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10 VerfassungsrechtNorm
VfGG §18Leitsatz
Zurückweisung der Beschwerde wegen Fehlens ausreichender Beschwerdebehauptungen; kein verbesserungsfähiger Formmangel, sondern inhaltlicher, zur Zurückweisung führender FehlerRechtssatz
Bei dem in der Beschwerde bezogenen Recht "auf Gleichbehandlung bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen" handelt es sich um kein verfassungsgesetzlich gewährleistetes Recht, und auch den sonstigen Ausführungen der Beschwerde läßt sich eine den Anforderungen des §82 Abs2 VfGG genügende Beschwerdebehauptung nicht entnehmen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Vergabewesen, VfGH / Formerfordernisse, VfGH / ZuständigkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2001:B776.2001Dokumentnummer
JFR_09988873_01B00776_01