Im Zusammenlegungsverfahren O wurde vom Amt der Burgenländischen Landesregierung als Agrarbehörde I. Instanz (AB) der Zusammenlegungsplan durch Auflage in der Zeit vom 11. Juni 2001 bis 25. Juni 2001 erlassen. Gegen diesen Zusammenlegungsplan erhoben die Beschwerdeführer Berufung. Sie brachten vor, sie hätten 14,08 ha in das Zusammenlegungsverfahren eingebracht und nach dem Zusammenlegungsplan nur 12,85 ha zurückerhalten. Dies entspreche einer Verringerung von 10 %, obw... mehr lesen...
Index: L66501 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Burgenland80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG §4 Abs1;FlVfGG §4 Abs2;FlVfGG §4 Abs5;FlVfLG Bgld 1970 §20 Abs1;FlVfLG Bgld 1970 §21 Abs3;
Rechtssatz: Da die Parteien des Zusammenlegungsverfahrens Anspruch darauf haben, dass sie mit Grundstücken von "tunlichst gleicher Beschaffenheit" abgefunden werden, könnte die Abfindung mit einem Grundstück,... mehr lesen...
Im Zusammenlegungsverfahren W erließ die Agrarbezirksbehörde Gmunden (AB) mit Bescheid vom 27. März 1997 den Zusammenlegungsplan. Gegen diesen Plan erhobenen mehrere Parteien des Zusammenlegungsverfahrens, darunter auch der Beschwerdeführer, Berufung. Die Berufung des Beschwerdeführers wurde mit Bescheid des Landesagrarsenates (LAS) vom 30. April 1998 abgewiesen. Der Zusammenlegungsplan wurde aber auf Grund der Berufung einer anderen Partei aufgehoben und die Angelegenh... mehr lesen...
Index: L66504 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Oberösterreich80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG §1 Abs2 Z1;FlVfGG §10 Abs4;FlVfGG §4 Abs1;FlVfGG §4 Abs2;FlVfGG §4 Abs5;FlVfLG OÖ 1979 §1 Abs1;FlVfLG OÖ 1979 §1 Abs2;FlVfLG OÖ 1979 §15 Abs1;FlVfLG OÖ 1979 §19 Abs1;FlVfLG OÖ 1979 §19 Abs7;FlVfLG OÖ 1979 §19 Abs8;FlVfLG OÖ 1979 §19 Abs9;FlVfLG OÖ 1979 §21; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/07/0125 E 2. Oktober 19... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalles ist auf das hg. Erkenntnis vom 12. Oktober 1993, 93/07/0062, ebenso zu verweisen wie auf die hg. Beschlüsse vom 21. September 1995, 95/07/0136, und vom 11. März 1997, 96/07/0217. Mit ihrem ausschließlich der mitbeteiligten Partei des nunmehrigen verwaltungsgerichtlichen Verfahrens (mP) gegenüber erlassenen Bescheid vom 5. Dezember 1990 hatte die belangte Behörde einer Berufung der mP gegen den vom Landesagrarsenat beim Amt der Tiroler Landesregie... mehr lesen...
Index: L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Tirol80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG §10 Abs4;FlVfGG §4 Abs1;FlVfGG §4 Abs2;FlVfGG §4 Abs5;FlVfLG Tir 1978 §20 Abs1;FlVfLG Tir 1978 §20 Abs8;FlVfLG Tir 1978 §23; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/07/03 88/07/0106 1 Stammrechtssatz Eine Partei des Zusammenlegungsverfahrens hat weder einen Anspruch darauf, in gleicher Weise wie an... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid entschied die belangte Behörde über eine vom Beschwerdeführer gegen den Zusammenlegungsplan der Agrarbezirksbehörde Gmunden vom 11. Juli 1995 erhobene Berufung in der Weise, dass sie den vom Beschwerdeführer gestellten Antrag auf Einstellung des Verfahrens als unzulässig zurückwies, vom Beschwerdeführer erhobene Einwendungen gegen den Bewertungsplan und gegen die Anordnung der vorläufigen Übernahme der Grundabfindungen wegen entschiedener Sache zurückwie... mehr lesen...
Index: L66504 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Oberösterreich80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG §4 Abs1;FlVfGG §4 Abs2;FlVfGG §4 Abs5;FlVfLG OÖ 1979 §15 Abs1;FlVfLG OÖ 1979 §19 Abs1;FlVfLG OÖ 1979 §19 Abs7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/10/02 97/07/0125 1
(hier nur der erste Satz) Stammrechtssatz Nach stRsp des VwGH hat die Partei eines Zusammenlegungsverfahrens keinen Ansp... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalles wird auf das hg. Erkenntnis vom 19. September 1994, 91/07/0103, verwiesen. Der nunmehr angefochtene Bescheid erging als Ersatzbescheid nach jenem Bescheid, den der Verwaltungsgerichtshof mit dem genannten Erkenntnis wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben hat. Mit dem durch das Vorerkenntnis aufgehobenen Bescheid hatte die belangte Behörde über die im Darstellungsteil des Vorerkenntnisses wiedergegebene Berufung der Beschwerdeführer... mehr lesen...
Index: L66504 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Oberösterreich80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG §1 Abs2 Z1;FlVfGG §10 Abs4;FlVfGG §4 Abs1;FlVfGG §4 Abs2;FlVfGG §4 Abs5;FlVfLG OÖ 1979 §1 Abs2 lita;FlVfLG OÖ 1979 §15 Abs1;FlVfLG OÖ 1979 §19 Abs1;FlVfLG OÖ 1979 §19 Abs7;FlVfLG OÖ 1979 §21; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/10/02 97/07/0125 1 Stammrechtssatz Nach stRsp des VwGH hat... mehr lesen...
Index: L66504 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Oberösterreich40/01 Verwaltungsverfahren80/06 Bodenreform
Norm: AVG §59 Abs1;AVG §66 Abs2;AVG §66 Abs4;FlVfGG §4 Abs1;FlVfGG §4 Abs2;FlVfGG §4 Abs5;FlVfLG OÖ 1979 §15 Abs1;FlVfLG OÖ 1979 §19;
Rechtssatz: Die einem Zusammenlegungsverfahren unterworfene Partei hat Anspruch darauf, daß die der Gesetzmäßigkeit ihrer Abfindung sachverhaltsbezo... mehr lesen...
Index: L66504 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Oberösterreich80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG §4 Abs1;FlVfGG §4 Abs2;FlVfGG §4 Abs5;FlVfLG OÖ 1979 §19;
Rechtssatz: Es kommt auf die Frage der durchschnittlichen Entfernung der Abfindungsgrundstücke von der Hofstelle allein nicht entscheidend an, wenn es darum geht, die Gesetzmäßigkeit der Abfindung iSd OÖ FlVfLG 1979 zu beurteilen. ... mehr lesen...
Index: L66504 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Oberösterreich80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG §4 Abs1;FlVfGG §4 Abs2;FlVfGG §4 Abs5;FlVfLG OÖ 1979 §15 Abs1;FlVfLG OÖ 1979 §19;
Rechtssatz: Aus Anlaß eines eine bestimmte Abfindungszuweisung betreffenden Berufungsverfahrens in Abfindungen anderer Parteien einzugreifen, steht der Berufungsbehörde auch ohne Zustimmung solcher Parteien frei, ... mehr lesen...
Index: L66504 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Oberösterreich80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG §4 Abs1;FlVfGG §4 Abs2;FlVfGG §4 Abs5;FlVfLG OÖ 1979 §15 Abs1;FlVfLG OÖ 1979 §19;
Rechtssatz: Daß die Zielbeschreibungsnorm des § 15 Abs 1 OÖ FlVfLG 1979 das Bestreben nach Herbeiführung einer solchen Lösung der Neuordnung gebietet, die für alle Betroffenen größtmögliche Vorteile mit sich bring... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte des Falles der zu 97/07/0128 protokollierten Beschwerde wird auf das hg. Erkenntnis vom 21. Mai 1996, 95/07/0226, zu jener des Falles der zu 97/07/0129 protokollierten Beschwerde auf das hg. Erkenntnis vom 14. Dezember 1995, 93/07/0090, verwiesen. Mit diesen beiden Erkenntnissen wurden die auf Grund von Berufungen der auch hier beschwerdeführenden Parteien im Instanzenzug ergangenen Bescheide der belangten Behörde über den Zusammenlegungsplan Stumm jeweils lediglich ... mehr lesen...
Index: L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Tirol80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG §11 Abs1;FlVfGG §3;FlVfGG §4 Abs1;FlVfGG §4 Abs7;FlVfLG Tir 1978 §15 Abs1;FlVfLG Tir 1978 §24 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
97/07/0129 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/05/21 95/07/0226 1 Stammrechtssatz Unter dem Begri... mehr lesen...
Im Zusammenlegungsverfahren Simetsham hat die Agrarbezirksbehörde Gmunden (ABB) den Zusammenlegungsplan und den Plan der gemeinsamen Maßnahmen und Anlagen durch Auflage zur öffentlichen Einsicht vom 29. August 1995 bis 12. September 1995 erlassen. Gegen diese Bescheide erhoben die Rechtsvorgänger des Beschwerdeführers Berufung. Sie brachten vor, als Grünlandbetrieb sei es für sie ein wirtschaftlicher Nachteil, wenn die Gründe: b5, f4 und Teile ah2 zugewiesen würden. Sie müßten bei ... mehr lesen...
Index: L66504 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Oberösterreich80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG §1 Abs2 Z1;FlVfGG §10 Abs4;FlVfGG §4 Abs1;FlVfGG §4 Abs2;FlVfGG §4 Abs5;FlVfLG OÖ 1979 §1 Abs2 lita;FlVfLG OÖ 1979 §15 Abs1;FlVfLG OÖ 1979 §19 Abs1;FlVfLG OÖ 1979 §19 Abs7;FlVfLG OÖ 1979 §21;
Rechtssatz: Nach stRsp des VwGH hat die Partei eines Zusammenlegungsverfahrens keinen Anspruch darauf, ... mehr lesen...
In den Siebzigerjahren trafen eine Reihe von Landwirten in A, darunter der Erstbeschwerdeführer ebenso wie die mitbeteiligten Parteien (MP) der nunmehrigen verwaltungsgerichtlichen Verfahren zu 95/07/0200 und zu 95/07/0201 und der Vater der MP des nunmehrigen verwaltungsgerichtlichen Verfahrens zu 95/07/0199, Abmachungen über die Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Grundstücke. Ziel dieser Abmachungen war eine Verbesserung der Bewirtschaftungsverhältnisse, Inhalt dieser Abmachungen w... mehr lesen...
Index: L66504 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Oberösterreich20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)80/06 Bodenreform
Norm: ABGB §1090;ABGB §345;ABGB §346;ABGB §974;FlVfGG §1;FlVfGG §2;FlVfGG §4 Abs1;FlVfLG OÖ 1979 §1;FlVfLG OÖ 1979 §15;FlVfLG OÖ 1979 §2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
95/07/0200
95/07/0201 Rechtssat... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalles wird auf das hg. Erkenntnis vom 22. Juni 1993, 93/07/0054, verwiesen. Mit diesem Erkenntnis hat der Verwaltungsgerichtshof die vom Erstbeschwerdeführer des nunmehrigen Verfahrens erhobene Beschwerde gegen den Besitzstandsausweis und Bewertungsplan im vorliegenden Zusammenlegungsverfahren als unbegründet abgewiesen. Den Beschwerdeschriften des nunmehrigen Beschwerdefalles und der ihnen angeschlossenen Ablichtung des angefochtenen Bescheides ist zu... mehr lesen...
Index: L66504 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Oberösterreich80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG §2 Abs3;FlVfGG §4 Abs1;FlVfLG OÖ 1979 §15;FlVfLG OÖ 1979 §4 Abs2;
Rechtssatz: Das in den E vom 1.12.1992, 92/07/0142, und vom 10.11.1992, 92/07/0131, fallbezogen für erforderlich befundene Vorliegen eines ersten groben Entwurfes künftiger Gestaltung darf nicht mißverstanden werden. Das Vorliege... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 28. Juli 1988 erließ das Amt der Tiroler Landesregierung als Agrarbehörde erster Instanz (AB) im Zusammenlegungsverfahren S den Zusammenlegungsplan. Der gegen diesen Bescheid vom Beschwerdeführer erhobenen Berufung gab der Landesagrarsenat beim Amt der Tiroler Landesregierung (LAS) mit Bescheid vom 20. Juni 1991 dahin Folge, daß die Grenze eines der Abfindungsgrundstücke des Beschwerdeführers verändert wurde, und wies die Berufung im übrigen als unbegründet ab. De... mehr lesen...
Index: L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Tirol001 Verwaltungsrecht allgemein80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG §11 Abs1;FlVfGG §3;FlVfGG §4 Abs1;FlVfGG §4 Abs7;FlVfLG Tir 1978 §15 Abs1;FlVfLG Tir 1978 §24 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Unter dem Begriff der Übernahme der Abfindungsgrundstücke iSd § 15 Abs 1 Tir FlVfLG 1978 ist auch deren vorläufige Übernahme iSd § 24 Abs 1 Tir FlVfLG 19... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde die Berufung der Beschwerdeführer gegen den Zusammenlegungsplan S. gemäß § 1 AgrVG 1950, § 66 Abs. 4 AVG und den §§ 20, 21 und 25 des Burgenländischen Flurverfassungs-Landesgesetzes, LGBl. Nr. 40/1970 i.d.F. LGBl. Nr. 1/1990, (im folgenden: FLG) als unbegründet ab. Diesen Bescheid begründete die belangte Behörde im wesentlichen mit folgenden Ausführungen: Die Beschwerdeführer seien mit 15 Besitzkomplexen im Gesamtausmaß von 3,12... mehr lesen...
Index: L66501 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Burgenland80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG §4 Abs1;FlVfGG §4 Abs2;FlVfGG §4 Abs5;FlVfLG Bgld 1970 §20 Abs1 idF 1979/055;FlVfLG Bgld 1970 §21 Abs3 idF 1979/055; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/07/03 88/07/0106 1 Stammrechtssatz Eine Partei des Zusammenlegungsverfahrens hat weder einen Anspruch darauf, in gleicher Weise wie ander... mehr lesen...
Mit Verfügung vom 28. Jänner 1992 hat das Amt der Burgenländischen Landesregierung als Agrarbehörde erster Instanz den Zusammenlegungsplan der KG. B. vom 17. Februar 1992 bis einschließlich 2. März 1992 zur allgemeinen Einsicht aufgelegt. Gegen diesen gemäß § 7 Abs. 2 AgrVG 1950 erlassenen Bescheid hat der Erstbeschwerdeführer im eigenen Namen sowie im Namen der übrigen Beschwerdeführer Berufung erhoben. Nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 10. September 1992 erließ d... mehr lesen...
Index: L66501 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Burgenland001 Verwaltungsrecht allgemein80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG §4 Abs1;FlVfGG §4 Abs2;FlVfGG §4 Abs5;FlVfLG Bgld 1970 §20 Abs1 idF 1979/055;FlVfLG Bgld 1970 §21 Abs3 idF 1979/055;VwRallg;
Rechtssatz: Aus dem Wortlaut des § 20 Abs 1 Bgld FlVfLG 1970 idF 1979/055 ist zu entnehmen, daß der Gesetzgeber mit dem Begriff "tunlichst glei... mehr lesen...
Index: L66501 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Burgenland80/06 Bodenreform
Norm: FlVfGG §4 Abs1;FlVfGG §4 Abs2;FlVfGG §4 Abs5;FlVfLG Bgld 1970 §20 Abs1 idF 1979/055;FlVfLG Bgld 1970 §21 Abs3 idF 1979/055; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/07/03 88/07/0106 1 Stammrechtssatz Eine Partei des Zusammenlegungsverfahrens hat weder einen Anspruch darauf, in gleicher Weise wie ander... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde die Berufung der Beschwerdeführer gegen den Bescheid der Agrarbezirksbehörde Linz vom 23. Mai 1991, mit dem der Zusammenlegungsplan A (neuerlich) erlassen worden war, gemäß § 1 AgrVG 1950 i.V.m. § 66 Abs. 4 AVG sowie den §§ 15, 19 und 21 des O.ö. Flurverfassungs-Landesgesetzes 1979 (O.ö. FLG 1979) als unbegründet ab. In der Begründung: des angefochtenen Bescheides führte die belangte Behörde nach Darstellung des Verfahrensganges ... mehr lesen...