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L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
FlVfGG §11 Abs1;Rechtssatz
Unter dem Begriff der Übernahme der Abfindungsgrundstücke iSd § 15 Abs 1 Tir FlVfLG 1978 ist auch deren vorläufige Übernahme iSd § 24 Abs 1 Tir FlVfLG 1978 gemeint. Eine Neubewertung von in ein Zusammenlegungsverfahren eingebrachten Grundstücken aus Anlaß einer erst nach deren vorläufiger Übernahme nach § 24 Abs 1 Tir FlVfLG 1978 erfolgten Änderung des Flächenwidmungsplanes kann daher unterbleiben (Hinweis E VfGH 13.10.1995, G 100/94).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995070226.X01Im RIS seit
11.07.2001