidriger Normen; kein
verbesserungsfähiger Formmangel
Rechtssatz: Der Beschwerdeführer beantragt den "bekämpften Bescheid wegen R... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. Mit Bescheid der Oberösterreichischen Landesregierung vom 5.3.2001 wurde der Anfechtungswerber seines Mandates als Mitglied des Gemeindevorstandes und als Obmann des Ausschusses für örtliche Umweltfragen der Gemeinde Hofkirchen im Mühlkreis (im Folgenden: Hofkirchen) für verlustig erklärt. 1.1.2. Der Bescheid, der sich auf §23 Abs2, §30 Abs3 litb und Abs4 sowie §33 Abs8 Oberösterreichische Gemeindeordnung 1990 (GemO), LGBl. 1990/91, idF 20... mehr lesen...
Index: L1 GemeinderechtL1000 Gemeindeordnung
Norm: B-VG Art117 Abs5B-VG Art141 Abs1 liteOö GemeindeO 1990 §28Oö GemeindeO 1990 §30VfGG §82 Abs2VfGG §71a
Leitsatz: Zulässigkeit der Anfechtung der bescheidmäßigen Aberkennung eines
Gemeindevorstandsmandates; Rechtsverletzungsbehauptung keine
Prozessvoraussetzung im Verfahren über die Aberkennung eines
Mandates; verfassungswidrige Auslegung des Tatbestandes des
nachträglichen Verlusts der W... mehr lesen...
Begründung: 1. Die vorliegende Beschwerde wendet sich gegen einen Bescheid des Bundesvergabeamtes "wegen Verletzung des dem Beschwerdeführer zustehenden Rechtes auf Gleichbehandlung bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen". Nach einer Sachverhaltsdarstellung wird unter der Überschrift "
Begründung: " ausgeführt: "Aus dem angefochtenen Bescheid des Bundesvergabeamtes ... ergibt sich nun, daß der Antrag auf Nachprüfung der Entscheidung, den Mietvertrag betreffend ein T... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §18VfGG §82 Abs2
Leitsatz: Zurückweisung der Beschwerde wegen Fehlens ausreichender
Beschwerdebehauptungen; kein verbesserungsfähiger Formmangel, sondern
inhaltlicher, zur Zurückweisung führender Fehler
Rechtssatz: Bei dem in der Beschwerde bezogenen Recht "auf Gleichbehandlung bei der Vergabe von öffentlichen Auftr... mehr lesen...